Salzburger Kirchenprovinz

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Salzburger Kirchenprovinz um 798
Die Wappen des Erzbistums Salzburg und seiner Suffraganbistümer Brixen, Regensburg, Freising und Passau

Die Salzburger Kirchenprovinz war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des Erzbischofs von Salzburg. Sie unterstand und untersteht nur dem Erzbischof.[1].

Die Gebiete

siehe auch Kirchenprovinz Salzburg 1825 - 1918
siehe auch Kirchenprovinz Salzburg Anfang des 21. Jahrhunderts

Sie umfasste folgende Diözesen und Bistümer:

Die Salzburger Kirchenprovinz in der Gegenwart

Die Kirchenprovinz Salzburg ist eine von zweien in Österreich (die andere ist Wien), zu ihr gehören die

Quellen

Fußnote

  1. Quelle Diskussion Karl Irresberger
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr