Eigenbistum
Ein Eigenbistum ist ein Bistum, dessen Bischöfe von einem Erzbischof einer Diözese quasi als Ableger ausgewählt, ernannt, investiert und belehnt werden.
Einleitung
In der gesamten Kirchengeschichte entstanden Eigenbistümer ausschließlich im Erzbistum Salzburg, in der (Erzdiözese), da nur hier die nötigen päpstlichen Privilegien vorhanden waren. Erst 1933 wurde dieses Recht im Österreichischen Konkordat aufgehoben.[1
Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum?
Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag auch innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste.
Geschichte
Das Bistum Gurk in Kärnten war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof Gebhard im Jahr 1072 gegründet. Erzbischof Eberhard II. von Regensberg (1200–1246) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete am Chiemsee (Bistum Chiemsee), in Seckau (Bistum Seckau) und in St. Andrä im Lavanttal (Bistum Lavant) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte.
Gurk und Seckau gehören heute noch zum Metropolitanbistum Salzburg.
Quellen
- Ursprünglich im Salzburgwiki-Artikel Salzburger Kirchenprovinz
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Eigenbistum"
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