Archidiakonat
Ein Archidiakonat war eine Verwaltungseinheit des Salzburger Erzbistums, die im 12. und 13. Jahrhundert entstand.
Geschichte
Bis ins ausgehende 10. Jahrhundert wurden die Salzburger Erzbischöfe in der Verwaltung ihres ausgedehnten Bistums von Chorbischöfen unterstützt. Die zunehmende Größe und Bedeutung erforderte aber eine neue Struktur und neue Ämter. Diese Probleme wurden mit der Schaffung der Archidiakonate gelöst.
Ein Archidiakon war ursprünglich der Stellvertreter des Bischofs und sein Gehilfe bei der Armenfürsorge und in der Vermögensverwaltung gewesen. Auch für Beaufsichtigung und Erziehung des niederen Klerus wurden sie herangezogen.
Im Mittelalter war der Archidiakon in der Salzburger Erzdiözese auch der Erzpriester. Seine Befugnisse reichten von der Anstellung von Hilfsgeistlichen über die Einsetzung von Pfarrer, die Aufsicht über den Lebenswandel und die Amtsführung des Klerus bis zur Visitation von Kirchen und die Abhaltung von Sendgerichten. Zu Letzterem wurde das Volk zusammengerufen, öffentliche oder ärgerniserregende Vergehen mussten bekannt und dafür Buße angenommen werden.
Im 12./13. Jahrhundert war die Erzdiözese in mehrere Archidiakonate geteilt, denen je ein Archidiakon vorstand: Salzburg, Baumburg, Gars, Chiemsee, Obere Mark (Obersteiermark), Untere Mark (Untersteiermark), Oberkärnten, Unterkärnten und jenseits des Semmerings Dekanat (Archidiakonat)ultra montes.
Das Archidiakonat Salzburg entsprach etwa dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Salzburg, aber noch ohne dem Lungau, jedoch mit dem Rupertiwinkel. Der Lungau gehörte bis 1231 zum Archidiakonat Oberkärnten, später dann als "Kommissariat Lungau" des Salzburger Domkapitels zum Archidiakonat Salzburg.
In den ersten Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts erfolgte dann die Unterteilung der Archidiakonate in Dekanate.
Quelle
- Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte, Teil 2, Seite 23f
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