Großgrundbesitzer

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Großgrundbesitzer bildeten nach der Landesordnung für das Herzogtum Salzburg von 1861 einen eigenen Wahlkörper. Im damaligen System der Zensuswahl waren Großgrundbesitzer bei Sitz und Stimme ungleich bevorzugt. Die einfache Landbevölkerung und Frauen konnten ihr Wahlrecht durch eine Vollmacht an Großgrundbesitzer übertragen und waren dadurch demokratisch benachteiligt.

Großgrundbesitzer 1870

Quelle