Hohe Salzburger Landschaft

Aus SALZBURGWIKI
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Die Entwicklung der Salzburger Landstände weist keine großen Unterschiede zu jenen Entwicklungen in den meisten anderen Fürstentümern des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation auf. Der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten.

Geschichte

Schon im 10. Jahrhundert begannen die Salzburger Erzbischöfe mit Kauf- und Tauschhandlungen mit dem Landadel. Um die Mitte der 13. Jahrhunderts – damals war der gesamte alte freie Adel Salzburgs bereits in die Ministerialen aufgegangen – erlangten auch die unfreien Ritter die Landstandschaft. 1473 fand der erste Landtag statt. Aus dem Jahr 1528 stammt das älteste Verzeichnis der Mitglieder der Salzburger Landstände.

Aus der Regierungszeit des Erzbischofs Friedrich V. von Schaunberg stammt die erste Landtafel als Verzeichnis der Personen und Körperschaften, die dem Landtag angehörten.

Es folgte ein Rückgang an Rechten und Bedeutung der Salzburger Landstände. Erst unter Erzbischof Paris Graf Lodron wurden ihre Rechte durch eine neue Verfassung 1620 wieder gestärkt. Die letzte Landtafel wurde 1739 unter Erzbischof Leopold Anton Freiherr von Firmian verfasst und bis zum Ende des Erzstiftes fortgeführt.

Nach der Säkularisierung löste die bayerische Regierung die Salzburgische Landschaft am 4. Oktober 1811 auf.

Nach dem Anschluss 1816 an das Kaisertum Österreich wurde eine neuerliche Einrichtung der Salzburger Landstände ins Auge gefasst. Die Zahl der 1811 in der Adelsmatrikel eingetragenen Familien hatte sich mittlerweile beträchtlich vermindert. 1819 konnten nur noch 31 Angehörige des landtäfeligen Ritterstandes mit Wohnort namhaft gemacht werden; von neun wusste man nicht den Aufenthaltsort und von weiteren 30 nicht einmal, ob sie noch lebten.

In Artikel 13 der Deutschen Bundesakte von 1815 hatten sich die deutschen Fürsten verpflichtet, in ihren Ländern landständische Verfassungen zu erlassen. Diese Verpflichtung für Salzburg zu erfüllen war Kaiser Franz I. bereit. Allerdings wurde erwogen, die Salzburger Landstände mit denen des Landes Österreich ob der Enns, mit denen Salzburg ohnedies eine gemeinsame Landesregierung hatte, zu vereinigen. In der Folge kam es nur mehr zu einer Versammlung eines Landschaftsausschusses am 18. April 1827, der sich einhellig für eigene Salzburger Landstände aussprach. Da aber die Angelegenheit von der obderennsischen Landesregierung verschleppt wurde, war die Frage noch ungelöst, als sie im Jahr 1848 von dem Advokaten Alois Fischer wiederbelebt wurde.

Da zur Zeit des Absolutismus nicht der Bestand einer eigenen Landesregierung, die ja nur eine landesfürstliche Verwaltungsbehörde war, sondern ua. die Existenz von Landständen ein Merkmal der Selbstständigkeit eines österreichischen Erblandes war, blieb damit auch die Frage der staatsrechtlichen Eigenständigkeit des Herzogtums Salzburg mehr als 30 Jahre lang in Schwebe.

Als Salzburg am 6. April 1861 einen ständisch zusammengesetzten Landtag erhielt, zählte der Historiker Anton von Schallhammer bloß 26 noch nicht erloschene Familien des salzburgischen landständischen Adels.

Ritterstand

Das folgende Verzeichnis jener Familien, welche zur Gänze oder mit einzelnen Linien dem Ritterstand des Salzburger Landtages angehörten – der Landtag bestand aus dem Prälatenstand, dem Ritterstand und den Städten und Märkten – beruht auf der Landtafel von 1739.

Die den Namen beigefügten Jahreszahlen geben an, seit wann die Familien die Salzburgische Landstandschaft besaßen, der Ausdruck „*1860“ hingegen, dass die Familie auch (laut Schallhammer) im Jahr 1860 noch als landständisch (weder ausgestorben noch zu einem der mittlerweile vom Land abgetrennten Gebiete (Rupertiwinkel, Zillertal, Brixental u.a. gehörig) betrachtet wurde.

Siehe auch

Literatur

  • Carl Ledóchowski: Verzeichnis der Salzburger landständischen Familien, in: Jahrbuch der Vereinigung katholischer Edelleute, Jg. 1929 (Verlag Tyrolia, Innsbruck 1929), Seite 81 ff.
  • Hanns Haas: Salzburg in der Habsburgermonarchie, in: Dopsch, Heinz/Spatzenegger, Hans (Hrsg.): Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band 2, Teil 2, Neuzeit und Zeitgeschichte; Verlag Anton Pustet Salzburg 1988; ISBN 3-7025-0243-4. S. 671, 721.

Quellen