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==== Nach seiner Zeit als aktiver Politiker ====
 
==== Nach seiner Zeit als aktiver Politiker ====
Der Unternehmer [[Markus Friesacher]] hatte im September [[2023]] die gerichtliche Auseinandersetzung um eine Besitzstörung gegen Christian Burtscher gewonnen. Dieser hatte den Bau von Friesachers Anwesen im Grünland auf dem [[Gaisberg (Berg)|Gaisberg]] in [[Elsbethen]] scharf kritisiert und dort Fotos gemacht. Die Friesacher GmbH verklagte ihn. Nach zwei Tagsatzungen am [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgericht]] hat die zuständige Richterin nun entschieden. Laut diesem Beschluss wurde der Beklagte für schuldig erklärt, am [[14. Juli]] 2023 eine Besitzstörung begangen zu haben. Er befand sich demnach rund 30 Meter weit auf der Liegenschaft des Klägers - und dies über eine Dauer von zumindest sechs Minuten, stellte das Gericht fest. Burtscher muss das in Zukunft unterlassen. Der Beklagte muss laut Friesachers Anwalt Verfahrenskosten von 950 Euro tragen.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/ex-gruenpolitiker-besitzstoerung-145661941 www.sn.at], 21. September 2023 sowie [https://www.sn.at/salzburg/chronik/friesacher-vs-burtscher-klage-um-fotos-am-gaisberg-brachte-ex-gruenen-chef-vor-gericht-144478642 SN vom 31. August 2023] mit Bild des Anwesens</ref>  
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Der Unternehmer [[Markus Friesacher]] hatte im September [[2023]] die gerichtliche Auseinandersetzung um eine Besitzstörung gegen Christian Burtscher angestrebt. Dieser hatte den Bau von Friesachers Anwesen im Grünland auf dem [[Gaisberg (Berg)|Gaisberg]] in [[Elsbethen]] scharf kritisiert und dort Fotos gemacht. Die Friesacher GmbH verklagte ihn. Nach zwei Tagsatzungen am [[Bezirksgericht Salzburg|Bezirksgericht]] hatte die zuständige Richterin nun entschieden. Der Endbeschluss des Verfahrens am [[14. Juli]] 2023, bedeutet, dass Burtscher eine Besitzstörung begangen hatte. Er befand sich demnach rund 30 Meter weit auf der Liegenschaft des Klägers - und dies über eine Dauer von zumindest sechs Minuten, stellte das Gericht fest. Burtscher muss das in Zukunft unterlassen. Der Beklagte muss laut Friesachers Anwalt Verfahrenskosten von 978,37 Euro tragen.<ref>{{Quelle SN|26. September 2023, Richtigstellung der früheren SN-Meldung sowie [https://www.sn.at/salzburg/chronik/friesacher-vs-burtscher-klage-um-fotos-am-gaisberg-brachte-ex-gruenen-chef-vor-gericht-144478642 SN vom 31. August 2023] mit Bild des Anwesens</ref>
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==