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| − | Das ''' Bistum Gurk''' in [[Kärnten]] war das erste Salzburger [[ | + | Das ''' Bistum Gurk''' in [[Kärnten]] war das erste Salzburger [[Eigenbistum]] und wurde von [[Erzbischof]] [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Noch heute untersteht es als Teil der [[Salzburger Kirchenprovinz]] dem Salzburger [[Erzbischof]] als Oberhaupt. |
==Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk== | ==Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk== | ||
===Gründung und Bestätigung=== | ===Gründung und Bestätigung=== | ||
| − | Gebhard wurde im Jahr [[1060]] als Erzbischof von | + | Gebhard wurde im Jahr [[1060]] als [[Erzbischof von Salzburg]] eingesetzt. 1072 gründete er mit Zustimmung von Papst und König in [[Gurk]] in Kärnten das erste Salzburger Eigenbistum. Am [[6. Mai]] weihte der Erzbischof Gebhard [[Gunter von Krappfeld]] zum ersten [[Bischof von Gurk]]. Mit dem Bischofssitz in Gurk war weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. Erst Erzbischof [[Konrad I. von Abenberg]] errichtete im Jahr [[1123]] in Gurk ein Domkapitel und teilte dem Bistum im Jahr [[1131]] einen eigenen Sprengel und im Jahr [[1144]] den Zehent zu. An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde (ebenso wie an der im Jahr [[1074]] erfolgten Gründung des [[Benediktinerstift Admont|Benediktinerstifts Admont]]) heftige Kritik geübt. |
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. | Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt. | ||
| − | Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]]. | + | Mit der Gründung des Eigenbistums hatte Gebhard auch das erst kurz vorher gegründete [[Frauenkloster Gurk]] wieder aufgehoben. |
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| + | Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]]–[[1246]]) Hausbesitz in der [[Stadt Salzburg]], den [[Gurkerhof]]. | ||
===Rechte und Aufgaben=== | ===Rechte und Aufgaben=== | ||
| − | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den [[Bischöfe von Chiemsee| | + | Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen [[Bischöfe von Chiemsee|von Chiemsee]], von [[Bischof von Seckau|Seckau]] und [[Bischof von Lavant|Lavant]] war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten [[Erzdiözese]] zu vertreten. Anlässlich der Gründung des [[Bistum Chiemsee|Bistums von Chiemsee]] bestätigte Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als "''vicarius''" des Erzbischofs und untersagte dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung. |
Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. | Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht. | ||
=== Das Besetzungsrecht === | === Das Besetzungsrecht === | ||
| − | ==== Der Gurker Bischofsstreit | + | ==== Der Gurker Bischofsstreit 1432–1436 ==== |
| − | Nach dem Tode des Gurker Bischofs Ernst Auer (1432) kam es zu langen Wirren um die Nachfolge: der Erzbischof von Salzburg nominierte den Salzburger [[Domherr]]n [[Hermann von Gnas]], Herzog Friedrich IV. hingegen seinen Kanzler, den Bischof von Lavant Lorenz von Lichtenberg, der daraufhin vom Gurker Domkapitel als Bischof anerkannt wurde. Die Streitparteien riefen Papst Eugen IV. an, wobei der Herzog den mit Rom vertrauten Theologen und Diplomaten | + | Nach dem Tode des Gurker Bischofs [[Ernst Auer von Herrenkirchen|Ernst Auer]] († [[1432]]) kam es zu langen Wirren um die Nachfolge: der [[Erzbischof von Salzburg]] nominierte den Salzburger [[Domherr]]n [[Hermann von Gnas]], Herzog Friedrich IV. hingegen seinen Kanzler, den [[Bischof von Lavant]] [[Lorenz von Lichtenberg]], der daraufhin vom Gurker Domkapitel als Bischof anerkannt wurde. Die Streitparteien riefen Papst Eugen IV. an, wobei der Herzog den mit Rom vertrauten Theologen und Diplomaten [[Johannes Schallermann]] entsandte. Zur Überraschung aller ernannte der Papst im Jänner [[1433]] diesen zum Bischof von Gurk. Das Konzil von Basel bestätigte am [[31. März]] [[1435]] die Entscheidung des Papstes. Hermann von Gnas fügte sich, und auch Lichtenberg musste weichen, sodass Schallermann sein Amt antreten konnte. Lichtenberg verzichtete jedoch, obwohl er inzwischen mit dem [[Bistum Lavant]] entschädigt worden war, erst [[1445]] endgültig auf das Bistum Gurk. |
==== Das Wiener Konkordat ==== | ==== Das Wiener Konkordat ==== | ||
| − | Im Wiener Konkordat, das König [[Friedrich III.]] im Jahr [[1448]] als | + | Im Wiener Konkordat, das König [[Friedrich III.]] im Jahr [[1448]] als [[Reich]]<nowiki>soberhaupt</nowiki> der "Deutschen Nation" mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum [[Bistum Brixen|Brixen]] fiel darunter auch das Salzburger Eigenbistum Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Fürsterzbischofs [[Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg]] empfindlich geschwächt. |
==== Weitere Wechselfälle ==== | ==== Weitere Wechselfälle ==== | ||
| − | 1453 wurde der Kandidat Friedrichs III. (der mittlerweile Kaiser war), Ulrich Sonnenberger, vom Papst ernannt.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Sonnenberger '' | + | [[1453]] wurde der Kandidat Friedrichs III. (der mittlerweile Kaiser war), [[Ulrich Sonnenberger]], vom Papst ernannt.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Sonnenberger ''"Ulrich Sonnenberger"''.]</ref> |
| − | Als im Jahr 1470 der Bischofsstuhl neuerlich vakant war, ernannte Fürsterzbischof [[Bernhard von Rohr]] zum Bischof seinen Neffen Sixtus von Tannberg, der auch die päpstliche Bestätigung erhielt. Friedrich III. hingegen legte sich auf den Gurker Propst Lorenz von Freiberg fest. Schließlich verzichtete Sixtus, nachdem er das Bistum Freising erhalten hatte, und machte den Weg frei für Lorenz von Freiberg.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Sixtus_von_Tannberg '' | + | Als im Jahr [[1470]] der Bischofsstuhl neuerlich vakant war, ernannte Fürsterzbischof [[Bernhard von Rohr]] zum Bischof seinen Neffen [[Sixtus von Tannberg]], der auch die päpstliche Bestätigung erhielt. Friedrich III. hingegen legte sich auf den Gurker Propst Lorenz von Freiberg fest. Schließlich verzichtete Sixtus, nachdem er das [[Bistum Freising]] erhalten hatte, und machte den Weg frei für Lorenz von Freiberg.<ref>Vgl. den Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Sixtus_von_Tannberg ''"Sixtus von Tannberg"''.]</ref> In dessen Amtszeit fiel der sogenannte [[Ungarischer Krieg|Ungarische Krieg]] zwischen Friedrich III. und dem Ungarnkönig Mathias Corvinus, bei dem die [[Ausländische Herrschaften|Salzburger Besitzungen]] in [[Kärnten]] und der [[Steiermark]] im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen. |
| − | 1490 wiederholte sich die Meinungsverschiedenheit zwischen Fürsterzbischof und Kaiser; Friedrich drang schließlich mit seinem Kandidaten Raimund Peraudi durch. | + | [[1490]] wiederholte sich die Meinungsverschiedenheit zwischen Fürsterzbischof und Kaiser; Friedrich drang schließlich mit seinem Kandidaten [[Raimund Peraudi]] durch. Diesem folgte [[1505]] [[Matthäus Lang von Wellenburg]], der [[1519]] [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr|Fürsterzbischof von Salzburg]] wurde. |
| − | Als sein Nachfolger wurde vom Papst am 11. März 1522 | + | Als sein Nachfolger wurde vom Papst am [[11. März]] [[1522]] [[Hieronymus Balbi]] ernannt, der schon [[1526]] resignierte. Ihm folgte Antonius Salamanca-Hoyos. |
==== Der Vergleich von 1535 ==== | ==== Der Vergleich von 1535 ==== | ||
| − | Am [[23. September]] [[1535]] kam zwischen dem Salzburger Fürsterzbischof | + | Am [[23. September]] [[1535]] kam zwischen dem Salzburger Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg und [[Ferdinand I.]], dem damaligen Römischen König und Erzherzog von Österreich sowie insbesondere Herzog von Kärnten, ein Vergleich über die strittige Frage zustande: Das Präsentationsrecht für einen neuen Bischof von Gurk kam hinfort jedes dritte Mal dem [[Erzbischof als Landesherr oder Grundherr|Fürsterzbischof von Salzburg]], ansonsten aber dem Landesfürsten zu.<ref>[http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/AT-HHStA/SbgE/AUR_1535_X_25.1/charter Vergleich vom 23. September 1535.]</ref> Diese Regelung des Präsentationsrechts blieb bis zum Ende der Monarchie ([[1918]]) wirksam.<ref>Wikipedia-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Antonius_Salamanca-Hoyos ''"Antonius Salamanca Hoyos"''] und [http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_von_Schönburg ''"Johann von Schönburg"''.]</ref> |
===Bedeutende Bischöfe=== | ===Bedeutende Bischöfe=== | ||
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Der Kardinal und Bischof von Gurk, Matthäus Lang von Wellenburg, der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger [[Domkapitel]] [[1514]] zum Koadjutor des Fürsterzbischofs [[Leonhard von Keutschach]] mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr [[1519]] - nach Leonhards Tod - Salzburger Fürsterzbischof und regierte bis zum Jahr [[1540]]. | Der Kardinal und Bischof von Gurk, Matthäus Lang von Wellenburg, der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger [[Domkapitel]] [[1514]] zum Koadjutor des Fürsterzbischofs [[Leonhard von Keutschach]] mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr [[1519]] - nach Leonhards Tod - Salzburger Fürsterzbischof und regierte bis zum Jahr [[1540]]. | ||
| − | Nach dem Ableben von Fürsterzbischof [[Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die | + | Nach dem Ableben von Fürsterzbischof [[Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach]] wurde der Fürstbischof von Gurk [[Hieronymus Graf Colloredo]] zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die "Josefinische Diözesanregulierung", die für Gurk entscheidende Folgen hatte. |
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| − | Im Zuge der | + | Im Zuge der "Josefinischen Diözesanregulierung" wurde anstelle des Eigenbistums Gurk unter Kaiser [[Joseph II.]] neben Graz (Seckau) auch Gurk-Klagenfurt als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger Eigenbistümer bedeutete. |
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| + | * [https://www.sn.at/panorama/oesterreich/neuer-eklat-um-die-visitation-in-der-dioezese-gurk-67256002 Neuer Eklat um die Visitation in der Diözese Gurk], 15. März 2019, mit Links, die über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit informieren | ||
| + | * [https://www.sn.at/panorama/oesterreich/bischof-erwartet-konsequenzen-67312333 Bischof erwartet Konsequenzen], 15. März 2019 | ||
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* Dopsch, Heinz; [[Robert Hoffmann (Historiker)|Hoffmann, Robert]]: ''Die Geschichte der Stadt Salzburg'', 2. aktualisierte Auflage, Salzburg 2008, S. (welche Seiten wurden verwendet?) | * Dopsch, Heinz; [[Robert Hoffmann (Historiker)|Hoffmann, Robert]]: ''Die Geschichte der Stadt Salzburg'', 2. aktualisierte Auflage, Salzburg 2008, S. (welche Seiten wurden verwendet?) | ||
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 20:12 Uhr
Das Bistum Gurk in Kärnten war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof Gebhard im Jahr 1072 gegründet. Noch heute untersteht es als Teil der Salzburger Kirchenprovinz dem Salzburger Erzbischof als Oberhaupt.
Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk
Gründung und Bestätigung
Gebhard wurde im Jahr 1060 als Erzbischof von Salzburg eingesetzt. 1072 gründete er mit Zustimmung von Papst und König in Gurk in Kärnten das erste Salzburger Eigenbistum. Am 6. Mai weihte der Erzbischof Gebhard Gunter von Krappfeld zum ersten Bischof von Gurk. Mit dem Bischofssitz in Gurk war weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. Erst Erzbischof Konrad I. von Abenberg errichtete im Jahr 1123 in Gurk ein Domkapitel und teilte dem Bistum im Jahr 1131 einen eigenen Sprengel und im Jahr 1144 den Zehent zu. An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde (ebenso wie an der im Jahr 1074 erfolgten Gründung des Benediktinerstifts Admont) heftige Kritik geübt.
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs Konrad III. von Wittelsbach durch Papst Lucius III. im Jahr 1082 bestätigt.
Mit der Gründung des Eigenbistums hatte Gebhard auch das erst kurz vorher gegründete Frauenkloster Gurk wieder aufgehoben.
Das Eigenbistum Gurk erhielt oder erwarb unter Erzbischof Eberhard II. von Regensberg (1200–1246) Hausbesitz in der Stadt Salzburg, den Gurkerhof.
Rechte und Aufgaben
Gurk war und blieb eine von der Fläche her kleine Diözese mit begrenzten Rechten. Wie auch bei den Bischöfen von Chiemsee, von Seckau und Lavant war die Hauptaufgabe des Bischofs von Gurk die Vertretung des Erzbischofs. Während die anderen Bischöfe das Recht auf Vertretung nur im Sprengel ihres Bistums hatten, hatte der Bischof von Gurk das Vorrecht, den Erzbischof in der gesamten Erzdiözese zu vertreten. Anlässlich der Gründung des Bistums von Chiemsee bestätigte Papst Innozenz III. ausdrücklich das Recht des Gurker Bischofs als "vicarius" des Erzbischofs und untersagte dem Bischof von Chiemsee jede Einmischung.
Da den Herzögen von Kärnten als Landesfürsten die Vogtei über das Bistum Gurk zukam, unterstand der Gurker Bischof in weltlichen Angelegenheiten dessen Gericht.
Das Besetzungsrecht
Der Gurker Bischofsstreit 1432–1436
Nach dem Tode des Gurker Bischofs Ernst Auer († 1432) kam es zu langen Wirren um die Nachfolge: der Erzbischof von Salzburg nominierte den Salzburger Domherrn Hermann von Gnas, Herzog Friedrich IV. hingegen seinen Kanzler, den Bischof von Lavant Lorenz von Lichtenberg, der daraufhin vom Gurker Domkapitel als Bischof anerkannt wurde. Die Streitparteien riefen Papst Eugen IV. an, wobei der Herzog den mit Rom vertrauten Theologen und Diplomaten Johannes Schallermann entsandte. Zur Überraschung aller ernannte der Papst im Jänner 1433 diesen zum Bischof von Gurk. Das Konzil von Basel bestätigte am 31. März 1435 die Entscheidung des Papstes. Hermann von Gnas fügte sich, und auch Lichtenberg musste weichen, sodass Schallermann sein Amt antreten konnte. Lichtenberg verzichtete jedoch, obwohl er inzwischen mit dem Bistum Lavant entschädigt worden war, erst 1445 endgültig auf das Bistum Gurk.
Das Wiener Konkordat
Im Wiener Konkordat, das König Friedrich III. im Jahr 1448 als Reichsoberhaupt der "Deutschen Nation" mit Papst Nikolaus V. schloss, wurde dem König das Recht auf die Besetzung von sechs Bistümern zugesprochen. Neben dem Salzburger Suffraganbistum Brixen fiel darunter auch das Salzburger Eigenbistum Gurk. Dadurch wurde auch die Stellung des damaligen Fürsterzbischofs Friedrich IV. Truchseß von Emmerberg empfindlich geschwächt.
Weitere Wechselfälle
1453 wurde der Kandidat Friedrichs III. (der mittlerweile Kaiser war), Ulrich Sonnenberger, vom Papst ernannt.[1]
Als im Jahr 1470 der Bischofsstuhl neuerlich vakant war, ernannte Fürsterzbischof Bernhard von Rohr zum Bischof seinen Neffen Sixtus von Tannberg, der auch die päpstliche Bestätigung erhielt. Friedrich III. hingegen legte sich auf den Gurker Propst Lorenz von Freiberg fest. Schließlich verzichtete Sixtus, nachdem er das Bistum Freising erhalten hatte, und machte den Weg frei für Lorenz von Freiberg.[2] In dessen Amtszeit fiel der sogenannte Ungarische Krieg zwischen Friedrich III. und dem Ungarnkönig Mathias Corvinus, bei dem die Salzburger Besitzungen in Kärnten und der Steiermark im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen.
1490 wiederholte sich die Meinungsverschiedenheit zwischen Fürsterzbischof und Kaiser; Friedrich drang schließlich mit seinem Kandidaten Raimund Peraudi durch. Diesem folgte 1505 Matthäus Lang von Wellenburg, der 1519 Fürsterzbischof von Salzburg wurde.
Als sein Nachfolger wurde vom Papst am 11. März 1522 Hieronymus Balbi ernannt, der schon 1526 resignierte. Ihm folgte Antonius Salamanca-Hoyos.
Der Vergleich von 1535
Am 23. September 1535 kam zwischen dem Salzburger Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg und Ferdinand I., dem damaligen Römischen König und Erzherzog von Österreich sowie insbesondere Herzog von Kärnten, ein Vergleich über die strittige Frage zustande: Das Präsentationsrecht für einen neuen Bischof von Gurk kam hinfort jedes dritte Mal dem Fürsterzbischof von Salzburg, ansonsten aber dem Landesfürsten zu.[3] Diese Regelung des Präsentationsrechts blieb bis zum Ende der Monarchie (1918) wirksam.[4]
Bedeutende Bischöfe
- Hauptartikel Bischof von Gurk
Der Kardinal und Bischof von Gurk, Matthäus Lang von Wellenburg, der einer der bedeutendsten kaiserlichen Diplomaten war, wurde auf Betreiben Kaiser Maximilians I. vom Salzburger Domkapitel 1514 zum Koadjutor des Fürsterzbischofs Leonhard von Keutschach mit Nachfolgerecht gewählt. Er wurde im Jahr 1519 - nach Leonhards Tod - Salzburger Fürsterzbischof und regierte bis zum Jahr 1540.
Nach dem Ableben von Fürsterzbischof Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach wurde der Fürstbischof von Gurk Hieronymus Graf Colloredo zum Salzburger Erzbischof gewählt. Colloredo war ein bedeutender Vertreter der Aufklärung in Süddeutschland. Er veranlasste umfassende Reformen im Bereich der Kirchen-, Kultur-, Schul- und Sozialpolitik. In seine Zeit fiel aber auch die "Josefinische Diözesanregulierung", die für Gurk entscheidende Folgen hatte.
Auflösung
Im Zuge der "Josefinischen Diözesanregulierung" wurde anstelle des Eigenbistums Gurk unter Kaiser Joseph II. neben Graz (Seckau) auch Gurk-Klagenfurt als neue Landesbistümer errichtet, was die Abtretung der davon betroffenen Salzburger Diözesangebiete und damit das Ende der Salzburger Eigenbistümer bedeutete.
2018
Nach Abgang von Alois Schwarz als Bischof von Gurk im Herbst 2018 wurden Unregelmäßigkeiten bekannt, die von kirchlicher Seite untersucht wurden. Am 20. Dezember 2018 gab die Erzdiözese Salzburg bekannt, dass Erzbischof Franz Lackner von Papst Franziskus zum Apostolischen Visitator für die Diözese Gurk ernannt worden ist.
Weiterführend
Für Informationen zum Thema Bistum Gurk, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.
Weblink
- Rom-Dekret schont Bischof Schwarz, 11. Jänner 2019
- Neuer Eklat um die Visitation in der Diözese Gurk, 15. März 2019, mit Links, die über den bisherigen Verlauf der Angelegenheit informieren
- Bischof erwartet Konsequenzen, 15. März 2019
Quellen und Literatur
- Dopsch, Heinz: Salzburg im Hochmittelalter. In: Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/1, hg. von Heinz Dopsch,2. Aufl. Salzburg 1983, S. 229-419, hier S. 237-238
- Wagner, Hans: Salzburg im Spätmittelalter. In: Geschichte Salzburgs, Stadt und Land, Band I/1, hg. von Heinz Dopsch, 2. Aufl. Salzburg 1983, S. 437-661, hier S. 507, 513f., 585ff
- Dopsch, Heinz; Hoffmann, Robert: Die Geschichte der Stadt Salzburg, 2. aktualisierte Auflage, Salzburg 2008, S. (welche Seiten wurden verwendet?)
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel "Ulrich Sonnenberger".
- ↑ Vgl. den Wikipedia-Artikel "Sixtus von Tannberg".
- ↑ Vergleich vom 23. September 1535.
- ↑ Wikipedia-Artikel "Antonius Salamanca Hoyos" und "Johann von Schönburg".