Ernst Auer von Herrenkirchen
Ernst Auer von Herrenkirchen (* vor 1411 in Landshut, Bayern; † 23. März 1432) war Bischof von Gurk.
Leben
Ernst Auer von Herrenkirchen stammt aus einem bayrischen Rittergeschlecht. Am 23. Mai 1411 wurde der bisherige Propst des Kollegiatkapitels St. Bartlmä durch Papst Johannes XXIII. zum Bischof von Gurk ernannt. 1415 wurde er auch Kanzler des Herzogs Ernst des Eisernen. Als Bischof von Gurk nahm er auch am Konzil von Konstanz teil.
Während seiner Regierungszeit begannen die Streitigkeiten zwischen Bischof und Domkapitel, die sich durch das ganze 15. Jahrhundert hindurch zogen. Hauptstreitpunkte waren geistliche Rechte des Kapitels und Besitzrechte.
Bischof Ernst Auers größte Leistung waren seine Reformen, zu welchen er durch das Konstanzer Konzil und das Provinzialkonzil von Salzburg veranlasst wurde.
Nach dem Tod von Herzog Ernst wurde er Kanzler Herzog Friedrichs und bestellte den Straßburger Propst Peter Semler zum Generalvikar seiner Diözese. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bistums, dass ein Generalvikar bestellt wurde.
Am 23. März 1432 verstarb Bischof Auer und wurde vor dem Katharinenaltar der Straßburger Kollegiatkirche bestattet, einem Altar, der von ihm gestiftet wurde.
Quelle
Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Ernst Auer von Herrenkirchen"
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Bischof von Gurk 1411–1432 |
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