Salzburger Bäderfremdenverkehr

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Der Salzburger Bäderfremdenverkehr (Bädertourismus → französisch le tourisme = Fremdenverkehr) reicht bis ins ausgehende Mittelalter zurück.

Geschichte

1893 waren im Land Salzburg als Seebadeorte die Gemeinde Zell am See, Mattsee, St. Gilgen und Strobl ausgewiesen sowie folgende Heilbäder: Hallein (in Kaltenhausen), Golling, Werfen, Badgastein, Bad Hofgastein, Mauterndorf, Bad Fusch und Saalfelden.

Hinweis

Heilquellen im Sinne der heute gültigen rechtlichen Grundlage für die Anerkennung als Heilquelle im Bundesland Salzburg sind im Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz 1997, StF: LGBl Nr 101/1997 (WV) i.d.g.F.[1] geregelt. Frühere Bezeichnungen von Orten mit dem Zusatz Bad waren somit entsprechender der damals jeweils gültigen gesetzlichen Regelungen verwendet worden.

Quellen

Ehemalige Kurorte, Kurbäder und Heilquellen im Land Salzburg