Generalsteuereinnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[Friedrich Pirckmayer]]: ''Chronologie der General-Steuer-Einnehmer der erzstiftl. [[Salzburger Landstände|Salzburg. Landschaft]]'', in: [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720005&zoom=2&seite=00000411 MGSLK 12, 1872, S. 411-412]
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* [[Friedrich Pirckmayer]]: ''Chronologie der General-Steuer-Einnehmer der erzstiftl. [[Salzburger Landstände|Salzburg. Landschaft]]'', in: [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18720005&zoom=2&seite=00000411 MGSLK 12, 1872, S. 411-412]
  
 
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Version vom 3. Dezember 2017, 09:50 Uhr

Generalsteuereinnehmer war eine Funktion im Finanzwesen des Salzburger Erzstiftes.

Eine der wesentlichen Aufgaben der Salzburger Landstände, auch Landschaft genannt, war nicht etwa die politische Mitbestimmung (die stand, in engen Grenzen, dem Salzburger Domkapitel zu), sondern die Steuereinhebung.

Dabei wurde – angelehnt an das, was man heute das Prinzip der Selbstverwaltung nennen würde –, aus jedem der drei Stände ein Generalsteuereinnehmer bestimmt.

Aus dem Prälatenstand

Generalsteuereinnehmer aus dem Prälatenstand war der jeweilige Abt von St. Peter.

Aus dem Ritterstand

Generalsteuereinnehmer aus dem Ritterstand waren[1]

Aus dem Bürgerstand

Generalsteuereinnehmer aus dem Bürgerstand war jeweils ein angesehener Bürger (vgl. die Liste der Bürgermeister der Stadt Salzburg).

Quelle

Fußnoten

  1. Erschließbar bedeuten die (der Quelle [Pirckmayer] entnommenen) Jahreszahlen den Beginn der Amtszeit.