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* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
 
* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)  
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* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes, mit dem erblichen ''"titolo di barone de Hagenauer"'' (Barone von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes, mit dem erblichen ''"titolo di barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind ''"Nobile aus dem Hause der römischen Barone"'' und tragen den italienischen Titel ''"barone de Hagenauer"''. In Italien wurde der päpstlichen Adel als honoriger angesehen, als der weltliche Adel. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) und tragen den italienischen Titel eines ''"barone"''. In Italien wurde der päpstlichen Adel als honoriger angesehen als der weltliche Adel. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
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