| − | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzbistum (Überblick)|Erzstift]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärnten|Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pfleggerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. Wenn der Sitz des landesfürstlichen Gerichtes auf einer Burg war, sprach man von einem Pflegegericht (z.B.: Wartenfels oder Mittersill), sonst von einem Landgericht (z.B. Rauris). Mit Erzstift ist der weltliche Hoheitsbereich des Salzburger Erzbischofs als deutscher Reichsfürst bezeichnet, mit Erzdiözese das wesentlich gößere Gebiet des kirchlichen Hoheitsbereiches (siehe Salzburgwiki: Kirchliche und weltliche Grundherrschaften). | + | Alle Menschen und Güter waren nicht nur dem Landesherrn, dem Erzbischof, sondern weiters ihrem örtlichen Grundherrn unterstellt. Die wichtigsten Burgen im [[Erzstift Salzburg]], auf großen [[Steiermark|steierischen]] und [[Kärnten|Kärntner]] Gütern waren auch Sitz eines ''Land-'' oder ''Pfleggerichts'', manchmal auch eines erzbischöflichen [[Erklärungen früherer Bezeichnungen und Ausdrücke#U|Urbaramtes]]. Sofern ein eigener Landrichter bestellt war, unterstand dieser dem [[Pfleger]], dem ''leitenden Beamten''. Wenn der Sitz des landesfürstlichen Gerichtes auf einer Burg war, sprach man von einem Pfleggericht (z.B.: [[Ruine Wartenfels|Wartenfels]] oder [[Schloss Mittersill]]), sonst von einem Landgericht (z.B. [[Rauris]]). Mit Erzstift ist der weltliche Hoheitsbereich des Salzburger Erzbischofs als deutscher Reichsfürst bezeichnet, mit [[Erzdiözese Salzburg|Erzdiözese]] das wesentlich größere Gebiet des kirchlichen Hoheitsbereiches<ref>siehe [[Kirchliche und Weltliche Grundherrschaften]]</ref>. |