Sie regelten in zehn Paragraphen die organisatorischen, wirtschaftlichen und geistlichen Belange, wonach der Stiftsdechant gleichzeitig Pfarrer von Seekirchen sei und mit sechs Kanonikern das Kollegiatstift bilde. Der Dechant war Vorstand des Kollegiats und weiters für die Vermögensverwaltung und die Leitung der Seelsorge zuständig. Die Kanoniker waren in zwei Gruppen geteilt, wobei die ''Canonici Seniores'' quasi die älteren Rechte gegenüber den ''Canonici Juniores'' hatten. | Sie regelten in zehn Paragraphen die organisatorischen, wirtschaftlichen und geistlichen Belange, wonach der Stiftsdechant gleichzeitig Pfarrer von Seekirchen sei und mit sechs Kanonikern das Kollegiatstift bilde. Der Dechant war Vorstand des Kollegiats und weiters für die Vermögensverwaltung und die Leitung der Seelsorge zuständig. Die Kanoniker waren in zwei Gruppen geteilt, wobei die ''Canonici Seniores'' quasi die älteren Rechte gegenüber den ''Canonici Juniores'' hatten. |