Salzburger Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in [[Bayern]], in [[Österreich]], in [[Kärnten]] und in der [[Steiermark]]. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das [[Erzbistum Salzburg]] auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. | Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in [[Bayern]], in [[Österreich]], in [[Kärnten]] und in der [[Steiermark]]. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das [[Erzbistum Salzburg]] auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste. | ||
== Geschichte == | |||
Das Bistum [[Eigenbistum Gurk|Gurk]] in [[Kärnten]] war das erste Salzburger Eigenbistum und wurde von Erzbischof [[Gebhard]] im Jahr [[1072]] gegründet. Erzbischof [[Eberhard II. von Regensberg]] ([[1200]] – [[1246]]) folgte in seiner Amtszeit dem Beispiel Gebhards und gründete am [[Chiemsee]], in [[Seckau]] und in St. Andrä im Lavanttal (Bistum [[Lavant]]) drei weitere Salzburger Eigenbistümer. Auch in diesen Bistümern war der Salzburger Erzbischof eigenmächtig in der Einsetzung, in der Weihe und bei der Vergabe der geistlichen und weltlichen Hoheitsrechte. | |||
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[[Kategorie:Kirche | [[Kategorie:Kirche]] | ||
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[[Kategorie:Geschichte (Erzbistum)]] | |||