Um das Leben der Gefangenen nicht zu gefährden, unterzeichneten Vertreter der Bürgerschaft am [[3. Februar]] 1511 den ihnen vorgelegten Vertrag, mit dem die Stadt unter anderen auf das ihr von Kaiser Friedrich III. [[1481]] verliehene Recht der freien Ratswahl verzichtete und akzeptierte, dass stattdessen die Ratsverwaltung – so wie vor 1481 - in die Hände des [[Stadtrichter]]s und zweier Bürgermeister gelegt wurde, die wiederum von der Bürgerversammlung vorgeschlagen und vom Fürsterzbischof persönlich bestätigt werden mussten. | Um das Leben der Gefangenen nicht zu gefährden, unterzeichneten Vertreter der Bürgerschaft am [[3. Februar]] 1511 den ihnen vorgelegten Vertrag, mit dem die Stadt unter anderen auf das ihr von Kaiser Friedrich III. [[1481]] verliehene Recht der freien Ratswahl verzichtete und akzeptierte, dass stattdessen die Ratsverwaltung – so wie vor 1481 - in die Hände des [[Stadtrichter]]s und zweier Bürgermeister gelegt wurde, die wiederum von der Bürgerversammlung vorgeschlagen und vom Fürsterzbischof persönlich bestätigt werden mussten. |