Hagenauer - Stand und Wappen: Unterschied zwischen den Versionen
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* Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz) | * Am [[4. Juli]] [[1914]] wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit ''"titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg"''. Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel ''"Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld"'' (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz) | ||
| − | * Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes, mit dem erblichen ''" | + | * Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006) |
| − | * Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) und tragen den italienischen Titel eines ''"barone"''. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) | + | * Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) und tragen den kgl. italienischen Titel eines ''"barone"''. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien) |
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Version vom 23. Mai 2014, 16:06 Uhr
Dieser Artikel behandelt Stand und Wappen der Hagenauer.
Stand
Die Hagenauer wurden in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 994 bereits als adeliges Geschlecht ("ex stirpe nobilium de Hagenau") genannt. Im 13. Jahrhundert begann der Abstieg der ehemals edelfreien Hagenauer, die sich in die Ministerialität und in den Schutz aufstrebender Städte begaben. Im 14. und 15. Jahrhundert führte dies zum Verkauf ihrer verbliebenen Lehensrechte, Bergrechte, Vogtrechte, des Zehents und der Güter, sowie des letzten Stammsitzes in Bayern. Im 16. Jahrhundert waren die Herren von Hagenau, da "auch die Güter in anderen Händen sich befanden", verarmt und ihr Adel verdunkelt. Im 17. Jahrhundert wurde ihnen in Salzburg ein gemehrtes Adelswappen vom kaiserlichen Palatin verliehen und ihr Adelsstand bestätigt, vorerst als untitulierter Adel ohne Adelspräposition "von" (Anm.: viele Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von"). Im 18. Jahrhundert wurde jedoch sowohl durch den Salzburger Erzbischof Schrattenbach als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg Mitgliedern des Geschlechts die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen. Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in Salzburg um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende Fürsterzbistum Salzburg und seine Bewohner erlebten zwischen 1803 und 1816 die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der Säkularisierung ein weltliches Kurfürstentum, dann ein Herzogtum, unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft (Salzachkreis). Schließlich kam Salzburg 1816 als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "Kaiserthum Oesterreich". Im Jahr 1849 wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, 1867 wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es 1918 Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum "Regno d’Italia" (italienischen Königreich) kam.
Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der Salzburger Landstände eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (Salzburg bzw. Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat "von" zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in Passau, den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen "Gotha" eingetragen, sondern als Barone im italienischen Adelsverzeichnis Annuario della Nobiltà Italiana, sowie als Barones Romani in dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk Genealogisches Handbuch des Adels (GHdA).
Im 17. und 18. Jahrhundert wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als "Hagenauer von Hagenau" genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als "von Hagenauer" auf, ab dem 19. Jahrhundert als "baroni de Hagenauer" (Barone von Hagenauer). In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: "ex stirpe nobilium de Hagenau" (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), "stirps nobilis de Hagenau" (das edle Geschlecht von Hagenau), "Nobili de Hagenau" (die Edlen von Hagenau), "Nobili Hagenauer" (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), "Nobili de Hagenauer" (die Edlen von Hagenauer), "Nobili dei baroni Hagenauer" (die Edlen der Barone Hagenauer) oder "Nobili dei baroni de Hagenauer" (die Edlen der Barone von Hagenauer). Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel (aristocrazìa nera) der römischen Baronie sowohl im Vatikan als auch in Italien seine Gültigkeit.
Wappen
Das Stammwappen der Hagenauer zeigt einen grünen Dreiberg mit Hagenbaum im Schild. Über dem Schild der Helm, der bei der bayrischen (und späteren salzburger) Linie von einem Flug, und bei der niederösterreichischen und oberösterreichischen Linie von Büffelhörnern geziert wurde. Die Helmdecke ist rot-weiß tingiert. Das Wappen ist ein redendes Wappen, wobei der Hagenbaum für "Hagen" und der Dreiberg für "Au" steht. Seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts findet man das Wappen an Grabstätten, später auch in Kirchen und an weltlichen Gebäuden. Vom 14. bis ins 19. Jahrhundert haben sich an Urkunden angehängte Siegel mit dem Hagenauer-Wappen erhalten. Die Gestaltung dieser Siegel variierte über etliche Jahrhunderte bei stets gleichbleibendem Wappen, je nach dem Zeitgeschmack und Können des Siegelschneiders. Der Dreiberg ist ein Begriff aus der Heraldik und bezeichnet einen Hügel mit wenigstens drei Wölbungen. Durch die ebenfalls verwendete Blasonierung "Berg" und später auch "Hügel", war es zu falschen Darstellungen in Wappenbüchern gekommen. Der Dreiberg ist in manchen Siegeln als solcher schwer erkennbar und wurde vereinzelt auch als gebogener Schildfuß oder als "Berg" ohne Wölbungen dargestellt. Die nebenstehende Abbildung des Wappens der niederösterreichischen Linie der Hagenauer aus Siebmacher´s Wappenbuch von 1918 - Der Niederösterreichische Landständische Adel (IV. Band, 4. Abteilung, 1. Teil, Tafel 74) ist diesbezüglich falsch, der "Hügel" müßte ein Dreiberg sein (s.h.).
Die Darstellung des Hagenbaums, der in der Literatur manchmal auch als Hagenstrauch blasoniert wurde, variierte in persönlichen Siegeln. Er wurde als Hagenbaum mit schrägem gestümmelten Ast, als gekrümmter Hagenbaum mit schrägem Ast, als Hagenbaum zwischen zwei schrägen Ästen, als Hagenbaum mit Ästchen, als belaubter Hagenbaum, als Hagenbaum von Zweigen umkränzt oder als Hagenbaum mit seitlich Ästen bzw. Zweigen dargestellt. Im 17. Jahrhundert erhielten die Hagenauer in Salzburg die Bestätigung ihres Wappens mit Wappenbesserung durch den kaiserlichen Palatin. Das Schild wurde durch einen Sporn geteilt, darin das alte Stammwappen mit grünem Dreiberg und dem Hagenbaum, seitlich davon zwei auffliegende schwarze Adler auf goldenem Grund, die Decken nun in den Farben Salzburgs (rot-weiß, schwarz-gold). Der Helm mit Kleinod hatte einen Flug als Helmzier. In der Barockzeit wurde zwischen dem Flug mitunter auch ein wachsender Greif mit entwurzeltem Hagenbaum als Helmzier verwendet, dessen symbolische Bedeutung jedoch nicht bekannt ist. Aus dem Jahr 1137 stammt die älteste Darstellung des Wappens, das auf dem Epitaph des Reimprecht von Hagenau abgebildet ist (heute Stift St. Pölten, Niederösterreich).
Interessant sind auch die Wappendarstellungen in den symbolträchtigen Familiengrüften der Hagenauer zu St. Peter in Salzburg. "Die heraldischen Elemente verloren ihren Eigenwert und wurden zum Teil wieder rein dekorativ eingesetzt als bloße Füllung üppig gestalteter Kartuschen." So in der Gruft Nr. XV, in der sich sein Erbauer, der Handelsherr Georg Hagenauer (* 1649, † 1736), bestatten ließ. Manche Historiker haben vermutet, dass es sich auf Grund der vielen alt-testamentarischen Zitate in einem großen Gemälde in der Gruft, um die letzte Ruhestätte eines Mitgliedes aus einem Geheimbund handeln könnte. Das Hagenauer-Wappen wurde auf eine ovale, konvexe Metallplatte gemalt, die von einer reich verzierten und vergoldeten Kartusche umrahmt ist. Links und rechts vom Familienwappen wurde Georg mit seinen Frauen und Kindern dargestellt (links die Herren, rechts die Frauen). Das barocke Wappen ist hier in üppiger und symbolträchtiger Art und Weise dargestellt. Man hatte die richtige Blasonierung (in der Heraldik die fachsprachliche Beschreibung eines Wappens), wie bei vielen Wappendarstellungen des Hochbarocks, auf Kosten naturalistischer Darstellung und Symbolik verändert. Die Blasonierung des gebesserten Adelswappens für Georg Hagenauer im heute noch erhaltenen Wappenbrief von 1686 lautete: "auf grünem Dreiberg ein "Hagenstrauch" (-baum)". Auf der Gruft steht auf dem Dreiberg ein belaubter Hagenbaum, was man als Symbol für das erneut aufblühende Geschlecht deuten könnte. In seinem Testament hatte Georg Hagenauer auch vermerkt: "damit ... der Hagenauerische Name nit gleich vergessen werde". Am (heraldisch) rechten Berg sind zusätzlich drei kleinere Bäume (oder Sträucher), die offenbar als Symbol für die drei Söhne Georgs gedeutet werden können. Seitlich im Wappen befinden sich die auffliegenden Adler der Wappenmehrung, auf dem Turnierhelm ein offener Flug (durch die Wappenbesserung ein wachsender Greif/Adler mit entwurzeltem Hagenstrauch).
Noch deutlicher wird die Veränderung der "gemeinen Figur" des Hagenauer Stamm-Wappens (Dreiberg mit Hagenbaum) zum dekorativen oder/und symbolischen Element, für heutige Heraldiker ein Sakrileg, bei der Betrachtung der daneben liegenden Gruft Nr. XVI.. Diese Gruft aus weißem Marmor wurde 1792 für den verstorbenen sehr religiösen Johann Lorenz (* 1712, † 1792) errichtet, den manche Historiker für einen möglichen Freimaurer halten (seine Söhne waren Logenmitglieder). Am Grabmal oben befindet sich ein Dreieck im Strahlenkranz (das allsehende Auge Gottes), in dem in hebräischen Lettern das Wort Gott (JHWH, hebräisch יהוה) eingemeißelt ist. Dieses Symbol wurde zwar auch von Freimaurern verwendet, ist aber ein verbreitetes christliches Symbol, dessen Wurzeln sehr weit zurück liegen. Das untingierte Wappen aus Marmor, das gleich einem schweren Stoff über den Marmorsarg drapiert wurde und auf der Vorderseite herabhängt, ist ohne Oberwappen, also weder mit Helm und Helmdecke, sowie Helmzier und Helmkrone abgebildet. Das Wappen selbst wurde jedoch einerseits idealisierter und andererseits üppiger dargestellt, als das ältere Wappen der Nebengruft. Das Wappen ist durch einen Sporn geteilt, in der Mitte der veränderte Dreiberg mit Hagenbaum, seitlich davon zwei auffliegende Adler. Der Dreiberg dieses Wappens ist als solcher nicht mehr erkennbar und wurde durch mehrere hintereinander liegende begrünte Hügel dargestellt. Unter dem belaubten Hagenbaum mit schrägem Ast stehen sieben kleine Bäume (Sträucher), die wahrscheinlich als Symbol für die sieben erwachsenen Söhne des Johann Lorenz stehen, wenn man hier der Zahl Sieben nicht eine christliche Bedeutung (z.B. für Seele und Körper, oder ewige Ruhe) zuordnen will. Die klassizistische Darstellung der Hagenbäume im Wappen erinnert an getrimmte Bäume oder Sträucher eines Bosketts (Lustwäldchen) einer barocken Gartenanlage (Garten Eden?), wodurch sich beinahe eine Unlesbarkeit des Wappens ergibt.
Daten
- 994 wurden die Hagenauer in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung bereits als adeliges Geschlecht bezeichnet. In dieser Urkunde tauschte der Freisinger Bischof "Gottschalcus ex stirpe nobilium de Hagenau" mit dem Edlen Gerolt Liegenschaften zu Notzing gegen andere zu Biberbach. Wahrscheinlich gehen die Herren von Hagenau auf germanischen Adel zurück, aus dem die meisten edelfreien Geschlechter hervorgingen.
- Aus dem Jahr 1137 stammt das marmorne Epitaph des Hochfreien Reimprecht von Hagenau (aus der Böheimkirchner Linie), dem Mitstifter von Seitenstetten. Auf diesem ist erstmals das Hagenauer Stammwappen (das hier Ähnlichkeit mit dem Stiftswappen von Seitenstetten zeigt) zwischen dem heiligen Augustin und den heiligen Hippolyt abgebildet: Ein grüner Dreiberg mit Hagenbaum (hier ein Stamm mit schrägrechts gestümmeltem Ast), über dem Wappen ein Topfhelm mit zwei Büffelhörnern (die Freisinger Linie hatte einen Flug als Helmzier) und Helmdecke. Zwischen den Hörnern erneut ein Dreiberg mit Hagenbaum in erwähnter Art, die Decke ist rot - weiß tingiert. Die Umschrift ist teils mit lateinischen und teils mit griechischen Buchstaben: "Augustine pie nos duc ad agalma Sophiae, Christicolis gratus sit sacer ypolitus". Ob das in einer früheren Beschreibungen des Epitaphs genannte rote Kreuz am Helm als Zeichen der Zugehörigkeit zu den Tempelrittern (1129 gegründete Orden der Templer) oder für einen Kreuzritter stehen soll, ist nicht ersichtlich. Die Teilnahme Reimprechts an einer "bewaffneten Pilgerfahrt" (erster Kreuzzug 1096–1099, oder Kreuzzug von 1101) ist in keiner Urkunde belegt. Hingegen ist von seinen beiden Söhnen Hartwik und Reginbert II. die Teilnahme am zweiten Kreuzzug (1147–1149) urkundlich gesichert. Das Epitaph Reimprechts (oder Reginberts) befand sich ursprünglich in der Eigenkirche der Hagenauer, neben der Burg Hagenau in St. Peter am Anger in Ausserkasten (Böheimkirchen, NÖ).
- Am 24. Juni 1141, bestätigte Reginbert von Hagenau, Bischof von Passau, dem Stift St. Florian alle Rechte und Besitzungen. Das (leider zerbrochene) mandelförmige Siegel Reginberts zeigt ihn als Bischof thronend. Am 26. Dezember 1147 wurde von Reginbert von Hagenau in Kremsmünster ebenfalls eine Urkunde gesiegelt, in der er als Bischof von Passau die Pfarrkirche zu Schöndorf mit dem Spitale des heil. Ägidius zu Vöcklabruck, welches Piligrim von Schalchheim gestiftet hatte, vereinigt. Unter den Zeugen befand sich auch Hartwig von Hagenau (Hartovwicus de Hagenoue), einer seiner Brüder, mit dem er bald darauf in den Zweiten Kreuzzug ziehen sollte, von dem beide nicht mehr zurück kamen. Das Siegel ist selbiges wie oben, jedoch besser erhalten. Beide Urkunden befindet sich im Stiftsarchiv des Stiftes St. Florian (Oberösterreich).
- Aus der Zeit nach 1147 stammt das aus rotem Marmor gefertigte Epitaph der Edlen Helena von Hagenau (Gemahlin des Reimprechts von Hagenau). Sie und ihre Tochter Richarda (Halbschwester des Passauer Bischofs Reginbert von Hagenau) verbrachten die letzten Jahre ihres Lebens im Stift Seitenstetten, dem Mutter und Tochter auch viele Güter vermacht hatten. Das Epitaph der Helena von Hagenau befindet sich heute im alten Kreuzgang des Stiftes, wobei Teile offensichtlich erst im 15. Jahrhundert eingraviert worden sind. Über dem Wappen ziert eine Laubkrone den Stechhelm. Helmkronen wurden jedoch erst ab dem 13. Jahrhundert verwendet, Stechhelme tauchten überhaupt erst im 15. Jahrhundert auf. Somit kann man die Entstehungszeit des eingravierten Wappens auf frühestens das 15. Jahrhundert legen, also wesentlich später als das aus dem 12. Jahrhundert stammende Epitaph. Auf dem Epitaph ihres zehn Jahre früher verstorbenen Gemahls Reimprecht von Hagenau ist der Helm ein zeitgemäßer Topfhelm (und kein Stechhelm), der auch von keiner Helmkrone geziert wird. Helena hatte dem Stift Seitenstetten außer ihrem Erbbesitz in Seitenstetten und Aham bei Attnang-Puchheim auch Güter in Lanzendorf und Hagenau bei Böheimkirchen sowie in Zelking vermacht. Das später eingravierte Wappen auf Helenas Epitaph ist allerdings das Seitenstettener Stiftswappen, ein Dreiberg mit Pfahl und schräglinks gestümmeltem Ast.
- 1347 hatte Otto von Hagenau, Stiftskämmerer des Augustiner Chorherrenstiftes in St. Pölten, das Epitaph seines Vorfahren Reimprecht von Hagenau aus der Eigenkirche (Anger bei Hagenau) entfernen lassen. Otto von Hagenau ließ das Epitaph zusammen mit der Grabplatte seiner verstorbenen Eltern in der Stiftskirche St. Pölten aufstellen. Das "zusammengesetzte" Epitaph bestand nun aus zwei stilistisch und zeitlich unterschiedlichen Teilen. Die untere Grabplatte zeigt Christus am Kreuz mit Maria und Johannes, auf den Seiten zwei Engel mit gefalteten Händen. An den Enden des Kreuzes sind die vier Bilder des Ezechiel dargstellt, mit den Namen der vier Evangelisten beschriftet. Die Umschrift lautet: "Anno Domini M.CCC.X.X.X.VII. Otto de Hagenau canonicus regularis lapidem hunc an agro parentum hunc suorum repertum transtulit super tumbam ipsorum.". Mitte des 17. Jahrhunderts wurde das zusammengesetzte Epithaph unter Propst Johann Fünfleuthner erneut versetzt und im Kreuzgang des Stiftes aufgestellt, wo es sich noch heute befindet und erst kürzlich restauriert wurde. Das an Urkunden angehängte Siegel von Otto von Hagenau, wie z.B. an einer Urkunde vom 4. April 1345 (Sammlung St. Pölten, Augustiner Chorherren), zeigt einen Hagenbaum auf einem gebogenen Schildfuß (normal ein Dreiberg). 1347 war der Böheimkirchner Stammsitz aufgegeben worden, dafür hatten Verwandte Ottos, die Vettern Philipp und Siegfried von Hagenau, unter Mitwirkung des Stiftes St. Pölten und gegen gewisse Zugeständnisse an die Pfarre Böheimkirchen, die Ausscheidung der Kapelle zu Anger bei Hagenau erwirkt.
- Am 28. Juni 1378 wurde Seyfried von Hagenau, der bereits Hagenauer genannt wurde, als Abt von Melk eingesetzt. Das Familienwappen hatte er anscheinend in seinem Siegel in reduzierter Form (den Dreiberg als geteiltes Wappen) verwendet, was jedoch nicht verifiziert werden konnte. In der nach 1700 publizierten Ausgabe des Melker Stiftsarchivars Philibert Hueber (1662—1725) wurde sein Siegel in dem Werk "Austria ex Archivis Mellicensibus illustrata" folgendermaßen abgedruckt: ein weiß und braun? (Tinktur unklar) geteiltes Wappen mit einem Hagenstrauch (-baum). Das Wappen von einem Zweig umkränzt, Umschrift am Rand des Siegels: " + S • Seifridi • de • Hagenau".
- Am 28. Juli 1417 siegelte Hans der Hagenauer (der Hagenawer) eine Urkunde (Stiftsarchiv Melk) mit dem Hagenauer Stammwappen, dem Dreiberg mit Hagenbaum.
- Am 31. Mai 1439 verkauft der Edle Georg Hagenauer (Gorg Hagenawer) an Abt Christian und dem Konvent "sein vom Kloster rührendes Lehen, Gülten, Bergrecht, Vogtrecht und Weinzehent". Auf dem angehängten Siegel befindet sich ebenfalls das Hagenauer-Wappen, ein Dreiberg mit Hagenstrauch (-baum), hier der Hagenbaum belaubt.
- Am 14. September 1671 bestätigte der kaiserliche Hofpfalzgraf Ferdinand Wilhelm Metzger von Meggenburg, comes Palatinus (Palatinat von Kaiser Ferdinand III. it. dat. Wien 14. Mai 1637) den Brüdern Paulus, Georg (IV.) und Johann Hagenauer de Hagenau sowie deren ehelichen Nachkommen als Salzburger Untertanen ihr Adelswappen mit Wappenbesserung (beidseitig des Stammwappens auffliegende schw. Adler auf Gold, die Decke in den Farben Salzburgs). Der Adelststand war ein untitulierter Adel ohne dem Prädikat "von", wobei aber bereits Ende des 18. bzw. Anfang des 19. Jahrhunderts die Hagenauer in vielen Urkunden als "von Hagenauer" genannt wurden und sich teilweise auch so nannten. Das Ehrenwort "von" bzw. "de" als Adelsbezeichnung wurde ihnen später bestätigt. Blasonierung: Schild durch aufrechten Sporn geteilt, darin auf einem Dreiberg ein "Hagenbaum", beiderseits auf Gold ein schwarzer auffliegender Adler. Auf dem Turnierhelm mit Bund ein rot-weißer Flug. Decken: schw.-g., r.-w. (Fellner´sche Chronik 1833, sowie Heyer).
- Am 24. August 1686 bestätigte der kaiserliche Hofpfalzgraf Ferdinand Wilhelm Metzger von Meggenburg dem Georg (IV.) Hagenauer, Bürger und Handelsmann in der Haupt- und Residenzstadt Salzburg, und seine ehelichen Erben das "Adelswappen mit Kleinoth". Wappenbeschreibung: "Schild durch aufrechte s. Spitze (Triangel oder Sporn) geteilt, darin auf gr. Dreiberg ein "Hagenstrauch", beiderseits in G. ein schw. einköpfiger Adler. Auf dem geschlossenen Turnier- oder Stechhelm mit g. Kleinod schw.-g.-r.-w. gewundener türkischer Bund mit beiderseits abfliegenden Binden in gl. Farben und zwischen w. u. schw. Adlersflügeln mit g. Stresse wachsender r. Greif, einen Hagenstrauch haltend. Decken: schw.-g.-r.-w." (Siebmacher, sowie Hagenauer-Archiv Görz). Auch hier verwendeten die Hagenauer, wie andere Adelige die ihr Wappen auf das 12. Jahrhundert zurückführen konnten, keinen offenen Bügelhelm.
- Am 31. Jänner 1786 wurde Rupert Cajetan von Hagenauer zum Abt des Erzstifts St. Peter in Salzburg gewählt. Als Abtwappen verwendete er ein von Mitra und Krummstab bekröntes Allianzwappen. Das Allianzwappen bildete sich aus dem Stiftswappen von St. Peter (in gold 2 schw. gekreuzte Petrusschlüssel) und dem Hagenauer Familienwappen (durch Sporn geteilt, grüner Dreiberg mit Hagenstrauch, beidseitig in Gold ein auffliegender schwarzer Adler). In seinem Amts-Siegel hält ein über den Allianzwappen stehender Engel zwei Schlüssel, die Mitra und den Krummstab. Über dem Engel sind die Buchstaben D.(Dominicus) A.(Archiabbatia oder Abbe) S.(Sancti) P.(Petri) wiedergegeben, was soviel wie Dominicus der Erzabtei St. Peter oder Abt Dominicus von St. Peter heißt. Unter dem Allianzwappen die Jahreszahl seiner Berufung, 1786. Im Amtssiegel ist das Familienwappen jedoch geviert: Feld 1. und 4. mit Dreiberg und Hagenstrauch (Stammwappen), Feld 2. und 3. mit auffliegendem nach rechts blickendem auffliegenden Adler (Wappenerweiterung). (Kat. d. Ausst. im Dommuseum zu Salzburg und in der Erzabtei St. Peter, 1996)
- Am 21. September 1786 bestätigte Fürstbischof Kardinal Joseph Franz Anton von Auersperg in Passau dem "hochwohlgeborenen Herrn Johann Georg (III.) Hagenauer de Hagenau, wirklicher Hofkammerrath, hochfürstlicher Baudirektor und Architekt" den erblichen Adelsstand (Adelserneuerung) mit der Führung des Adelsprädikats "von" und Wappenbesserung : Schild durch aufrechten r. Sporn geteilt, darin auf einem gr. Dreiberg ein w. "Hagenbaum", beiderseits auf Gold ein schwarzer auffliegender Adler. Auf dem offenen Turnierhelm mit Helmkrone ein rot-weißer Flug. Decken: schw.-g., r.-w.. Etliche Jahrhunderte zuvor waren die beiden Familien miteinander verbunden gewesen, wie eine Urkunde von 1428 aus den Auerspergschen Archiven belegt, in der der ehrbare Ritter Hans Hagenauer einen Vermächtnisbrief des Herbot von Auersperg siegelte und bezeugte. (Passauer Kirchenbuch 1786, Hof- und Staatshandbuch des Königreichs Bayern 1812, S. 123, Hagenauer-Archiv Wien)
- Am 10. Juni 1884 verlieh Papst Leo XIII. in einem breve dem "Nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo" (Direktor der Riunione Adriatica di Sicurtà) und seinen ehelichen römisch-katholischen Nachkommen für seine Verdienste, "als auch für die Verdienste seiner Vorfahren" um die römisch-katholische Kirche, die römische Baronie in Primogenitur ("Titoli: barone, nobile dei baroni de Hagenauer"). Als persönliches Geschenk des Papstes erhielt er eine Kreuz-Reliquie (Kreuzpartikel). Ferner wurde Baron Franz (III.) de Hagenauer von Papst Leo XIII. zum Kollar-Ritter des päpstlichen Pius-Ordens (Gran Croce) ernannt. Wappenbeschreibung: Schild durch aufrechte r. Spitze (Triangel) geteilt, darin auf gr. Hügel ein w. Hagenbaum mit schrägrechtem Ast (Stammwappen), beiderseits in G. ein schw. rot-bewehrter einköpfiger Adler. Zwei offene bekrönte Turnierhelme, auf dem rechten mit schw.-g. Decke ein schw.-g. Flug, auf dem linken mit r.-w. Decke ein wachsender roter Greif mit r.-w. Flug, einen Hagenbaum haltend. (Genealogisches Handbuch des Adels 2006, S.96)
- Am 26. März 1889 wurde "Simon (II.) de Hagenauer, barone romano" von Papst Leo XIII. "für den Eifer in der Verteidigung der katholischen Religion" zum päpstlichen Ritter des Gregorius-Ordens (Ordine Equestre Pontificio di San Gregorio Magno) ernannt. Am 3. Februar 1893 bestätigte das K.u.K. Ministerium des Kaiserlichen Hauses und Aeussern "Baron Simon Hagenauer" die Trageerlaubnis päpstlicher Ritter-Orden. (Hagenauer-Archiv Wien)
- Am 4. Juli 1914 wurde per Arrogation (Annahme an Kindesstatt) des Rittmeister Nobilis Pyrrhus de Hagenauer durch (seinen Schwiegervater) George de Locatelli Baron zu Eulenburg und Schönfeld die Linie der Freiherren Locatelli weitergeführt. Durch ein späteres königliches Dekret wurde die durch Adels-Arrogation erbliche italienische Baronie (Freiherrenstand) des Pyrrhus barone Locatelli de Hagenauer bestätigt. 1923 erhielt nobile Pyrrhus Locatelli de Hagenauer durch die königliche Consulta Araldica die Anerkennung des italienischen Freiherrenstandes mit "titolo di barone del S.R.I. di Schönfeld ed Eulenburg". Seither führen die Familienmitglieder des Triester Zweiges den Titel "Locatelli de Hagenauer baroni di Eulenburg e Schönfeld" (Baron/Baronin von Locatelli-Hagenauer); Nachkommen in Florenz. (MGSLK 1946, Hagenauer-Archiv Görz)
- Am 11. Februar 1929 wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des "nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo" und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel "barone de Hagenauer" (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)
- Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trägt ebenso den päpstlichen Titel eines "barone romano" (römischer Baron). Die Nachgeborenen sind "Nobile dei baroni romani" (aus dem Hause der römischen Barone) und tragen den kgl. italienischen Titel eines "barone". In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Am 11. Dezember 1998 wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer "seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie" bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
Quelle
- alle Quellenangaben siehe Hauptartikel Hagenauer