Stift Mattsee: Unterschied zwischen den Versionen
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Nach dem Inkrafttreten des ''Codex Iuris Canonici [[1983]] (CIC)'' erfolgte eine Anpassung des Statuts an die allgemeinen Normen über die Kapitelkanoniker (cc. 503 bis 510 CIC); die neue Fassung wurde mit [[1. Jänner]] [[1987]] in Kraft gesetzt. Mit Kapitelbeschluss vom [[1. Oktober]] [[2015]] erfolgte eine Anpassung an die Normen über die Vermögensverwaltung; die angepasste Version trat mit [[1. Februar]] [[2016]] in Kraft. Eine neuerliche Anpassung betreffend den Bereich der Vermögensverwaltung erfolgte mit Kapitelbeschluss vom [[8. Mai]] [[2019]] und trat mit [[15. Juni]] [[2019]] in Kraft. <!--13.-->Nach Vorlage und Korrektur im [[Konsistorium der Erzdiözese Salzburg|erzbischöflichen Konsistorium]] am [[11. März]] [[2020]] wurde im April 2020 eine korrigierte Fassung mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. | Nach dem Inkrafttreten des ''Codex Iuris Canonici [[1983]] (CIC)'' erfolgte eine Anpassung des Statuts an die allgemeinen Normen über die Kapitelkanoniker (cc. 503 bis 510 CIC); die neue Fassung wurde mit [[1. Jänner]] [[1987]] in Kraft gesetzt. Mit Kapitelbeschluss vom [[1. Oktober]] [[2015]] erfolgte eine Anpassung an die Normen über die Vermögensverwaltung; die angepasste Version trat mit [[1. Februar]] [[2016]] in Kraft. Eine neuerliche Anpassung betreffend den Bereich der Vermögensverwaltung erfolgte mit Kapitelbeschluss vom [[8. Mai]] [[2019]] und trat mit [[15. Juni]] [[2019]] in Kraft. <!--13.-->Nach Vorlage und Korrektur im [[Konsistorium der Erzdiözese Salzburg|erzbischöflichen Konsistorium]] am [[11. März]] [[2020]] wurde im April 2020 eine korrigierte Fassung mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. | ||
Version vom 1. März 2021, 20:57 Uhr
Das Stift Mattsee, genauer: das insigne Kollegiatstift[1] zum hl. Erzengel Michael in Mattsee, ist ein Kollegiatstift (also eine für die Gottesdienste einer bestimmten Kirche verantwortliche Gemeinschaft von Weltpriestern).
Einleitung
Es ist der Stiftspfarrkirche St. Michael in Mattsee im Flachgau zugeordnet; die Kollegiumsmitglieder sind aber nicht nur in der Stiftspfarre Mattsee, sondern auch in umliegenden Salzburger und oberösterreichischen Pfarren seelsorglich tätig.
Statut
Entwicklung
Das ehemalige Benediktinerkloster wurde unter Bischof Berengar von Passau (1013–1045) – Mattsee gehörte damals zur Diözese Passau – in ein weltpriesterliches Kollegiatstift mit Propst und Dechant an der Spitze umgewandelt. Statuten dieses Kollegiatstiftes sind erstmals aus dem Jahr 1321 überliefert.
Schwere Schäden erlitt das Kollegiatstift in den ersten Jahren des 19. Jahrhunderts durch die Säkularisation und die Franzosenkriege und war von gänzlicher Auflösung bedroht. Kaiser Franz I. stellte das Stift jedoch mit Dekret vom 13. Oktober 1840 in seiner ursprünglichen Verfassung wieder her. 1859 erhielt dieses neue Statuten. Seit dem Jahr 1869 sind Stiftspropst und Stiftsdechant ein und dieselbe Person. Mit apostolischem Breve vom 6. Mai 1881 verlieh Papst Leo XIII. dem Stift den Ehrentitel „Collegiata insignis“. Nach dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici, des Gesetzbuches der Katholischen (lateinischen) Kirche von 1917, wurden die Statuten neu gefasst und am 10. Juni 1924 von Erzbischof Dr. Ignaz Rieder approbiert.
Nach dem Inkrafttreten des Codex Iuris Canonici 1983 (CIC) erfolgte eine Anpassung des Statuts an die allgemeinen Normen über die Kapitelkanoniker (cc. 503 bis 510 CIC); die neue Fassung wurde mit 1. Jänner 1987 in Kraft gesetzt. Mit Kapitelbeschluss vom 1. Oktober 2015 erfolgte eine Anpassung an die Normen über die Vermögensverwaltung; die angepasste Version trat mit 1. Februar 2016 in Kraft. Eine neuerliche Anpassung betreffend den Bereich der Vermögensverwaltung erfolgte mit Kapitelbeschluss vom 8. Mai 2019 und trat mit 15. Juni 2019 in Kraft. Nach Vorlage und Korrektur im erzbischöflichen Konsistorium am 11. März 2020 wurde im April 2020 eine korrigierte Fassung mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.
Verfassung
Das „Insigne Stiftskapitel zum hl. Erzengel Michael in Mattsee“ ist ein Priesterkollegium, das sich aus zwölf Kanonikern, Kapitularkanoniker genannt, zusammensetzt; einer der Kapitularkanoniker ist der Stiftspropst[2]. Zusätzlich gibt es vier Ehrenkanoniker.
Dem Stiftskapitel obliegen
- die Feier besonderer Gottesdienste in der Stiftskirche und
- die Förderung der brüderlichen Gemeinschaft unter den Priestern.
Insbesondere erfüllen die Kapitularkanoniker Aufgaben in der Seelsorge und andere Dienste, die ihnen vom Erzbischof übertragen werden oder aufgrund wohlerworbener Rechte des Kollegiatstiftes zukommen.
Besetzung der Kanonikate; Ehrenkanonikate
Zu Kapitularkanonikern können nur Priester bestellt werden, die sich durch entsprechenden Lebenswandel und Seelsorgserfahrung sowie besondere Verdienste im kirchlichen Dienst auszeichnen.
Die zwölf Kapitularkanoniker sind mehrheitlich inkardinierte Priester der Erzdiözese Salzburg, einige der Diözese Linz.
Der Diözesanbischof ist bei der Besetzung eines vakanten Kanonikats frei, doch schlagen ihm die Kapitularkanoniker einen geeigneten Kandidaten vor.
Der Erzbischof von Salzburg kann auf Vorschlag des Stiftskapitels bis zu vier Priester, die sich außerordentliche Verdienste um die Seelsorge erworben haben, zu Ehrenkanonikern ernennen (bei Priestern der Diözese Linz nur im Einvernehmen mit dem Bischof von Linz). Ehrenkanoniker haben das Recht, Kapitelkleidung zu tragen; ihnen kommt jedoch keine rechtserhebliche Mitgliedschaft im Kollegium zu.
Liturgische Dienste und Aufgaben
Liturgische Dienste und Aufgaben sind
- die Feier des Stundengebetes;
- Kapitelgottesdienste: An den vom allgemeinen Kirchenrecht und den vom Diözesanrecht der Diözesen Salzburg und Linz) gebotenen Feiertagen zelebriert der Stiftspropst oder in seinem Auftrag einer der Kapitularkanoniker einen Festgottesdienst;
- außerordentliche Kapitelgottesdienste: Zum Michaelikapitel sowie zum Tassilokapitel feiert der Stiftspropst zusammen mit den Kapitularkanonikern in Konzelebration einen Gottesdienst für alle verstorbenen Stifter, Pröpste, Kanoniker und Wohltäter;
- Seelsorgsaushilfe: Nach Möglichkeit helfen die Kapitularkanoniker in der pfarrlichen Seelsorge von Mattsee und in Pfarrgemeinden der Diözesen Salzburg und Linz mit.
Ämter und Dienste im Kapitel
Stiftspropst und Kapitelökonom
- Hauptartikel Stiftspropst des Stifts Mattsee
Der Stiftspropst wird vom Stiftskapitel aus den Reihen der Kapitularkanoniker gewählt. Der gewählte Stiftspropst bedarf der Bestätigung durch den Erzbischof von Salzburg; dieser geht dabei, wenn es sich um einen Priester der Diözese Linz handelt, der im Einvernehmen mit dem Bischof von Linz vor.
Der Stiftspropst wird zwar auf Lebenszeit bestellt; er hat aber das Recht, freiwillig zu resignieren und ist dann „emeritierter Stiftspropst“.
Der Stiftspropst hat verschiedene Leitungsaufgaben. Unter anderem
- beruft er zweimal im Jahr eine Kapitelsitzung ein, und zwar
- um das Fest des hl. Erzengels Michael (29. September) das sogenannte Michaelikapitel,
- zu Beginn des Monats Mai das Tassilokapitel, und
- beruft er in dringenden Fällen oder auf Verlangen von zwei Dritteln der Kapitularkanoniker eine außerordentliche Sitzung ein;
die Kapitelsitzungen sollen die geistliche und brüderliche Einheit der Kapitularkanoniker vertiefen und fördern.
Der Stiftspropst ist für die rechte Verwaltung des Stiftsvermögens einschließlich des Stiftsmuseums verantwortlich und dem Kapitel sowie dem Erzbischof von Salzburg zu jährlicher Rechenschaft über die Gebarung des Kapitelvermögens verpflichtet.
Doch kann das Stiftskapitel für die Verwaltung des Stiftsvermögens einen Kapitularkanoniker als Kapitelökonom bestellen, an den der Stiftspropst die Verwaltung des Stiftsvermögens zum Teil oder zur Gänze delegieren kann. Der Kapitelökonom kann seinerseits mit Billigung des Kapitels einen geeigneten Verwalter beiziehen, der ihn unterstützt.
Kapitelsenior
Kapitelsenior ist jener Kapitularkanoniker, der seiner Ernennung nach als der älteste gilt.
Der Kapitelsenior
- vertritt den Stiftspropst, wenn dieser verhindert ist;
- leitet das Stift, wenn das Amt des Stiftspropstes durch Tod oder Resignation vakant ist, und ist für die Vorbereitung und Durchführung der Neuwahl eines Stiftspropstes verantwortlich.
Kapitelsekretär
Der Kapitelsekretär steht dem Stiftspropst zur Seite; führt das Protokolls bei den Sitzungen des Kapitels und nimmt die Gegenzeichnung aller wichtigen Schriftstücke und Akten des Stiftspropstes vor, soweit es sich nicht um Schriftstücke und Akten in Finanzangelegenheiten handelt, die der Stiftspropst gemeinsam mit dem Kapitelökonom unterzeichnet.
Der Kapitelsekretär wird vom Kollegium beim Michaelikapitel für eine Amtszeit von drei Jahren bestellt.
Rechte der Kapitulare; Tracht
Eine Besoldung der Kapitularkanoniker aus dem Stiftsvermögen erfolgt nicht. Im Kapitelhaus stehen für Kapitularkanoniker Wohnungen zur Verfügung; die Vergabe erfolgt durch den Stiftspropst mit Zustimmung des Kapitels.
Die traditionelle Chorkleidung besteht aus einem weinrot-violett paspelierten schwarzen Talar sowie Mozetta, Birett und Zingulum ebenfalls in weinrot-violetter Farbe (analog zu den Augustiner Chorherren). Die Kapitularkanoniker tragen das Kapitelkreuz an einem weißblauen Band, der Stiftspropst trägt ein Kreuz mit Kette sowie einen Dignitärsring; diese Gegenstände bleiben im Stiftsvermögen.
Jeder in Mattsee wohnende und in der Erzdiözese Salzburg seelsorglich tätige Kapitularkanoniker hat für die Wahl eines neuen Dechanten des Dekanats Köstendorf das aktive Wahlrecht.
Die Exequien für ein verstorbenes Kollegiumsmitglied werden in der Stiftskirche gehalten. Jedes Kollegiumsmitglied hat das Recht auf Beisetzung in der Kapitelgruft.
Stiftskapitel und Stiftspfarrer
- Hauptartikel Stiftspfarrer von Mattsee
Die Besetzung der Stiftspfarre erfolgt nach Anhören des Stiftspropstes durch den Erzbischof von Salzburg.
Alle Kapitelangelegenheiten sind so zu regeln, dass sie der Förderung der Pfarrseelsorge dienen.
Der Stiftspfarrer ist Kirchenrektor (Rector Ecclesiae); er soll nach Möglichkeit Kapitularkanoniker sein und kann auch der Stiftspropst sein.
Wenn die Ämter des Propstes und des Pfarrers nicht von derselben Person ausgeübt werden, hat in seelsorglichen Belangen der Pfarrer gegenüber dem Propst und in Kapitelangelegenheiten der Propst gegenüber dem Pfarrer den Vorrang.
Die Kapitularkanoniker sollen den Stiftspfarrer in allen Belangen der Pfarrseelsorge bereitwillig unterstützen.
Der Stiftspropst ist Mitglied des Pfarrgemeinderates von Mattsee. Ist er aber zugleich Pfarrer, so beruft der Pfarrgemeinderat einen der am Ort wohnenden Kapitularkanoniker in den Pfarrgemeinderat.
In Streitigkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kapitel und Pfarre entscheidet der Erzbischof von Salzburg.
Die Stiftspfarre ist also nicht etwa dem Kollegiatstift Mattsee unterstellt, was umsomehr von den anderen Pfarren gilt, in denen Kapitularkanoniker als Pfarrer wirken.
Quellen
- Verordnungsblatt der Erzdiözese Salzburg, Jg. 2020, Nr. 29/S. 62: Statuten des insignen Kollegiatstiftes zum hl. Erzengel Michael in Mattsee: korrigierte Fassung
- Dannheimer, Hermann und Heinz Dopsch: Beschreibung der Stiftertafel über Tassilo III. Die Bajuwaren, Katalog Landesausstellung 1988, S. 165
- Offizieller Webauftritt "Stift Mattsee"
Einzelnachweise, Anmerkungen
- ↑ Laut Homepage, abgefragt am 3. Dezember 2019, mit C – Collegiatstift Mattsee – geschrieben; manchmal auch mit Fugen-s: Kollegiatsstift
- ↑ Stift Mattsee > Stiftskapitel