Landesamtsdirektor: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Februar 2021, 11:01 Uhr

Der Landesamtsdirektor ist der oberste Beamte des Landes.

Allgemeines; rechtlicher Rahmen

Der Landesamtsdirektor nimmt an den Sitzungen der Landesregierung mit beratender Stimme teil.

Der Landesamtsdirektor ist mit der Leitung des inneren Dienstes des Amtes der Salzburger Landesregierung betraut. Er ist direkt dem Landeshauptmann unterstellt.

Er überwacht die Geschäftsführung der Abteilungen dieses Amtes und sorgt für die Einheitlichkeit ihrer Amtsführung. Dazu kann er – unter Beobachtung des den Mitgliedern der Landesregierung zustehenden Wirkungskreises – bestimmte Geschäftsstücke seiner Genehmigung vorbehalten oder bestimmte Geschäfte mit Zustimmung des Landeshauptmannes ganz an sich ziehen.

Dem Landesamtsdirektor untersteht im Amt der Landesregierung die Landesamtsdirektion. Deren Wirkungsbereich umfasst nicht nur Angelegenheiten des inneren Dienstes, sondern auch andere wichtige Bereiche, etwa den Legislativ- und Verfassungsdienst.

Der Landesamtsdirektor wird von der Landesregierung mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt.

Amtsinhaber

Quellen

Weblinks