Kunstrat der Salzburger Festspiele

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Kunstrat der Salzburger Festspiele ist der künstlerische Rat der Salzburger Festspiele.

Geschichte

Einen Kunstrat gab es zwischen 1918 und 1938 und zwischen 1951 und 1956? (dieses Datum bedarf noch der Recherche).

Am 15. August 1918 wurde bei der Generalversammlung der Salzburger Festspielhaus-Gemeinde im Marmorsaal im Schloss Mirabell ein Kunstrat berufen. Diesem gehörten Max Reinhardt, Franz Schalk und Richard Strauss an. Sie sollten die kommenden Festspiele gestalten. Einige Monate später wurde der Kunstrat durch Hugo von Hofmannsthal und Alfred Roller erweitert.

1929 wurden nach einer Statutenänderung anstelle von Reinhardt, Strauss, Schalk und einem Vertreter der Bundestheaterverwaltung neue Mitglieder in den Kunstrat berufen. Es waren dies Clemens Freiherr zu Franckenstein (Generalintendant der Bayerischen Staatstheater), Friedrich Gehmacher, Franz Karl Ginzkey, Clemens Krauss, Max Mell, Joseph Messner, Bernhard Paumgartner und Bruno Walter.

Die Mitglieder des Kunstrates wurden in Folge über Vorschlag des bestehenden Kunstrates von dessen Generalversammlung gewählt. Der aus maximal 15 Personen bestehende übernahm die künstlerische Leitung der Festspiele. Der Direktor entwarf im Einvernehmen mit dem Kunstrat das Programm der Festspiele.

Nach dem Anschluss 1938 kam es neuerlich zu Satzungsänderungen. Ob es dann während der Zeit des Nationalsozialismus noch einen Kunstrat gab, ist noch zu klären. Fest steht lediglich, dass ab 1942 die organisatorische Struktur der Festspiele, wie sie die Gründerväter erdacht hatte, außer Kraft gesetzt wurde. Mit 1. April 1942 erfolgte die Liquidierung der Salzburger Festspielhaus-Gemeinde.

1954 aktivierte man den im Festspielfondsgesetz als kann-Bestimmung vorgesehenen Kunstrat. Der Kunstrat sollte organisatorisch und planerisch auf die Festspiele einwirken, die Spielpläne gestalten, neue Spielstätten erschließen und eine Reform in Schauspiel und Konzert einleiten. Der Grund für diese Aktivierung lag im Ausschluss von Gottfried von Einem im Herbst 1951 aus dem Direktorium der Salzburger Festspiele. Einem wehrte sich dagegen und fand von maßgeblichen Personen (u. a. von Wilhelm Furtwängler) unterstützt. Einem wollte unbedingt wieder ins Direktorium aufgenommen werden. Landeshauptmann Dr. Josef Klaus, der aufgrund des Festspielfondgesetzes Mitglied des Kuratoriums der Festspiele war, wollte ihn aber dezidiert dort nicht haben. Also fand man eine typisch österreichische Kompromisslösung und aktivierte man den im Festspielfondsgesetz vorgesehenen Kunstrat, um für Gottfried von Einem eine Position bei den Festspielen zu finden, ohne ihn in ihr Entscheidungsgremium zurückzuholen.

Die vom Kuratorium berufenen Mitglieder des Kunstrats 1951 waren Dr. Herbert Graf, Prof. Clemens Holzmeister, Dr. Ernst Lothar, Caspar Neher, Prof. Dr. Friedrich Schreyvogl, Prof. Oscar Fritz Schuh und ein Vertreter des Vorstands der Wiener Philharmoniker. 1954 kam Gottfried von Einem dazu, der bei dessen erster Sitzung im August 1955 zu dessen Vorsitzenden gewählt wurde.[1]

Der Kunst hätte nun organisatorisch und planerisch auf die Festspiele einwirken, die Spielpläne gestalten, neue Spielstätten erschließen und eine Reform im Schauspiel und Konzert einleiten. Doch es kam anders. 1956 wurde Herbert von Karajan zum künstlerischen Leiter der Festspiele berufen. Die ablehnende Haltung Karajans gegenüber dem Kunstrat und seinem Vorsitzenden von Einem führten zu unüberbrückbaren Spannungen. Nach heftigen Kämpfen trat Gottfried von Einem 1964 als Mitglied des Kunstrates zurück. Dies war auch das Ende des Kunstrates der Salzburger Festspiele.

Bei der Intendantensuche zu Beginn der 2000er-Jahre (Intendant wurde dann 2004 Jürgen Flimm) stand erneut die Frage im Raum, ob man nicht wieder einen Kunstrat einberufen sollte. Aber diese Überlegungen zerschlugen sich. In Diskussionen wurde die Meinung gebildet, dass ein Kunstrat nicht in die derzeitige Struktur passen würde. Denn die künstlerische Ausrichtung und Planung der Festspiele obliegt dem Intendanten als Mitglied des Direktoriums.

Quellen

Einzelnachweis

  1. Quelle Kaut, Seite 352