Berufsbildende mittlere und höhere Schulen

Aus Salzburgwiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die berufsbildenden mittleren Schulen (abgekürzt: BMS) und berufsbildenden höheren Schulen (abgekürzt: BHS) sind Schularten des österreichischen Schulsystems.

Berufsbildende höhere Schulen

Bildungsziel

Die berufsbildenden höheren Schulen haben die Aufgabe, den Schülern eine höhere allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die sie zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichen Gebiet befähigt, und sie zugleich zur Universitätsreife – also (wie die allgemein bildenden höheren Schulen) zur Matura – zu führen (§ 65 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes [SchOG]).

Schulformen, Aufbau

Folgende Formen und Sonderformen der berufsbildenden höheren Schulen sind möglich (§§ 67 ff und SchOG):

  • Höhere technische und gewerbliche (einschließlich kunstgewerblicher) Lehranstalten (§ 72 SchOG); sie dienen der Erwerbung höherer technischer oder gewerblicher Bildung auf den verschiedenen Fachgebieten der industriellen und gewerblichen Wirtschaft; hiebei ist in einem Werkstättenunterricht oder in einem sonstigen praktischen Unterricht auch eine sichere praktische Fertigkeit zu vermitteln; wenn Versuchsanstalten angegliedert werden, führen solche Anstalten die Bezeichnung "Höhere Lehr- und Versuchsanstalt" mit Anführung der Fachrichtung;
  • Handelsakademien (§ 74 SchOG); sie dienen der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft;
  • Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe (§ 76 SchOG); sie dienen der Erwerbung höherer wirtschaftlicher Bildung, die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Ernährung, Tourismus und Kultur befähigen;
  • Sonderformen der drei genannten Arten (§§ 73, 75 und 77 SchOG): jeweils für Berufstätige sowie Aufbaulehrgänge und Kollegs.

Die berufsbildenden höheren Schulen schließen an die 8. Schulstufe an und umfassen fünf Schulstufen (9. bis 13. Schulstufe). Bei Sonderformen mit modularer Unterrichtsorganisation sind die lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände der einzelnen Semester als Module organisiert.

Berufsbildende mittlere Schulen

Berufsbildende mittlere Schulen (§§ 52 bis 64 SchOG) sind

  • gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen und
ihre Sonderformen, das sind
  • Schulen zur fachlichen Weiterbildung, die bis zu vier Jahre umfassen:
  • gewerbliche Meisterschulen für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung zur Erweiterung der Fachbildung,
  • Werkmeisterschulen und Bauhandwerkerschulen zur Erweiterung der Fachbildung von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung,
  • kunstgewerbliche Meisterschulen,
  • Vorbereitungslehrgänge,
  • gewerbliche, technische und kunstgewerbliche Fachschulen für Berufstätige,
  • Handelsschulen (heute regelmäßig gemeinsam mit Handelsakademien geführt),
  • Fachschulen für wirtschaftliche Berufe, das sind bzw. waren
    • die einjährige Haushaltungsschule,
    • die zweijährige Hauswirtschaftsschule und
    • die dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe (heute regelmäßig gemeinsam mit höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe geführt).

Die berufsbildenden mittleren Schulen schließen an die 8. Schulstufe an und umfassen je nach ihrer Art eine bis vier Schulstufen (9., 10., 11. und 12. Schulstufe).

Sie haben die Aufgabe, den Schülern jenes fachliche grundlegende Wissen und Können zu vermitteln, das unmittelbar zur Ausübung eines Berufes auf gewerblichem, technischem, kunstgewerblichem, kaufmännischem oder hauswirtschaftlichem und sonstigem wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet befähigt. Zugleich haben sie die erworbene Allgemeinbildung in einer der künftigen Berufstätigkeit des Schülers angemessenen Weise zu erweitern und zu vertiefen.

Berufsbildende mittlere und höhere Schulen im Land Salzburg

Im Land Salzburg bestehen folgende mittlere und höhere berufsbildende Schulen:

Höhere technische Lehranstalten

Andere technisch-gewerbliche Schulen

Handelsakademien und Handelsschulen

Höhere Lehranstalten und Fachschulen für wirtschaftliche Berufe

Andere berufsbildende Schulen (im weiteren Sinn)

Eine gewisse Sonderstellung haben im österreichischen Schulwesen die land- und forstwirtschaftlichen Schulen, nämlich die höheren Bundeslehranstalten für Landwirtschaft, die landwirtschaftlichen Fachschulen und die landwirtschaftlichen Berufsschulen.

Nicht zu den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen – in der Systematik des österreichischen Schulwesens – zählen

  • die Werkschulheime (sie gehören zu den AHS),
  • die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik – im Land Salzburg sind das:

Quellen

Einzelnachweise