Bundesrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 6. Februar 2016, 11:33 Uhr

Der Bundesrat ist nach dem Nationalrat die zweite, die „Länderkammer“ des österreichischen Parlaments. Seine Mitglieder werden vom jeweils neugewählten Landtag gewählt.

Mitgliederzahl

Auf jedes Bundesland entfallen mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder (kurz auch „Bundesräte“ genannt), je nach Bevölkerungszahl. Das bevölkerungsreichste Bundesland hat zwölf Mitglieder; die Gesamtzahl der Mitglieder des Bundesrates ist daher veränderlich, die Mitgliederzahl pro Bundesland wird alle zehn Jahre vom Bundespräsidenten neu festgestellt.

Auf das Land Salzburg entfielen nach den Entschließungen des Bundespräsidenten aus dem Jahr
1923: 3 von 50,
1952: 3 von 50,
1962: 3 von 54,
1972: 3 von 58,
1982: 4 von 65,
1983: 4 von 63,
1993: 4 von 61,
2002: 4 von 62,
2013: 4 von 61 Mitgliedern.

Die derzeitigen Salzburger Mitglieder des Bundesrates

Nach der Landtagswahl 2013 sind Mitglieder des Bundesrates:

Die bisherigen Salzburger Mitglieder des Bundesrates

(seit 1945, chronologisch:)

Quellen

Weiterführend

Für Informationen über den österreichischen Bundesrat, die über den Bezug zu Salzburg hinausgehen, siehe zum Beispiel den Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum selben Thema.

Weblinks