Er überwacht die Geschäftsführung der Abteilungen dieses Amtes und sorgt für die Einheitlichkeit ihrer Amtsführung. Dazu kann er – unter Beobachtung des den Mitgliedern der Landesregierung zustehenden Wirkungskreises – bestimmte Geschäftsstücke seiner Genehmigung vorbehalten oder bestimmte Geschäfte mit Zustimmung des Landeshauptmannes ganz an sich ziehen. | Er überwacht die Geschäftsführung der Abteilungen dieses Amtes und sorgt für die Einheitlichkeit ihrer Amtsführung. Dazu kann er – unter Beobachtung des den Mitgliedern der Landesregierung zustehenden Wirkungskreises – bestimmte Geschäftsstücke seiner Genehmigung vorbehalten oder bestimmte Geschäfte mit Zustimmung des Landeshauptmannes ganz an sich ziehen. |