2016 existiert in Salzburg bereits eine Kulanzregelung, die es ermöglicht, dass auch Entschädigungen geleistet werden können, wenn kein direkter Wolfsnachweis am Kadaver eines gerissenen Tieres gegeben, jedoch die Anwesenheit von Wölfen im betreffenden Gebiet erwiesen ist. | 2016 existiert in Salzburg bereits eine Kulanzregelung, die es ermöglicht, dass auch Entschädigungen geleistet werden können, wenn kein direkter Wolfsnachweis am Kadaver eines gerissenen Tieres gegeben, jedoch die Anwesenheit von Wölfen im betreffenden Gebiet erwiesen ist. |