Heinrich Kramer

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Heinrich Kramer (* um 1430 in Schlettstadt, Elsass; † um 1505 in Brünn oder Olmütz), eigentlich Heinrich Krämer, auch Heinrich Institoris, bzw. Henricus Institoris genannt, verfasste den Hexenhammer und war als Inquisitor wegbereitend für die Hexenverfolgung in der frühen Neuzeit.

Salzburgbezug

Am 5. Dezember 1484 erließ Papst Innozenz VIII. die sogenannte Hexenbulle mit dem Titel Summis desiderantes affectibus. In dieser Schrift wurden Kramer und seinem dominikanischen Mitbruder, dem Theologen und Inquisitor Jakob Sprenger (* um 1437; † 1495), erweiterte Vollmachten für Inquisitionsverfahren gegen Hexen übertragen. Unter den in diesem Zusammenhang aufgelisteten Diözesen befindet sich auch die Erzdiözese Salzburg.

1493 bis 1495 war Kramer als Lektor der Theologie und als Prediger in der Stadt Salzburg tätig. Aus dieser Zeit ist seine Äußerung zum sogenannten Werwolfglauben überliefert:

"Die Frage, ob es wirkliche Wölfe sind oder Teufel in Wolfsgestalt, ist nur so zu beantworten, dass es sich um wirkliche Wölfe handelt, die jedoch vom Teufel besessen sind." (Anmerkung: Allein innerhalb von zwei Jahren verurteilte ein einziger Richter im französischen Jura 600 angeblich zu Werwölfen verwandelte Menschen zum (reinigenden) Feuertod.)

Am 17. November 1493 und noch einmal am 7. Jänner 1494 wurde Heinrich Kramer von der Ordensführung der Dominikaner bei Androhung der Exkommunikation die Tätigkeit als Lehrer und Prediger in der Erzdiözese Salzburg untersagt und eine Verweisung aus dem Diözesangebiet ausgesprochen. Der damalige Fürsterzbischof von Salzburg, Friedrich V. von Schaunberg (1489 bis 1494), setzte sich jedoch beim Ordensgeneral für Kramer ein, was zur Folge hatte, dass Kramer noch bis August 1495 in Salzburg bleiben konnte.

Quellen