Der Landesamtsdirektor wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt. | Der Landesamtsdirektor wird von der [[Landesregierung]] mit Zustimmung der Bundesregierung aus der Reihe der rechtskundigen Verwaltungsbeamten des Landes ernannt. |