Ärztekammer für Salzburg

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Die Ärztekammer für Salzburg ist die Standesvertretung aller im Bundesland Salzburg tätigen Ärzte.

Allgemeines

Die Ärztekammer für Salzburg ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und durch das Ärztegesetz von 1998 dazu ermächtigt, die gemeinsamen beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange der Ärzte wahrzunehmen und zu fördern sowie für die Wahrung des Berufsansehens und der Berufspflichten der Ärzte zu sorgen.

Zu den Aufgaben der Ärztekammer gehört es, den Behörden Vorschläge in Bereichen des Gesundheitswesens zu unterbreiten und deren Entscheidungsfindung mit Gutachten und Berichten zu unterstützen. Innerhalb der Ärzteschaft vermittelt die Kammer in Streitfällen zwischen Kammerangehörigen. Sie regelt aber auch die Verträge der Ärzte mit den Krankenkassen sowie die Kollektivverträge. In ihrer Verantwortung gegenüber den medizinischen Ausbildungsstätten nimmt die Ärztekammer auch die Aufgabe der Qualitätssicherung wahr, indem sie diese Ausbildungsstätten regelmäßig besucht.

Organisation

Präsidium

Die Ärztekammer für Salzburg wird von einem Präsidium geleitet, an dessen Spitze der Präsident die Kammer nach außen vertritt. Ihm stehen zwei Vizepräsidenten und der Finanzreferent zur Seite.

Diese Funktionen werden (2018) von folgende Personen bekleidet:

Kammervorstand

Der Vorstand der Ärztekammer für Salzburg ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, die Erfüllung der vom Gesetz übertragenen Aufgaben und die Durchführung der Beschlüsse der Vollversammlung verantwortlich. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus:

  • dem Präsidenten,
  • den Kurienobmännern und deren Stellvertretern,
  • dem Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds und
  • sechs von der Kurienversammlung gewählten Kammerräten.
Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das höchste Gremium der Ärztekammer für Salzburg. Sie besteht aus 34 gewählten Kammerräten und tritt zwei Mal pro Jahr − wenn notwendig, auch öfter − zusammen. Sowohl der Vorstand als auch das Präsidium und alle anderen Organe sind an die Beschlüsse der Vollversammlung gebunden.

Kurienversammlung

Von den Mitgliedern der beiden Kurien der angestellten Ärzte und der niedergelassenen Ärzte werden je drei Kammerräte gewählt, welche für die Dauer der Funktionsperiode der Vollversammlung die Kurienversammlung bilden. Die beiden Kurienobmänner sind gleichzeitig auch Vizepräsidenten der Ärztekammer.

Präsidenten

Adresse

Faberstraße 10
5020 Salzburg
Telefon: (06 62) 87 13 27-0

Quellen

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Öhler, Leopold: Krankheiten und medizinische Versorgung, in Dohle, Oskar und Thomas Mitterecker (Hrsg.): Salzburg im Ersten Weltkrieg. Fernab der Front – dennoch im Krieg. Schriftenreihe des Forschungsinstitutes für politisch-historische Studien der Dr.-Wilfried-Haslauer-Bibliothek, Band 48 (2014), ISBN 978-3-205-79578-0. S. 107 ff., hier: S. 117