Salzburger Kirchenprovinz

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Salzburger Kirchenprovinz um 798
Die Wappen des Erzbistums Salzburg und seiner Suffraganbistümer Brixen, Regensburg, Freising und Passau

Die Salzburger Kirchenprovinz war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des Erzbischofs von Salzburg. Sie unterstand und untersteht nur dem Erzbischof[1].

Welchen Sinn hatte ein Eigenbistum?

Das große kirchliche Hoheitsgebiet des Salzburger Erzbischofs ging über seinen weltlichen Herrschaftsbereich als Reichsfürst weit hinaus und lag innerhalb der Herrschaftsgebiete mehrerer anderer Landesfürsten in Bayern, in Österreich, in Kärnten und in der Steiermark. Nicht vorwiegend wegen seelsorglicher Gründe, sondern um etwaigen Bestrebungen der dortigen Landesfürsten entgegen zu treten, auf ihren Gebieten die Gründung eigener Landesbistümer zu erreichen, errichtete das Erzbistum Salzburg auf ihrem eigenem Diözesangebiet, so genannte "Eigenbistümer", deren Gründung natürlich vom Papst genehmigt werden musste.

Die Gebiete

Sie umfasste folgende Diözesen und Bistümer:

Suffraganbischöfe

Ein Suffraganbischof ist ein Bischof einer Diözese, der einem Metropoliten[2] unterstellt ist. Die vom Erzbischof geleitete Erzdiözese bildet zusammen mit den zugehörigen Suffraganbistümern eine Kirchenprovinz. Ein Suffraganbischof kann auch ein Erzbischof sein, dessen Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist.

Die Salzburger Kirchenprovinz in der Gegenwart

Die Kirchenprovinz Salzburg ist eine von zweien in Österreich (die andere ist Wien), zu ihr gehören die

  • Erzdiözese Salzburg
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk-Klagenfurt
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Feldkirch

Quellen

Fußnote

  1. Quelle Diskussion Karl Irresberger
  2. siehe Wikipedia Metropolit

[[|Kirchenprovinz, Salzburger]]