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==Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk==
 
==Geschichte des Salzburger Eigenbistums Gurk==
 
===Gründung und Bestätigung===
 
===Gründung und Bestätigung===
Gebhard wurde im Jahr [[1060]] als Erzbischof von [[Salzburg]] eingesetzt. [[1072]] gründete er mit Zustimmung von Papst und König in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger Eigenbistum, am [[6. Mai]] weihte der Erzbischof Gebhard [[Gunter von Krappfeld]] zum ersten Bischof von Gurk. Mit dem Bischofssitz in Gurk war weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. Erst Erzbischof [[Konrad I. von Abensberg]] errichtete im Jahr [[1123]] in Gurk ein Domkapitel und teilte dem Bistum im Jahr [[1131]] einen eigenen Sprengel und im Jahr [[1144]] den Zehent zu. An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde (ebenso wie an der im Jahr [[1074]] erfolgten Gründung des [[Benediktinerstift Admont|Benediktinerstifts Admont]]) heftige Kritik geübt.
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Gebhard wurde im Jahr [[1060]] als Erzbischof von [[Salzburg]] eingesetzt. [[1072]] gründete er mit Zustimmung von Papst und König in Gurk in [[Kärnten]] das erste Salzburger Eigenbistum, am [[6. Mai]] weihte der Erzbischof Gebhard [[Gunter von Krappfeld]] zum ersten Bischof von Gurk. Mit dem Bischofssitz in Gurk war weder eine eigene Diözese, noch ein Bistumszehent oder ein Domkapitel verbunden. Die Wahl, die Einsetzung und die Weihe blieben alleiniges Recht des Salzburger Erzbischofs. Erst Erzbischof [[Konrad I. von Abendberg]] errichtete im Jahr [[1123]] in Gurk ein Domkapitel und teilte dem Bistum im Jahr [[1131]] einen eigenen Sprengel und im Jahr [[1144]] den Zehent zu. An dieser Situation, die innerhalb der Katholischen Kirche sehr ungewöhnlich war, wurde (ebenso wie an der im Jahr [[1074]] erfolgten Gründung des [[Benediktinerstift Admont|Benediktinerstifts Admont]]) heftige Kritik geübt.
    
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt.  
 
Die so seit der Gründung umstrittenen Rechte des Eigenbistums Gurk wurden über Initiative des Kardinals und Erzbischofs [[Konrad III. von Wittelsbach]] durch Papst Lucius III. im Jahr [[1082]] bestätigt.