Bezirksgericht Radstadt: Unterschied zwischen den Versionen
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
Version vom 16. Juli 2020, 07:04 Uhr
Das Bezirksgericht Radstadt war ein Bezirksgericht im Bundesland Salzburg.
Geschichte
Die Gerichtsbarkeit im Raum Radstadt geht auf das Jahr 1246 zurück.
Das Gerichtsgebäude war ursprünglich zweistöckig erbaut, nach einem Brand 1865 aber nur mehr einstöckig wiedererrichtet worden. Neben dem Bezirksgericht waren hier zuletzt auch noch der Gendarmerieposten und das Finanzamt untergebracht.
Das Bezirksgericht Radstadt wurde mit 31. Dezember 2004 aufgelöst; sein Sprengel, der die Gemeinden Altenmarkt im Pongau, Eben im Pongau, Filzmoos, Flachau, Forstau, Hüttau, Radstadt, St. Martin am Tennengebirge und Untertauern umfasste, wurde dem des Bezirksgerichts Sankt Johann im Pongau zugeschlagen. Am Schluss betreute das Bezirksgericht Radstadt ca. 7 700 Fälle pro Jahr und war für gut 17 000 Personen zuständig.
Vorsteher des Bezirksgerichts
Dr. Ernst Kindler war langjähriger Vorsteher des Bezirksgerichts.
Ihm folgte bis zur Auflösung des Bezirksgerichts Dr. Peter Masser.
Quelle
Weblink
Landesgericht: Salzburg