Amt der Salzburger Landesregierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Amt der Salzburger Landesregierung''' stellt sicher, dass die [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']] die ihm zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung, sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für seine [[Landesvolk|Bürger]] erfüllen kann.
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Das '''Amt der Salzburger Landesregierung''' stellt sicher, dass die [[Land Salzburg (Gebietskörperschaft)|Gebietskörperschaft ''Land Salzburg'']] die ihm zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für seine [[Landesvolk|Bürger]] erfüllen kann.
 
   
 
   
 
==Allgemeines==
 
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=== Rechtsgrundlagen===
 
=== Rechtsgrundlagen===
Die [[Salzburger Landesverfassung|Landesverfassung]] (Artikel 42 des [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landes-Verfassungsgesetz]]es&nbsp;1999 <ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 Landes-Verfassungsgesetz&nbsp;1999 (L-VG)] </ref>) sieht vor, dass die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung durch das Amt der Landesregierung besorgt werden.
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Die [[Salzburger Landesverfassung|Landesverfassung]] (Artikel 42 des [[Landes-Verfassungsgesetz 1999|Landes-Verfassungsgesetz]]es&nbsp;1999 <ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001123 Landes-Verfassungsgesetz&nbsp;1999 (L-VG)]</ref>) sieht vor, dass die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung durch das Amt der Landesregierung besorgt werden.
 
Nach dem ''Bundesverfassungsgesetz'' vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925 in der geltenden Fassung<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000080 Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien im RIS]</ref>, hat der [[Landeshauptmann]], mit Zustimmung der [[Landesregierung]] und der Bundesregierung, für das Amt der Landesregierung eine Geschäftseinteilung und eine Geschäftsordnung zu erlassen.
 
Nach dem ''Bundesverfassungsgesetz'' vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925 in der geltenden Fassung<ref>[http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000080 Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien im RIS]</ref>, hat der [[Landeshauptmann]], mit Zustimmung der [[Landesregierung]] und der Bundesregierung, für das Amt der Landesregierung eine Geschäftseinteilung und eine Geschäftsordnung zu erlassen.
 
In der ''Geschäftseinteilung'' ist die Aufteilung der Geschäfte auf Abteilungen usw. zu regeln. Die ''Geschäftsordnung'' regelt das Nähere über den Geschäftsgang im Amt der Landesregierung, insbesondere auch inwieweit der Landeshauptmann, die Landesregierung oder einzelne Mitglieder derselben ihre Befugnisse an Beamte des Amtes der Landesregierung delegieren können.
 
In der ''Geschäftseinteilung'' ist die Aufteilung der Geschäfte auf Abteilungen usw. zu regeln. Die ''Geschäftsordnung'' regelt das Nähere über den Geschäftsgang im Amt der Landesregierung, insbesondere auch inwieweit der Landeshauptmann, die Landesregierung oder einzelne Mitglieder derselben ihre Befugnisse an Beamte des Amtes der Landesregierung delegieren können.
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=== Geschäftsordnung===
 
=== Geschäftsordnung===
Nach der ''Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung'' <ref>Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (GeOA), [http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=7733&gruppeldap=lgbl LGBl&nbsp;Nr&nbsp;89/2014,] in der [http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Gesch%C3%A4ftsordnung+f%C3%BCr+das+Amt+der+Salzburger+Landesregierung&VonParagraf=0 geltenden Fassung]</ref>. steht der [[Landeshauptmann]] dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den [[Landesamtsdirektor]] vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem [[Landtag]] und seinen Ausschüssen vertreten.
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Nach der ''Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung''<ref>Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung (GeOA), [http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=7733&gruppeldap=lgbl LGBl&nbsp;Nr&nbsp;89/2014,] in der [http://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=LrSbg&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=Gesch%C3%A4ftsordnung+f%C3%BCr+das+Amt+der+Salzburger+Landesregierung&VonParagraf=0 geltenden Fassung]</ref> steht der [[Landeshauptmann]] dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den [[Landesamtsdirektor]] vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem [[Landtag]] und seinen Ausschüssen vertreten.
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Der Landesamtsdirektor hat bei der Bestellung der Abteilungsleiter ein Vorschlagsrecht.
 
Der Landesamtsdirektor hat bei der Bestellung der Abteilungsleiter ein Vorschlagsrecht.
  
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**Referat 2/07 – Kunstförderung und Kulturbetriebe
 
**Referat 2/07 – Kunstförderung und Kulturbetriebe
 
** [[Salzburger Volkskultur|Referat 2/08 – Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes]]
 
** [[Salzburger Volkskultur|Referat 2/08 – Volkskultur und Erhaltung des kulturellen Erbes]]
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 Soziales|Abteilung 3 – Soziales]]
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*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 3 - Soziales|Abteilung 3 – Soziales]]
 
**Stabsstelle &nbsp; Koordinierende Agenden der Grundversorgung
 
**Stabsstelle &nbsp; Koordinierende Agenden der Grundversorgung
 
**Referat 3/01 – Pflege und Betreuung
 
**Referat 3/01 – Pflege und Betreuung
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Das Amt der Salzburger Landesregierung ist seit Anbeginn in „Abteilungen“ gegliedert.
 
Das Amt der Salzburger Landesregierung ist seit Anbeginn in „Abteilungen“ gegliedert.
 
   
 
   
Im Jahr 1925 waren dies außer der Landesamtsdirektion sieben Abteilungen, von denen die Abt.&V „Landesbauamt“, die Abt.&VI (später: Abt.&III) „Landesfinanzamt“ und die Abt.&VII „[[Landesbuchhaltung]]“ hießen, die Abt.&II als Sozialabteilung und die Abt.&IV als Landwirtschaftsabteilung charakterisiert werden können.
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Im Jahr 1925 waren dies außer der Landesamtsdirektion sieben Abteilungen, von denen die Abt.&nbsp;V „Landesbauamt“, die Abt.&nbsp;VI (später: Abt.&nbsp;III) „Landesfinanzamt“ und die Abt.&nbsp;VII „[[Landesbuchhaltung]]“ hießen, die Abt.&nbsp;II als Sozialabteilung und die Abt.&nbsp;IV als Landwirtschaftsabteilung charakterisiert werden können.
 
   
 
   
 
Eine Abteilung besonderer Art ist die Landesamtsdirektion, da sie dem [[Landesamtsdirektor]] unmittelbar untersteht. Sie bleibt daher seit jeher bei der Abteilungsnummerierung unberücksichtigt.
 
Eine Abteilung besonderer Art ist die Landesamtsdirektion, da sie dem [[Landesamtsdirektor]] unmittelbar untersteht. Sie bleibt daher seit jeher bei der Abteilungsnummerierung unberücksichtigt.
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Im Jahr 1974 wurde zwischen die Abteilungen und die Referate verschiedentlich die Ebene der Unterabteilungen eingezogen. Bis zum Jahr 1981 waren die Abteilungen schlicht mit römischen Ziffern bezeichnet. Nun wurden die Abteilungsnummern von römischen auf arabische Ziffern umgestellt. Die Landesamtsdirektion erhielt die implizite Abteilungsnummer „0“, was aber nur bei ihren Untergliederungen sichtbar wird (mit Nummern „0/01“, „0/1“ u. dgl.). Erstmals wurden auch „sprechende“ Abteilungsbezeichnungen in der Geschäftseinteilung festgelegt.
 
Im Jahr 1974 wurde zwischen die Abteilungen und die Referate verschiedentlich die Ebene der Unterabteilungen eingezogen. Bis zum Jahr 1981 waren die Abteilungen schlicht mit römischen Ziffern bezeichnet. Nun wurden die Abteilungsnummern von römischen auf arabische Ziffern umgestellt. Die Landesamtsdirektion erhielt die implizite Abteilungsnummer „0“, was aber nur bei ihren Untergliederungen sichtbar wird (mit Nummern „0/01“, „0/1“ u. dgl.). Erstmals wurden auch „sprechende“ Abteilungsbezeichnungen in der Geschäftseinteilung festgelegt.
 
   
 
   
1989 erreichte die Abteilungszahl den Höchststand, indem nun neben der Landesamtsdirektion, der [[Amt der Salzburge Landesregierung, Abteilung 11 - Personal|Personalabteilung]] und der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Präsidialabteilung|Präsidialabteilung]] die Abteilungen 1 bis 16 vorhanden waren. 1993 wurden aus den Unterabteilungen „Fachabteilungen“ und wurde den Referaten die Mikro-Organisationseinheit „Fachreferent(in)“ zur Seite gestellt.
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1989 erreichte die Abteilungszahl den Höchststand, indem nun neben der Landesamtsdirektion, der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 11 - Personal|Personalabteilung]] und der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Präsidialabteilung|Präsidialabteilung]] die Abteilungen 1 bis 16 vorhanden waren. 1993 wurden aus den Unterabteilungen „Fachabteilungen“ und wurde den Referaten die Mikro-Organisationseinheit „Fachreferent(in)“ zur Seite gestellt.
 
   
 
   
 
Anfang 2007 wurde die bisherige Abteilung 14 – die [[Landesbuchhaltung]] – zu einem Referat herabgestuft (die Nummer 14 wurde nun an die Personalabteilung vergeben), 2011 verschwanden die Präsidialabteilung und zwei weitere Abteilungen, sodass neben der Landesamtsdirektion nur mehr 14 Abteilungen bestanden.
 
Anfang 2007 wurde die bisherige Abteilung 14 – die [[Landesbuchhaltung]] – zu einem Referat herabgestuft (die Nummer 14 wurde nun an die Personalabteilung vergeben), 2011 verschwanden die Präsidialabteilung und zwei weitere Abteilungen, sodass neben der Landesamtsdirektion nur mehr 14 Abteilungen bestanden.
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*der Entfall der (untersten) Ebene der 19 „Fachreferate“ bei gleichzeitiger Schaffung von 6 (referatsgleichen) „Stabsstellen“.
 
*der Entfall der (untersten) Ebene der 19 „Fachreferate“ bei gleichzeitiger Schaffung von 6 (referatsgleichen) „Stabsstellen“.
 
   
 
   
Durch Zusammenlegung oder Ausgliederung entstehen folgende Abteilungen:
 
 
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*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1#Die Abteilung 1 als Abteilung für Wirtschaft u.a.|Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden]] mit ca. 50 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 1: Wirtschaft, Forschung und Tourismus und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 11: Gemeinden|Abteilung 11: Gemeinden]];
 
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1#Die Abteilung 1 als Abteilung für Wirtschaft u.a.|Abteilung 1 – Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden]] mit ca. 50 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 1: Wirtschaft, Forschung und Tourismus und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 11: Gemeinden|Abteilung 11: Gemeinden]];
 
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Gesellschaft|Abteilung 2 - Kultur, Bildung und Gesellschaft]] mit ca. 130 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 2: Bildung und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen|Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen]];
 
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 2 – Kultur, Bildung und Gesellschaft|Abteilung 2 - Kultur, Bildung und Gesellschaft]] mit ca. 130 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 2: Bildung und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen|Abteilung 12: Kultur, Gesellschaft, Generationen]];
 
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] mit ca. 90 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 5: Umweltschutz und Gewerbe und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13: Naturschutz]];
 
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe|Abteilung 5 - Natur- und Umweltschutz, Gewerbe]] mit ca. 90 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 5: Umweltschutz und Gewerbe und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13: Naturschutz]];
*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Wohnen und Raumplanung|Abteilung 10 – Wohnen und Raumplanung]] mit ca. 80 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 10: Wohnungswesen und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 13: Naturschutz|Abteilung 13: Naturschutz]]
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*[[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 - Wohnen und Raumplanung|Abteilung 10 – Wohnen und Raumplanung]] mit ca. 80 Mitarbeitern durch Zusammenlegung von Abteilung 10: Wohnungswesen und [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7: Raumplanung|Abteilung 7: Raumplanung]];
* [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7 - Wasser|Abteilung 7 – Wasser]] mit ca. 80 Mitarbeitern durch Ausgliederung aus der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie|Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie]]
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* [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 7 - Wasser|Abteilung 7 – Wasser]] mit ca. 80 Mitarbeitern durch Ausgliederung aus der [[Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie|Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie]].
 
   
 
   
 
== Standorte (Amtsgebäude) ==
 
== Standorte (Amtsgebäude) ==
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* Amtsgebäude [[Gstättengasse]] 10
 
* Amtsgebäude [[Gstättengasse]] 10
 
* Amtsgebäude [[Kaigasse]] 2 und [[Kaigasse]] 2a
 
* Amtsgebäude [[Kaigasse]] 2 und [[Kaigasse]] 2a
* Amtsgebäude [[Kaigasse]] 14 - 16
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* Amtsgebäude [[Kaigasse]] 14 16
* Amtsgebäude [[Mozartplatz]] 8 - 10
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* Amtsgebäude [[Mozartplatz]] 8 10
 
* Amtsgebäude [[Nonnbergstiege]] 2
 
* Amtsgebäude [[Nonnbergstiege]] 2
 
* Amtsgebäude [[Pfeifergasse]] 7
 
* Amtsgebäude [[Pfeifergasse]] 7
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* Waagplatz 1a
 
* Waagplatz 1a
 
: nahe dem [[Salzburger Hauptbahnhof]]:
 
: nahe dem [[Salzburger Hauptbahnhof]]:
* Amtsgebäude [[Fanny-von-Lehnert-Straße]] 1 "BZB - Bürgerzentrum am Bahnhof" (ehemals [[Porschehof]])
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* Amtsgebäude [[Fanny-von-Lehnert-Straße]] 1 "BZB Bürgerzentrum am Bahnhof" (ehemals [[Porschehof]])
 
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* [[Südtiroler Platz]] 11
 
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* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000080 Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien im RIS]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000080 Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien im RIS]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000225 Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung in der geltenden Fassung im RIS]
 
* [http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000225 Geschäftsordnung für das Amt der Salzburger Landesregierung in der geltenden Fassung im RIS]
* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000771 Ab 2015 geltende Geschäftseinteilung:] Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 1. Oktober 2014, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird (GE-AmtdLR), [http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=7612&gruppeldap=lgbl LGBl&nbsp;Nr&nbsp;81/2014]
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000920 ab 2015 geltende Geschäftseinteilung:] Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 1. Oktober 2014, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftseinteilung erlassen wird (GE-AmtdLR), [http://service.salzburg.gv.at/publix/Index?cmd=dokumentansehen&prodextern=true&veroeffentlichungid=7612&gruppeldap=lgbl LGBl&nbsp;Nr&nbsp;81/2014]
 
* Frühere Geschäftseinteilungen:
 
* Frühere Geschäftseinteilungen:
 
** Kundmachung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 31.&nbsp;Dezember 1925, betreffend die Verlautbarung der Geschäftseinteilung und der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=19260004&seite=00000037 LGBl.&nbsp;Nr.&nbsp;20/1926,] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1926&page=43 Beilage A]
 
** Kundmachung des Landeshauptmannes in Salzburg vom 31.&nbsp;Dezember 1925, betreffend die Verlautbarung der Geschäftseinteilung und der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung in Salzburg, [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=19260004&seite=00000037 LGBl.&nbsp;Nr.&nbsp;20/1926,] [http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=lgs&datum=1926&page=43 Beilage A]

Version vom 12. Februar 2017, 01:12 Uhr

Das Amt der Salzburger Landesregierung stellt sicher, dass die Gebietskörperschaft Land Salzburg die ihm zugewiesenen Aufgaben in der mittelbaren Bundesverwaltung und unmittelbaren Landesverwaltung sowie Aufgaben in der Privatwirtschaftsverwaltung für seine Bürger erfüllen kann.

Allgemeines

Rechtsgrundlagen

Die Landesverfassung (Artikel 42 des Landes-Verfassungsgesetzes 1999 [1]) sieht vor, dass die Geschäfte des Landeshauptmannes und der Landesregierung durch das Amt der Landesregierung besorgt werden. Nach dem Bundesverfassungsgesetz vom 30. Juli 1925, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925 in der geltenden Fassung[2], hat der Landeshauptmann, mit Zustimmung der Landesregierung und der Bundesregierung, für das Amt der Landesregierung eine Geschäftseinteilung und eine Geschäftsordnung zu erlassen. In der Geschäftseinteilung ist die Aufteilung der Geschäfte auf Abteilungen usw. zu regeln. Die Geschäftsordnung regelt das Nähere über den Geschäftsgang im Amt der Landesregierung, insbesondere auch inwieweit der Landeshauptmann, die Landesregierung oder einzelne Mitglieder derselben ihre Befugnisse an Beamte des Amtes der Landesregierung delegieren können. Das genannte Bundesverfassungsgesetz bestimmt auch, dass die Abteilungen des Amtes der Landesregierung die ihnen nach der Geschäftseinteilung zukommenden Geschäfte unter der Leitung des Landeshauptmannes und der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben besorgen (und zwar,

  • soweit es sich um Geschäfte des selbständigen Wirkungsbereiches des Landes handelt, unter der Leitung der Landesregierung oder einzelner Mitglieder derselben, nach den näheren Bestimmungen der Landesverfassung,
  • soweit es sich um solche der mittelbaren Bundesverwaltung handelt, unter der Leitung des Landeshauptmannes).

Die ist in einer Rechtsvorschrift, die ursprünglich aus dem Jahr 1974 stammt, festgelegt: Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 11. November 1974, mit der für das Amt der Salzburger Landesregierung eine Geschäftsordnung erlassen wird

Geschäftsordnung

Nach der Geschäftsordnung des Amtes der Salzburger Landesregierung[3] steht der Landeshauptmann dem Amt vor. Für alle inneren Angelegenheiten wird der Landeshauptmann im Amt durch den Landesamtsdirektor vertreten. Das Amt ist durch ihn auch vor dem Landtag und seinen Ausschüssen vertreten.

Der Landesamtsdirektor hat bei der Bestellung der Abteilungsleiter ein Vorschlagsrecht.

Geschäftseinteilung

Abteilungen

Abteilungsgliederung und Abteilungszuständigkeiten richten sich nach der Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung, einer (wie oben erwähnt) Verordnung des Landeshauptmannes.

Es bestehen folgende Abteilungen (Stand vom Jänner 2015):

Detailgliederung

Die Abteilungen untergliedern sich nach der Geschäftseinteilung (Stand vom Jänner 2015) wiederum wie folgt:

Geschichte

Verfassungsreform 1925

Das Amt der Salzburger Landesregierung wurde im Jahr 1925 gegründet. Dies war Teil der Verfassungsreform von 1925.[4]

Zwischenkriegszeit und Kriegszeit

Das Amt der Salzburger Landesregierung ist seit Anbeginn in „Abteilungen“ gegliedert.

Im Jahr 1925 waren dies außer der Landesamtsdirektion sieben Abteilungen, von denen die Abt. V „Landesbauamt“, die Abt. VI (später: Abt. III) „Landesfinanzamt“ und die Abt. VII „Landesbuchhaltung“ hießen, die Abt. II als Sozialabteilung und die Abt. IV als Landwirtschaftsabteilung charakterisiert werden können.

Eine Abteilung besonderer Art ist die Landesamtsdirektion, da sie dem Landesamtsdirektor unmittelbar untersteht. Sie bleibt daher seit jeher bei der Abteilungsnummerierung unberücksichtigt.

In der Ständestaatszeit (1934 – 1938) und noch bis 1939 hieß das Amt der Salzburger Landesregierung „Landeshauptmannschaft“, dann bis 1945 Reichsstatthalterei, dann kurze Zeit wieder „Landeshauptmannschaft“.

Zweite Republik

Im Jahr 1945 wurde der Betrieb mit folgenden Abteilungen wieder aufgenommen:[5]

  • Landesamtsdirektion (Landesamtsdirektor: HR Dr. Karl Stemberger)
  • Abteilung 1: Verwaltungs- und Personalangelegenheiten, legislative und Verfassungsangelegenheiten (Leiter: ORR Dr. Karl Ledochowski)
  • Abteilung 2: Schul- und Gemeindeaufsicht (Leiter: ORR Dr. Rudolf Hanifle)
  • Abteilung 3: Verwaltungsangelegenheiten für Sanitätswesen, allgemeine Fürsorge und Landesjugendamt (Leiter: ORR Dr. Anton Schober)
  • Abteilung 4: Landwirtschaft und Forstwesen (Leiter: ORR Dr. Alexander Schüller)
  • Abteilung 5: Handel, Gewerbe und Industrie, Ernährung (Leiter: Herbert Gross)
  • Abteilung 6: Bauwesen (Hoch- und Straßenbau) (Prov. Leiter: BauR Ing. Heinrich Gallenbacher)
  • Abteilung 7: Arbeiterrecht, Arbeiterfürsorge (Leiter: ORR Dr. Ludwig Wozak)
  • Abteilung 8: Landesfinanzen, Liegenschaftsverwaltung (Leiter: ORR Dr. Adalbert Müller)

Im Jahr 1974 wurde zwischen die Abteilungen und die Referate verschiedentlich die Ebene der Unterabteilungen eingezogen. Bis zum Jahr 1981 waren die Abteilungen schlicht mit römischen Ziffern bezeichnet. Nun wurden die Abteilungsnummern von römischen auf arabische Ziffern umgestellt. Die Landesamtsdirektion erhielt die implizite Abteilungsnummer „0“, was aber nur bei ihren Untergliederungen sichtbar wird (mit Nummern „0/01“, „0/1“ u. dgl.). Erstmals wurden auch „sprechende“ Abteilungsbezeichnungen in der Geschäftseinteilung festgelegt.

1989 erreichte die Abteilungszahl den Höchststand, indem nun neben der Landesamtsdirektion, der Personalabteilung und der Präsidialabteilung die Abteilungen 1 bis 16 vorhanden waren. 1993 wurden aus den Unterabteilungen „Fachabteilungen“ und wurde den Referaten die Mikro-Organisationseinheit „Fachreferent(in)“ zur Seite gestellt.

Anfang 2007 wurde die bisherige Abteilung 14 – die Landesbuchhaltung – zu einem Referat herabgestuft (die Nummer 14 wurde nun an die Personalabteilung vergeben), 2011 verschwanden die Präsidialabteilung und zwei weitere Abteilungen, sodass neben der Landesamtsdirektion nur mehr 14 Abteilungen bestanden.

Die Strukturreform 2014

Hauptartikel Strukturreform 2014

Mit der im Herbst 2014 neu gefassten ab Anfang 2015 geltenden Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung wurde eine sogenannte „Strukturreform“ verwirklicht. Deren Hauptmerkmale waren

  • die Verringerung der Zahl der Abteilungen (von 14 auf 11) und der Referate (von 80 auf 77),
  • der fast vollständige Entfall der Gliederungszwischenebene „Fachabteilung“ und
  • der Entfall der (untersten) Ebene der 19 „Fachreferate“ bei gleichzeitiger Schaffung von 6 (referatsgleichen) „Stabsstellen“.

Durch Zusammenlegung oder Ausgliederung entstanden folgende Abteilungen:

Standorte (Amtsgebäude)

Chiemseehof, Innenhofansicht
BZB - Bürgerzentrum am Bahnhof

Das Amt der Salzburger Landesregierung ist auf mehr als 20 Standorte bzw. Amtsgebäude des Landes Salzburg verteilt:

in der Altstadt:
nahe dem Salzburger Hauptbahnhof:
im Stadtteil Salzburg Süd:
im Stadtteil Maxglan:

Rechtsgrundlagen

Quellen

Fußnoten

Weblink

Offizielle Homepage