Ab [[1400]] gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürst erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erb'''aus'''fergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erb'''nauf'''fergen). | Ab [[1400]] gibt es zwei Schiffsherrenrechte auf der Salzach, die vom Landesfürst erworben wurden: Erste Klasse - nicht zu Schiff gehende Adelige (Erb'''aus'''fergen) und zweite Klasse - selbst fahrende Bürgerliche (Erb'''nauf'''fergen). |