Die miterschienene Frau Maria Jessenwanger erklärt auf dem ihr zustehenden Fruchtgenuß eines viertels der Verlassenschaft zu Gunsten der Erben verzicht zu leisten | Die miterschienene Frau Maria Jessenwanger erklärt auf dem ihr zustehenden Fruchtgenuß eines viertels der Verlassenschaft zu Gunsten der Erben verzicht zu leisten |