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Mathoi arbeitete weiterhin für die Bundesbahnen, wurde jedoch im August oder September 1933 endgültig aus seinem Dienstverhältnis entlassen, da er sich weigerte, gegenüber der damaligen österreichischen Bundesregierung eine Treueerklärung abzugeben. Am [[10. August]] 1933 wurde Mathoi trotz seines Aufenthaltsverbotes in [[Kitzbühel]] gesichtet. Mathoi leugnete gegenüber dem die Angelegenheit untersuchenden Rayonsinspektor Josef Kleinlercher zuerst seine Identität. Nach der Aufforderung, sich auszuweisen, zogen Mathoi und der ihn begleitende Georg Fuchslechner anstelle ihrer Papiere Pistolen und bedrohten den [[Gendarmerie|Gendarmen]]. Dieser ging in Deckung und die beiden Männer konnten fliehen. Nach beiden wurde nachfolgend gefahndet.
 
Mathoi arbeitete weiterhin für die Bundesbahnen, wurde jedoch im August oder September 1933 endgültig aus seinem Dienstverhältnis entlassen, da er sich weigerte, gegenüber der damaligen österreichischen Bundesregierung eine Treueerklärung abzugeben. Am [[10. August]] 1933 wurde Mathoi trotz seines Aufenthaltsverbotes in [[Kitzbühel]] gesichtet. Mathoi leugnete gegenüber dem die Angelegenheit untersuchenden Rayonsinspektor Josef Kleinlercher zuerst seine Identität. Nach der Aufforderung, sich auszuweisen, zogen Mathoi und der ihn begleitende Georg Fuchslechner anstelle ihrer Papiere Pistolen und bedrohten den [[Gendarmerie|Gendarmen]]. Dieser ging in Deckung und die beiden Männer konnten fliehen. Nach beiden wurde nachfolgend gefahndet.
 
   
 
   
Später sollte sich Mathoi im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung (1948) für seine illegale Rückkehr in den Bezirk Kitzbühel damit rechtfertigen, dass er auf Grund der kurzen Zeit, die ihm nach der Ausweisung bis zum Verlassen des Bezirkes blieb, keine Möglichkeit hatte, seine Besitztümer mitzunehmen. Dies sei der Grund für seine Rückkehr gewesen. Auch gab er damals an, dass nur Fuchslechner seine Pistole gezogen und er selbst zu keiner Zeit den Gendarmen bedroht habe. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Fuchslechner zu dieser Zeit das [[Ingolstädter Haus]] im Auftrag des Eigentümers [[Alpenverein]] bewirtschaftet hat. Das Ingolstädter Haus liegt in den [[Berchtesgadener Alpen]] im [[Steinernes Meer|Steinernen Meer]] nahe der deutsch-österreichischen Grenze.
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Später sollte sich Mathoi im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung (1948) für seine illegale Rückkehr in den Bezirk Kitzbühel damit rechtfertigen, dass er auf Grund der kurzen Zeit, die ihm nach der Ausweisung bis zum Verlassen des Bezirkes blieb, keine Möglichkeit hatte, seine Besitztümer mitzunehmen. Dies sei der Grund für seine Rückkehr gewesen. Auch gab er damals an, dass nur Fuchslechner seine Pistole gezogen und er selbst zu keiner Zeit den Gendarmen bedroht habe. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Fuchslechner zu dieser Zeit das [[Ingolstädter Haus]] im Auftrag des Eigentümers [[Alpenverein]] bewirtschaftet hat. Das Ingolstädter Haus liegt in den [[Berchtesgadener Alpen]] im [[Steinernen Meer]] nahe der deutsch-österreichischen Grenze.
    
Es wurde im Jahr 1928/29 auf 2 119 [[M ü. A.|m Höhe]] erbaut,  etwa 800 Meter westliche der deutsch-österreichischen Grenze auf Salzburger Gebiet und ermöglichte damit Mathoi (und vielen anderen, Anmerkung) den häufigen illegalen Übertritt der Grenze nach Deutschland. Fuchslechner gab Mathoi aber auch Unterkunft in seiner Wohnung in Saalfelden.
 
Es wurde im Jahr 1928/29 auf 2 119 [[M ü. A.|m Höhe]] erbaut,  etwa 800 Meter westliche der deutsch-österreichischen Grenze auf Salzburger Gebiet und ermöglichte damit Mathoi (und vielen anderen, Anmerkung) den häufigen illegalen Übertritt der Grenze nach Deutschland. Fuchslechner gab Mathoi aber auch Unterkunft in seiner Wohnung in Saalfelden.