Salzburger Kirchenprovinz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SALZBURGWIKI
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (v.a. Linkfix)
K
Zeile 1: Zeile 1:
Die '''Salzburger Kirchenprovinz''' war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des [[Erzbistum (Überblick)|Erzbistum Salzburg]] in Mitteleuropa. Sie unterstand und untersteht nur dem [[Erzbischof]]<ref>Quelle Diskussion [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]]</ref>.  
+
Die '''Salzburger Kirchenprovinz''' war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des Erzbischofs von Salzburg. Sie unterstand und untersteht nur dem [[Erzbischof]]<ref>Quelle Diskussion [[Benutzer:Karl Irresberger|Karl Irresberger]]</ref>.  
  
 
==Die Gebiete==
 
==Die Gebiete==

Version vom 24. April 2011, 00:41 Uhr

Die Salzburger Kirchenprovinz war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des Erzbischofs von Salzburg. Sie unterstand und untersteht nur dem Erzbischof[1].

Die Gebiete

Sie umfasste folgende Diözesen und Bistümer:

Suffraganbischöfe

Ein Suffraganbischof ist ein Bischof einer Diözese, der einem Metropoliten[2] unterstellt ist. Die vom Erzbischof geleitete Erzdiözese bildet zusammen mit den zugehörigen Suffraganbistümern eine Kirchenprovinz. Ein Suffraganbischof kann auch ein Erzbischof sein, dessen Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist.

Die Salzburger Kirchenprovinz in der Gegenwart

Die Kirchenprovinz Salzburg ist eine von zweien in Österreich (die andere ist Wien), zu ihr gehören die

  • Erzdiözese Salzburg
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk-Klagenfurt
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Feldkirch

Fußnote

  1. Quelle Diskussion Karl Irresberger
  2. siehe Wikipedia Metropolit

Quellen