Zirbe

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Zirben im Stubachtal (Weg vom Enzingerboden zum Tauernmoossee) Foto Michael Kurz

Die in die Gattung der Kiefern gehörende Zirbe (Pinus cembra), auch Arve oder auch Zirbel genannt, kommt im Bundesland Salzburg vor allem in den Hohen Tauern vor und zählt damit auch zu den Waldbäumen im Nationalpark Hohe Tauern. Der namhafte Schweizer Botaniker Gustav Hegi nennt diese "Königin des Alpenwaldes" stolz "die Zeder unserer Berge". Einst wurde die Zirbe in Salzburg auch Zirm genannt, Anton Sauter berichtet vom alten Pinzgauer Namen "Zurm".

Erscheinungsbild der Zirbe

Die Zirbe ist ein Nadelbaum, der bis 25 m hoch wächst, die Krone fällt durch den dichten und breiten Wuchs auf. Seine Kurztriebe tragen Büschel mit jeweils fünf Nadeln, die fünf bis elf Zentimeter lang sind. Dadurch ist dieser Baum leicht von den anderen heimischen Kiefernarten zu unterscheiden.

Das alpine Vorkommen der Zirbe

Die Zirbe bildet in den Alpen in Höhenlagen von 1 500 m bis über 2 000 m ü. A. größere Bestände. In der Regel wächst sie in Gemeinschaft mit der Lärche ("Lärchen-Zirbenwald"). Der sehr langsam wüchsige Baum wird meist 300 bis 400 Jahre alt, kann aber in Einzelfällen bis 600 Jahre und älter werden. Die Zirbe ist vor allem in den Zentralalpen zu finden. Im Westen ist sie bis in die Seealpen vertreten. Ein kleines Verbreitungsgebiet befindet sich auch in der Hohen Tatra und in den Karpaten. Sie gilt als die frosthärteste Baum der gesamten Alpen und erträgt trotz des immergrünen Nadelkleides Temperaturen bis unter -40 °C. Nahe verwandt ist die Sibirische Zirbelkiefer, die von einzelnen Autoren auch als Unterart der heimischen Zirbe aufgefasst wird. Offensichtlich ist die Zirbe während der Eiszeit von Sibirien aus in die Alpen eingewandert und hat sich hier als eigene Art weiterentwickelt.

Aufgrund ihres besonders langsamen Wachstums im Hochgebirge und des langsamen Generationswechsels kann die Zirbe sich nicht leicht an die Erwärmung durch den Klimawandel anpassen. Eine genetische Studie belegte, dass Jungbäume in aller Regel an ein bestimmtes ererbtes Klima angepasst sind. Die Anpassung an ein künftig wärmeres und trockeneres Klima kann sich dadurch als schwierig erweisen.[1]

Die Nutzung der Zirbe im Alpenraum

Bekannt ist die Zirbe durch ihr schön gemasertes und sehr lange duftendes Holz. Wegen des geringen Unterschieds zwischen Frühjahrs- und Herbstholz treten die Jahresringe wenig hervor. Daher wurde und wird im alpinen Raum seit vielen Jahrhunderten die Zirbe als begehrtes Holz für Schnitzarbeiten genutzt, während im außeralpinen Raum vor allem das Holz von Linden für Schnitzarbeiten verwendet wird. Schon gotische Madonnen und Heiligenfiguren lassen sich durch das verwendete Holz dem Alpenraum zuordnen. Das Zirbenholz wurde aber auch für Betten, für Kinderwiegen und für Bauernkästen verarbeitet – auch kunstvoll vertäfelte Zirbenzimmer sind im Alpenraum bekannt. Die Beliebtheit vor allem der Südtiroler Zirbenmöbel mit ihrer besonderen Farbe, Maserung und ihrem Geruch war im 19. Jahrhundert teilweise mit ein Grund für den weiteren Rückgang der Zirbe. Teilweise wurden sogar ganze Häuser bzw. Villen aus Zirbenholz erbaut. In der k.u.k. Monarchie Österreich-Ungarn wurden nicht selten Kaiserdenkmäler in höher gelegenen Alpentälern mit Zirben umrahmt. Solche feierlich gepflanzten Bäume wurden damals "Jubliäumsbäume" genannt.[2] Übrigens hatte auch der Salzburger Stadtverein um 1900 versucht, Zirben in der Stadt Salzburg zu pflanzen, etwa auf den Stadtbergen. Nicht eine solche Zirbe hat aber bis heute überlebt.

Der Zirbenlikör, meist bodenständig Zirbengeist oder Zirbenschnaps genannt, ist ein rot gefärbter Schnaps, der für einige Wochen mit eingelegten streifenförmig geschnittenen, aber unreife Zapfen der Zirbe veredelt wurde. Er wird auch in der Volksmedizin verwendet. Öle und Harze finden ebenfalls in der Volksmedizin Verwendung.

Tannenhäher bei der Ernte von Zirbenzapfen

Die Samen waren (ähnlich wie heute die Piniensamen) mit ihrem nussartigen Geschmack gelegentlich als schmackhafte Backzutat für Kekse und Kuchen bekannt, und wurden oft auch falsche Pignoli genannt. Die Zirbensamen bilden übrigens bis heute die Hauptnahrung des Tannenhähers. Durch das Anlegen von Wintervorräten von Zirbelnüssen ist der Tannenhäher hauptverantwortlich für die kleinräumige natürliche Verbreitung von Zirben. Es besteht hier eine enge Symbiose. Auch durch eine dicke Schneedecke hindurch findet er einen Großteil der im Herbst vergrabenen Verstecke außerordentlich gut. [1]

Die Zirbe war in fürsterzbischöflicher Zeit von den Baumfällern auch deshalb begehrt, weil sie das duftende Harz als "Tschik" anstelle von Kaugummi verwendeten. Das Harz der Zirbe wurde aber auch von eigenen "Pechbrockern" gewonnen, indem sie die Borke des Stammes an verschiedenen Stellen aufhackten und das ausfließende Harz in eigenen Gefäßen auffingen.

Die Zirbe im Land Salzburg

Die Verbreitung der Zirbe im Land Salzburg

Der Lärchen-Zirbenwald ist in den Alpen im Bestand gefährdet, und daher vor allem im Nationalpark als ausgewiesenem Natura 2000-Schutzgebiet gemäß der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) der EU (Anhang I) zu schützen. Lärchen-Zirbenwälder finden sich in Restbeständen in einzelnen Tauerntälern, in hohen Lagen im Lungau, aber auch im Raum Dachstein, Hochkönig und Hagengebirge. Bekannt sind im Land vor allem der Zirbenwanderweg in Bad Gastein[3] und der urige Wiegenwald mit seinen alten Zirben im Stubachtal.[1]

Die Geschichte der Zirbe im Land Salzburg

Der Zirbenbestand im Bundesland Salzburg ist wesentlich auch durch die einstige intensive fürsterzbischöfliche Holzwirtschaft und durch den einstigen Bergbau im Land Salzburg besonders gefährdet. Schon im 13. Jahrhundert kam es zur ersten Verknappung des nutzbaren Holzes, das in großen Mengen für die Saline Hallein und für den Bergbau benötigt wurde. Schon Erzbischof Eberhard II. von Regensberg erließ daher 1237 eine erste Bergordnung mit Schutzbestimmungen für den Wald. Im Jahr 1471 erließ Fürsterzbischofs Bernhard von Rohr angesichts der intensiven Waldnutzung für das Fürsterzbistum die erste bekannte Waldordnung Mitteleuropas. Brennholz und Holz für den Zimmermann durften nur mit Zustimmung des zuständigen Försters geschlagen werden. Einen besonderen Schutz erhielten Edelhölzer wie die Zirbe. Die hohe Nachfrage des Holzes für den Bergbau aber auch für die Saline führte bei der damaligen großflächigen Nutzung oft zu einer Übernutzung und damit zu einer zunehmenden Seltenheit der Zirbe im Land Salzburg. Diese Nutzung war im Bereich der Waldgrenze mit den hier vorhandenen sehr langsamwüchsigen Arten und der hohen Gefahr des lokalen Aussterbens ungeachtet der Schutzbestimmungen besonders gravierend.

Nach Gustav Hegi [4], wurden selbst im 18. Jahrhundert für die Halleiner Saline noch jährlich 240.000 Klafter Nadelholz (also Fichte, Tanne, Zirbe, Lärche, 1 Klafter = 2 Raummeter) für das Salzsieden verbraucht. Die Zirbe ist ganz besonders im Land Salzburg im Lauf der Jahrhunderte daher im Bestand zurückgegangen, aber auch andere Bundesländer blieben nicht verschont. [5]. Im Land Salzburg hatte schon im Jahr 1928 Prof. Eduard Paul Tratz, der maßgeblich das älteste Salzburger Naturschutzgesetz initiiert hat, die Zirbe an seinem natürlichen Standort als (vollkommen) geschützten Baum gemäß Naturschutzgesetz vorgeschlagen.[6] Letzte Zirbenwälder sind im Land Salzburg meist in sehr unzugänglichen Lagen zu finden. Um 1950 waren überhaupt nur in der Hälfte der Tauerntäler die Zirbe überhaupt noch zu finden. Diese unzugänglichen bisher kaum genutzten Bestände sind daher von besonderem Wert. Sie können vielfach erst heute mit Hilfe von Hubschraubern einer Nutzung zugeführt werden[1].

Zirben-Schutz im Salzburger Nationalpark Hohe Tauern

Im Sommer 2013 wurde aufgrund eines Antrages auf Genehmigung von 480 Hubschrauberflügen im Krimmler Achental, die zwecks Bringung von Zirbenholz im unwegsamen Gelände erforderlich sind, eine heftige Diskussion ausgelöst. Es ging dabei um privaten Waldbesitz innerhalb des Nationalparks Hohe Tauern, in dem die Schlägerung einer größeren Anzahl von Zirben geplant war.

Die am Erhalt der Zirben-Bestände im Nationalpark interessierten Naturschützer sehen das Kernproblem auch im geltenden österreichischen Forstgesetz, das nicht EU-konform sei. Denn die Lärchen-Zirben-Bestände unterliegen als gefährdeter Lebensraum dem EU-Recht, solche Bestände sind daher auch im Nationalpark Hohe Tauern als Natura 2000-Schutzgebiet, grundsätzlich zu schützen. Die Schlägerungsgenehmigungen werden zwar nach dem Forstgesetz erteilt, das aber bisher keinen ausdrücklichen Bezug zur Schutzgebietsform Natura 2000 und zum EU-Recht kennt. Eine Berücksichtigung des EU-Rechtes erfolgte daher bisher nicht. In diesem Fall ist nach der geltenden Rechtslage allerdings grundsätzlich das EU-Recht unmittelbar anzuwenden, weil Österreich diese EU-Rechtsbestimmungen der EU vollinhaltlich anerkennt. Die Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes der Lärchen-Zirbenwälder ist auch im Bundesland Salzburg sicherzustellen.

Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener stellte zudem klar, dass man nicht auf eine Änderung des Forstgesetzes warten müsse, um die Zirben-Bestände zu retten. Man könne seiner Ansicht nach Zirben-Sonderschutzgebiete ausweisen, die zum Schutz der ohnehin wenigen größeren Zirben-Bestände geeignet wären. Nationalparkdirektor Wolfgang Urban erwartet sich einen flächendeckenden Zirben-Schutz nur durch eine Änderung des Forstgesetzes. Damit wären dann auch die Zirben-Bestände außerhalb des Nationalparks geschützt. In Vorbereitung befand sich bereits eine Novelle des Nationalparkgesetzes, durch die u. a. die Verankerung von EU-Richtlinien (Vogelschutzrichtlinie, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), sowie eine Verwaltungsvereinfachung garantiert wird.

2021: Neuerlich Streit um Zirben im Krimmler Achental

Die Grundbesitzer im Nationalpark waren durch das endgültige Urteil des Verwaltungsgerichtshofes unzufrieden. Die bei der Gründung des Parks zugesicherten Rechte fielen mit dem EU-Beitritt Österreichs angeblich den geltenden EU-Gesetzen zum Opfer. Georg Altenberger ist Landwirt in Mittersill und Obmann der Schutzgemeinschaft der Grundbesitzer im Nationalpark. Er sagte Anfang Jänner 2022 gegenüber den Salzburger Nachrichten, dass in Zukunft alle in Österreich anerkannten Naturschutzorganisationen Parteistellung hätten, wenn es um die Nutzung von Zirben im Nationalpark gehe. Das sind 57. "Vier Pfoten im Burgenland kann einen Einspruch machen, wenn in Krimml Zirben gefällt werden sollen." Bisher hätten die Naturschutzorganisationen hier "nichts" zu sagen gehabt.

Sachlich lässt sich entgegnen, dass "Vier Pfoten" keineswegs nur im Burgenland tätig ist. Einsprüche sind zudem nur dort realistisch, wo Fachkräfte vor Ort mit hoher Detailkenntnis konkrete Einwände vorbringen können. Spätestens seit 2019 haben in den jeweiligen Ländern tätige anerkannte Naturschutzorganisationen Rechte als Beteiligte, das sind aber nicht annähernd 57.[1] Zudem kann das seit langem bekannte EU-Recht nicht 2021 und 2022 zu einem neuen Streit führen, die Rechtslage ist seit 2019 entschieden.[7]

Der Salzburger Anteil des Nationalparks ist heute großteils in Privateigentum und wird seit langem von den Landwirten genutzt, was diese Natur- und Kulturlandschaft mit geprägt hat. Schützen und Nutzen sind dabei zwar im 1983 in Kraft getretenen Salzburger Nationalparkgesetz in Teilbereichen gleichwertig. Der Schutz und die Erhaltung der Almen ist z. B. nur durch eine maßvolle Nutzung möglich. Vorrangig sind aber die "für das Gebiet charakteristischen Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensräume" zu bewahren (§ 2 des Gesetzes). Für die normale Forstwirtschaft ist in der Außenzone keine Bewilligung nach dem Nationalparkgesetz nötig, und damit ist mangels Verfahren auch kein Einspruch in einem solchen möglich. Allerdings braucht es, wenn mehr als ein halber Hektar betroffen ist, bei der Fällung von Zirben eine Zustimmung der Forstbehörde, damit zum Beispiel die Aufforstung und die Schutzfunktion des Waldes garantiert bleiben. Und das war der Auslöser der anstehenden Änderung. Nachdem ein Landwirt in Krimml von der Forstbehörde 2014 die Bewilligung für die Entnahme von rund 100 Festmetern Zirben im Nationalpark erhalten hatte, erhob der Umweltdachverband 2017 Beschwerde gegen den Bescheid der Forstbehörde. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde zurück, weil der Umweltdachverband gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes, das Bundessache ist, keine ausgewiesene Parteistellung habe. Das EU-Recht habe hier mangels Parteistellung noch keine Geltung. Der übergeordnete Verwaltungsgerichtshof beurteilte das 2019 aber in einer endgültigen Entscheidung anders. Alpine Lärchen-Zirben-Wälder sind nach der FFH-Richtlinie der EU gefährdete und daher zu schützende Lebensräume und Unionsrecht steht über nationalem Recht. Es muss stets geprüft werden, ob eine Fällung von Zirbenbeständen dem Schutz des Lebensraums zuwiderläuft. Dabei muss auch das Aarhus-Abkommen angewendet werden, mit dem anerkannte Naturschutzorganisationen in Behördenverfahren die Parteistellung erhalten, die sie gemäß dem Wortlaut des Forstgesetzes nicht unmittelbar haben.

Novelle des Nationalparkgesetzes steht bevor

Das Landwirtschaftsministerium beabsichtigte zuerst, die Umsetzung der FFH-Richtlinie und von Aarhus ins Forstgesetz aufzunehmen. Aber der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts sieht die Materie nicht im Forstwesen, sondern im Naturschutz, der Landessache ist. Das teilte er im August dem Land mit. Die Folge: Die notwendige Prüfung muss in das Nationalparkgesetz des Landes eingearbeitet werden. Die Nutzung von Lärchen-Zirbenbeständen wird damit nach dem Nationalparkgesetz bewilligungspflichtig, die in den jeweiligen Ländern tätigen und behördlich anerkannten Naturschutzorganisationen haben dabei eine eingeschränkte Parteistellung.

In der Region spricht man von einem angeblichen Paradigmenwechsel im Nationalparkgesetz, der im Gegensatz zum 1983 Versprochenen stehe. Es gibt angesichts der klaren Zielsetzungen des Nationalparkgesetzes und der geltenden Rechtsbestimmungen keine Alternative. Das Land arbeitet bereits an der Novelle des Nationalparkgesetzes, die noch im Jänner in Begutachtung gehen soll. Entscheidend ist die Formulierung: Naturgemäß bleibt ein gewisser Freiraum, es wird nicht jede einzelne Zirbe zum Gegenstand eines Verfahrens, vielmehr ist vorrangig der gute Erhaltungszustand der Zirbe und der Lärchen-Zirbenwälder gemäß den EU-Kriterien im Land sicherzustellen.[1]

Die Nationalpark-Landesrätin Daniela Gutschi (ÖVP) sagt, man sei bei der Umsetzung des EU-Rechts säumig und müsse es jetzt machen. Sie verstehe den Unmut der Landwirte, aber die Natur sei unter großem Druck. Laut Gutschi soll zum Beispiel die Zirbennutzung für den Eigenbedarf bewilligungsfrei bleiben. Und es sei eine Verordnung in Arbeit, die bei der Versagung der Bewilligung Entschädigungen für die Landwirte vorsehe. Mehr könne man nicht tun.

Weblink

Quellen

  • Faro Podhorsky: Die Zirbe in den Salzburger Hohen Tauern, Salzburg, 1957
https://www.zobodat.at/pdf/Jb-Verein-Schutz-Alpenpfl-Tiere_22_1957_0072-0081.pdf

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 Quelle Dr. Reinhard Medicus, siehe auch Diskussionseite
  2. Grazer Volksblatt, 14. 05. 1908
  3. www.gasteinertal.com
  4. Faro Podhorsky, die Zirbe in den Salzburger Hohen Tauern
  5. Die Vorarlberger Landeszeitung vom 4.2.1925 klagt "Einst gab es viele Zirben in Vorarlberg…Und wie steht es heute: Ein Naturdenkmal ist die Zirbe geworden, das des Schutzes bedarf, wie kaum ein anderes Gewächs der Berge"
  6. Salzburger Chronik, 28. 12. 1928
  7. Quelle: Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 2019: Unmittelbare Parteistellung aus der Aarhus-Konvention und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (siehe auch folgender Absatz)