Landesrat
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Landesrat ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der Landesregierung, das weder Landeshauptmann noch Landeshauptmann-Stellvertreter ist. Die Landesverfassung sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind.
Folgende Ressorts wurden bisher einem Landesrat zugeordnet
- Landesrat für Soziales und Kultur
- Landesrat für Land- und Forstwirtschaft
- Landesrat für Wohnbau und/oder Raumordnung und/oder Gemeinden
- Landesrätin für Krankenanstalten
- Landesrat für Personal