Erbausfergenamt
Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Fürsterzbistums Salzburg.
Name
"Ferg" oder "Ferge" nannte sich in alter Zeit der Führer eines Schiffes, eines Floßes oder einer Fähre.
Arten
Im Salzburgischen wurde im Mittelalter ab dem 10. Jahrhundert zuerst unterschieden zwischen
- den (privilegierten) Ausfergen, die mit Hilfe der Naufergen und der gemeinen Schiffsleute auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen und weiter stromabwärts brachten oder bringen ließen. Die Ausfergen waren stets direkte Bevollmächtigte der Schiffsherren.
- und den Naufergen , die im Auftrag der Ausfergen das Salz selbst stromabwärts schifften. Auch die Schiffsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" (auch Hallfahrt) nannten sich Naufergen.
Erbausfergen und Schiffsherren
Entstehung
Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich salzburgischen Schiffen erfolgen.
Dieses Recht machten sich schon früh die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffsherren einerseits und die bürgerlichen Ausfergen anderseits; die einen waren Bevollmächtigte der Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie mit Hilfe der Naufergen und der gemeinen Schiffsleuten von Hallein nach Laufen und weiter auf Inn und Donau.
Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof Wladislaus im Jahr 1267 auf 27. Von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffsrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.
Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich (1338–1343), Pilgrim II. (1365–1396) und Gregor (1396–1403) nach und nach die Schiffsherrenrechte.
Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffsherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffsherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute (Fergen) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.
Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold, dann auf drei, die Gutrater, Gold und Pödl. Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (1519–1540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen vier Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.
Die vier Erbausfergengeschlechter
Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:
- Das Gutratersche Lehen war seit 1278 im Besitz der Herren Gutrath von Altengutrath und Puchstein
- Das Pödlsche Lehen ging auf Sebastian Höflinger, Marx von Gülß, die Perger von Emslieb und schließlich die Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl über.
- Als im Jahre 1561 die Pödl ausstarben, machte Erzbischof Johann Jakob Kuen von Belasy seinen Kanzler Sebastian Höflinger zum Erbausfergen.
- Nachdem auch dessen gleichnamiger Sohn verstorben war, verlieh Fürsterzbischof Wolf Dietrich von Raitenau dieses Lehen seinem Hofrat und Pfleger zu Hallein Marx von Gülß.
- Nach dessen Tode belehnte im Jahr 1618 Fürsterzbischof Markus Sittikus von Hohenems den geheimen Rat, Hofuntermarschall und Pfleger von Wartenfels Thomas Perger von Emslieb.
- Nach dem Aussterben der Freiherren Perger zu Emslieb verlieh Fürsterzbischof Johann Ernst Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1694 das Lehen seinem geheimen Rat, Hofuntermarschall und Hofkammerdirektor Alphons Dücker Freiherrn zu Haßlau, Urstein und Winkl.
- Als Aegyd Perner als Letzter seines Stammens starb, verlieh Fürsterzbischof Guidobald Graf von Thun und Hohenstein im Jahr 1655 das heimgefallene Lehen seinem geheimen Rat und Hofkanzler Franz Camerlohr von Weiching, in dessen Geschlecht es verblieb.
- Das Goldsche Lehen übergab nach dem Tod des Emeram Gold von Lampoding Fürsterzbischof Franz Anton Fürst Harrach im Jahre 1713 den Auer, Freiherren von Winkl und Gössimberg, die es bis 1806 innehatten.
Die vier Erbausfergen besaßen innerhalb des Salzburger Landadels eine besondere Stellung, sie standen im Rang den Inhabern der Erbämter nach, gingen den übrigen Rittergeschlechtern aber voran.
Naufergen
Die Naufergen waren durch die Jahrhunderte hindurch Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden lange auch aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.
Siehe auch
Siehe auch den Artikel Salzschifffahrt.
Literatur
- Koller, Fritz: "Die Ausfergenurkunde des Jahres 1531. Ein Beitrag zum Ausfergenjubiläum", in: Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde 118, 1978, S. 69-88
Quellen
- Schmeller, J(ohann) Andreas: "Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil," J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
- Hübner, Lorenz: "Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte", Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
- Melchinger, Johann W.: "Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Baiern", Zweiter Band, Ulm 1796. Sp. 155 bis 158.
- Zezi, Johann Bernard: "Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801", S. 53.
- Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970, S. 309 f (Ausfergenufer) und 342 (Naufergenufer)