Erbausfergenamt

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Das Erbausfergenamt war ein bis 1806 bestehendes adeliges Erbamt des Fürsterzbistums Salzburg.

Name

"Ferg" oder "Ferge" nannte sich in alter Zeit der Führer eines Schiffes, eines Floßes oder einer Fähre.

Arten

Im Salzburgischen wurde im Mittelalter ab dem 10. Jahrhundert zuerst unterschieden zwischen

  • den (privilegierten) Ausfergen, die mit Hilfe der Naufergen und der gemeinen Schiffsleute auf der Salzach das Halleiner Salz von Hallein nach Laufen und weiter stromabwärts brachten oder bringen ließen. Die Ausfergen waren stets direkte Bevollmächtigte der Schiffsherren.
  • und den Naufergen , die im Auftrag der Ausfergen das Salz selbst stromabwärts schifften. Auch die Schiffsführer von Passau den Donaustrom weiter abwärts auf der "Naufahrt" (auch Hallfahrt) nannten sich Naufergen.

Erbausfergen und Schiffsherren

Entstehung

Die Ausfuhr des Halleiner Salzes zu Wasser durfte seit alters nur mit fürsterzbischöflich salzburgischen Schiffen erfolgen.

Dieses Recht machten sich schon früh die Bürger der Stadt Laufen zu Nutzen, und man unterschied schon im 10. Jahrhundert zweierlei Berufe, die sich mit der Salzausfuhr beschäftigten, nämlich die adeligen Schiffsherren einerseits und die bürgerlichen Ausfergen anderseits; die einen waren Bevollmächtigte der Eigentümer der Schiffe, die anderen führten sie mit Hilfe der Naufergen und der gemeinen Schiffsleuten von Hallein nach Laufen und weiter auf Inn und Donau.

Die Zahl der Schiffsherren beschränkte Erzbischof Wladislaus im Jahr 1267 auf 27. Von diesen durfte jeder nur zwei große Schiffe und ein kleines haben und sein Schiffsrecht nur auf den ältesten Sohn vererben. Die Erbausfergen, die auf den Schiffen der Schiffsherren das Salz auszuführen berechtigt waren, waren 40 Bürger von Laufen. Näheres war in einer ausführlichen Satzung des Erzbischofs Friedrich II. vom Jahr 1278 geregelt.

Vom Jahr 1343 an erwarben die Erzbischöfe Heinrich (13381343), Pilgrim II. (13651396) und Gregor (13961403) nach und nach die Schiffsherrenrechte.

Die Erbausfergenberechtigungen wurden vermutlich von der Zeit an, als die Schiffsherrenrechte dem Erzbischof gehörten, also im 14. oder 15. Jahrhundert, in adelige Lehen umgewandelt, deren Inhaber gleichsam Schiffsherren waren, die die Arbeit durch Schiffsleute (Fergen) verrichten lassen durften. Diese Verfassung wurde durch Kaiser Maximilian I. im Jahr 1495 und Kaiser Karl V. 1530 bestätigt.

Die Zahl der Erbausfergen verminderte sich in der Folge bis auf sieben Geschlechter, nämlich Strudl, Frauendienst, Gutrather, Tälgl, Gänßl, Pödl und Gold, dann auf drei, die Gutrater, Gold und Pödl. Fürsterzbischof Matthäus Lang von Wellenburg (15191540) fügte eine vierte Stelle für seinen Kammermeister und Rat Christoph Perner hinzu. Bei diesen vier Stellen blieb es, nur erfolgten Änderungen in den Geschlechtern.

Die vier Erbausfergengeschlechter

Das hochfürstlich Salzburgische Erbausfergenamt hatten bis 1806 jeweils vier landständische Geschlechter zu männlichem Lehen:

Die vier Erbausfergen besaßen innerhalb des Salzburger Landadels eine besondere Stellung, sie standen im Rang den Inhabern der Erbämter nach, gingen den übrigen Rittergeschlechtern aber voran.

Naufergen

Die Naufergen waren durch die Jahrhunderte hindurch Bürger der Stadt Laufen, die selbst zu Schiffe gingen. Sie wurden lange auch aus den zwei Geschlechtern Standel und Edelmann bestellt.

Siehe auch

Siehe auch den Artikel Salzschifffahrt.

Literatur

Quellen

  • Schmeller, J(ohann) Andreas: "Bayerisches Wörterbuch, Erster Theil," J. G. Cotta’sche Buchhandlung. Stuttgart und Tübingen 1827. S. 561 f.
  • Hübner, Lorenz: "Beschreibung der hochfürstlich-erzbischöflichen Haupt- und Residenzstadt Salzburg und ihrer Gegenden verbunden mit ihrer ältesten Geschichte", Zweiter Band (Statistik), Salzburg 1793. S. 347-350.
  • Melchinger, Johann W.: "Geographisches Statistisch-Topographisches Lexikon von Baiern", Zweiter Band, Ulm 1796. Sp. 155 bis 158.
  • Zezi, Johann Bernard: "Hochfürstlich-Salzburgischer Hof- und Staatsschematismus für das Jahr 1801", S. 53.
  • Penninger, Ernst: "Die Straßennamen der Stadt Hallein", Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde, Band 110, Salzburg 1970, S. 309 f (Ausfergenufer) und 342 (Naufergenufer)