Aufstiegshilfe

Aus SALZBURGWIKI
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Aufstiegshilfen sind technische Hilfsmittel, die dem Menschen die Überwindung von Höhendifferenzen erleichtern. Sie stellen eine wichtigen Faktor für den Fremdenverkehr dar.

Arten

  • Zahnradbahnen: Schienengebundene Verkehrsmittel, die zur Überwindung großer Steigungen mit Hilfe eines oder mehrerer Zahnräder angetrieben werden
  • Schrägaufzüge: Personen- und Lastenaufzüge mit geneigter Fahrbahn
  • Standseilbahnen: Die Wagen werden über Schienen und ein Zugseil fortbewegt.
  • Pendelbahnen, auch Großkabinenbahn, Luftseilbahn: Sie transportieren die Fahrgäste in einem Laufwerk auf Tragseilen.
  • Umlaufbahnen: Hier gibt es je ein Tragseil für die Berg- und die Talfahrt. In den Stationen werden die Wagen zum Ein- und Aussteigen der Fahrgäste abgeklemmt.
  • Sesselbahnen: Sitze bzw. Sitzbänke für ein bis vier Fahrgäste sind über ein Gehängerohr und eine Klemme mit dem Förderseil verbunden. Werden die Sessel in der Station vom Förderseil abgeklemmt, spricht man von kuppelbaren Sesselbahnen.
  • Schlepplifte: Die Beförderung der Skiläufer erfolgt über eine Schleppvorrichtung (zum Beispiel über einen T-förmigen Bügel für zwei Personen), die mit dem Förderseil verbunden ist.

Geschichte

Schon 1926 wurde auf der Rax in Niederösterreich Österreichs erste Seilschwebebahn in Betrieb genommen. Zehn Jahre später ging in Ebensee, gefolgt 1937 vom ersten Umlaufschlepplift in Zürs am Arlberg, 1947 dann der erste Sessellift in Tirol in der Wildschönau und 1959 der erste Kurvenschlepplift in Schruns (Vorarlberg).

In Sportgastein wurden 1973 die Sessel mit Wetterschutzhauben versehen, 1976 gab es die erste kuppelbare Sesselbahn im Salzburger Land in Neukirchen am Großvenediger mit 1.200 PS und einer Geschwindigkeit von 3,5 Meter pro Sekunde. Saalbach konnte dann 1989 mit der ersten Gruppenbahn aufwarten.

Bundesland Salzburg

Im Bundesland Salzburg gibt es derzeit (2007) 128 Seilbahnunternehmen. Von diesen werden derzeit 353 Seilbahnen und 516 Schlepplifte betrieben. Zwar befinden sich die meisten Unternehmen mit Winter- bzw. Zweisaisonbetrieb in Tirol, jedoch folgt an zweiter Stelle bereits Salzburg mit 53 Seilbahnunternehmen.

Bergbahnen

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Schrägaufzüge

Standseilbahnen

Zahnradbahnen

Historisch:

Sonstige Lifte

Seilbahnbehörden

Für die Erteilung der Konzession sowie Baugenehmigung für Pendel- und Kabinenseilbahnen und für Sesselbahnen:

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Radetzkystraße 2
1030 Wien
Telefon: 01 - 7 11 62 - 23 00
Fax: 01 - 7 11 62 - 23 99

Ab Betriebsbewilligung für Sesselbahnen, Sessellifte, Schlepplifte und Materialseilbahnen mit Werksverkehr oder beschränkt-öffentlichem Verkehr:

Landeshauptfrau von Salzburg (Abteilung 5):

Weblinks

Quellen