Salzburger Kirchenprovinz um 798
Die Wappen des Erzbistums Salzburg und seiner Suffraganbistümer Brixen, Regensburg, Freising und Passau

Die Salzburger Kirchenprovinz war und ist der kirchliche Jurisdiktionsbereich des Erzbischofs von Salzburg. Sie unterstand und untersteht nur dem Erzbischof[1].

Die Gebiete

Sie umfasste folgende Diözesen und Bistümer:

Suffraganbischöfe

Ein Suffraganbischof ist ein Bischof einer Diözese, der einem Metropoliten[2] unterstellt ist. Die vom Erzbischof geleitete Erzdiözese bildet zusammen mit den zugehörigen Suffraganbistümern eine Kirchenprovinz. Ein Suffraganbischof kann auch ein Erzbischof sein, dessen Erzdiözese einer anderen Erzdiözese unterstellt ist.

Die Salzburger Kirchenprovinz in der Gegenwart

Die Kirchenprovinz Salzburg ist eine von zweien in Österreich (die andere ist Wien), zu ihr gehören die

  • Erzdiözese Salzburg
  • Diözese Graz-Seckau
  • Diözese Gurk-Klagenfurt
  • Diözese Innsbruck
  • Diözese Feldkirch

Quellen

Fußnote

  1. Quelle Diskussion Karl Irresberger
  2. siehe Wikipedia Metropolit

[[|Kirchenprovinz, Salzburger]]