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===Heiliges Römisches Reich===
 
===Heiliges Römisches Reich===
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Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, im Mittelalter auch große Teile der heutigen Staaten [[Italien]]s.
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Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des Burgenlandes, die [[Niederlande]] (samt dem heutigen [[Belgien]]), [[Tschechien|Böhmen, Mähren und Schlesien]], im [[Mittelalter]] auch große Teile [[Italien]]s.
    
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z.B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[OÖ|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]].
 
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z.B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z.B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[OÖ|Ob]] und [[NÖ|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]].
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* Reichskammergericht und Reichshofrat,
 
* Reichskammergericht und Reichshofrat,
 
* Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
 
* Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
* das Reichsheer (zu dem auch das Erzstift Salzburg im Fall eines Reichskriegs ein Kontingent stellen musste).
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* das Reichsheer (zu dem auch das [[Erzstift Salzburg]] im Fall eines Reichskriegs ein Kontingent stellen musste).
    
===Deutsches Reich===
 
===Deutsches Reich===
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Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ Wien.
 
Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ Wien.
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Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister - die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren - wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.  
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Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der [[ungar]]ischen. Die wenigen gemeinsamen Minister - die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren - wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.  
    
Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „Reichsrat“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, ''Reichs''straßen, manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze.
 
Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „Reichsrat“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, ''Reichs''straßen, manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze.
    
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====k. k.====
Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch Königreiche wie [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich und königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt.<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>
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Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Dalmatien, Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich ''und'' königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr.&nbsp;56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band&nbsp;V, 5.&nbsp;Auflage, S.&nbsp;170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>; ausschließlich „königlich“ war nun die ungarische Reichshälfte.
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==