Die Sektion Salzburg des [[Oesterreichischer Alpenverein|Oesterreichen Alpenvereines]] berichtete 2009, dass ein zunehmend nicht mehr zu bewältigendes Problem aber gerichtlich festgestellte Haftungen des ÖAV darstellen, und führt dazu folgendes Beispiel an: Da turnt beispielsweise ein Kind auf einem Gipfelkreuz herum, fällt mit diesem um und verletzt sich. Ein Drittel Schuld wird der Republik Österreich zugewiesen, weil die Lehrkraft ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, ein Drittel trägt der ÖAV als "Erhalter" des Gipfelkreuzes und ein Drittel der Gipfelkreuzerrichter, weil er es nicht "stabil" genug errichtet hatte. | Die Sektion Salzburg des [[Oesterreichischer Alpenverein|Oesterreichen Alpenvereines]] berichtete 2009, dass ein zunehmend nicht mehr zu bewältigendes Problem aber gerichtlich festgestellte Haftungen des ÖAV darstellen, und führt dazu folgendes Beispiel an: Da turnt beispielsweise ein Kind auf einem Gipfelkreuz herum, fällt mit diesem um und verletzt sich. Ein Drittel Schuld wird der Republik Österreich zugewiesen, weil die Lehrkraft ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen war, ein Drittel trägt der ÖAV als "Erhalter" des Gipfelkreuzes und ein Drittel der Gipfelkreuzerrichter, weil er es nicht "stabil" genug errichtet hatte. |