[[1883]] kam es wegen Einsturzgefahr des gedeckten Ganges zu einer polizeibehördlichen Sperre und zu einer gerichtlichen Klage auf Instandsetzung durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof, der zur Feststellung gelangt, dass ein öffentlicher Weg vorliegt, weshalb keine zivilrechtliche Klagelegitimation und die Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben ist, sodass die Angelegenheit innerhalb der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung zu lösen sei.<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aog&datum=18850616&seite=2&query=%22kapuzinerstiege%22 ANNO], Allgemeine Österreichische Gerichtszeitung, 16. Juni 1885</ref> | [[1883]] kam es wegen Einsturzgefahr des gedeckten Ganges zu einer polizeibehördlichen Sperre und zu einer gerichtlichen Klage auf Instandsetzung durch die Instanzen bis zum Obersten Gerichtshof, der zur Feststellung gelangt, dass ein öffentlicher Weg vorliegt, weshalb keine zivilrechtliche Klagelegitimation und die Unzuständigkeit der ordentlichen Gerichte gegeben ist, sodass die Angelegenheit innerhalb der Zuständigkeit der öffentlichen Verwaltung zu lösen sei.<ref>[http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=aog&datum=18850616&seite=2&query=%22kapuzinerstiege%22 ANNO], Allgemeine Österreichische Gerichtszeitung, 16. Juni 1885</ref> |