Bis zur Vikariatserhebung [[1731]] gehörte Krispl kirchlich zur Mutterpfarre [[Pfarre Kuchl|Kuchl]] und wurde erst [[1859]] zur selbstständigen [[Pfarre Krispl|Pfarre]] erhoben. | Bis zur Vikariatserhebung [[1731]] gehörte Krispl kirchlich zur Mutterpfarre [[Pfarre Kuchl|Kuchl]] und wurde erst [[1859]] zur selbstständigen [[Pfarre Krispl|Pfarre]] erhoben. |