Fußgängerzone: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Fußgängerzone''' (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur [[Fußgänger]]n vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der [[:Kategorie:Öffentlicher Nahverkehr|Öffentliche Nahverkehr]] diese Straßenabschnitte mitnutzen können.
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Eine '''Fußgängerzone''' (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur [[Fußgänger]]n vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.
  
 
==Fußgängerzonen in Salzburg==
 
==Fußgängerzonen in Salzburg==
 
===Stadt Salzburg===
 
===Stadt Salzburg===
Seit [[1975]] ist ein Teil der Salzburger Altstadt Fuzo, [[1983]] wurde diese dann auf große Bereiche des historischen Stadtgebiets ausgeweitet: Die FuZo in der [[Stadt Salzburg]] erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten [[Altstadt]]. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die [[Getreidegasse]], die [[Judengasse]], der [[Alter Markt|Alte Markt]], die [[Sigmund-Haffner-Gasse]], die Plätze rund um den [[Salzburger Dom|Dom]] und seit Juni [[2007]] auch offiziell die [[Kaigasse]]. Rechts der [[Salzach]] sind es vor allem die [[Linzer Gasse]] mit dem [[Platzl]] und die [[Steingasse]]. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der [[Residenzplatz]] ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis 2010 wirklich eine Handhabe dagegen hatte. Eine wirksame Zufahrtskontrolle gab es nicht, und der Polizei fehlten die Ressourcen, um die Sünder laufend zu bestrafen. Am [[21. Juni]] [[2010]] wurden insgesamt 36 [[Poller]] an 14 Einfahrten in Betrieb genommen, um nicht berechtigten Autofahrern die Zufahrt nun effizient zu verwehren.  
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Bereits [[1973]] wurde ein Teil der Salzburger Altstadt zur Fußgängerzone. Ab der Fassade der [[Alte Residenz|Alten Residenz]] begann die neue Fuzo (der [[Residenzplatz]] durfte noch befahren werden): [[Alter Markt]], [[Domplatz]], [[Universitätsplatz]], [[Getreidegasse]], [[Sigmund-Haffner-Gasse]], [[Wiener-Philharmoniker-Gasse]] und [[Judengasse]] waren ab [[1. Juni]] für den Verkehr gesperrt.<ref>[https://www.sn.at/archivsn?img=%2FeusM5lXzQ9OwQRS8dxKdsatwyMTFhAFIOSOGXowZJL8MMBLlLdXAnUjlMwgqOXgAZGkjczaMckdAWrTTUwalEIntDyID0zv%2B3UbWcsjt327gP%2FAYjUE2ya10oJToHhc&id1=19730327_05&q=%2522Hermann%2520Winkler%2522#slide5 www.sn.at], Archiv der [[Salzburger Nachrichten]], Ausgabe vom 27. März 1973, Seite 5</ref>
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[[1975]] wurde dann die Salzburger Altstadt Fuzo erweitert, [[1983]] wurde diese dann auf große Bereiche des historischen Stadtgebiets ausgeweitet: Die FuZo in der [[Stadt Salzburg]] erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten [[Altstadt]]. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den [[Salzburger Dom|Dom]] und seit Juni [[2007]] auch offiziell die [[Kaigasse]]. Rechts der [[Salzach]] sind es vor allem die [[Linzer Gasse]] mit dem [[Platzl]] und die [[Steingasse]]. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der [[Residenzplatz]] ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis 2010 wirklich eine Handhabe dagegen hatte. Eine wirksame Zufahrtskontrolle gab es nicht, und der Polizei fehlten die Ressourcen, um die Sünder laufend zu bestrafen. Am [[21. Juni]] [[2010]] wurden insgesamt 36 [[Poller]] an 14 Einfahrten in Betrieb genommen, um nicht berechtigten Autofahrern die Zufahrt nun effizient zu verwehren.  
  
 
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Ausgewiesene Fußgängerzonen finden sich unter anderem auch in [[Bad Hofgastein]], [[Bischofshofen]], [[Lofer]], [[Saalfelden]] und [[Zell am See]].
 
Ausgewiesene Fußgängerzonen finden sich unter anderem auch in [[Bad Hofgastein]], [[Bischofshofen]], [[Lofer]], [[Saalfelden]] und [[Zell am See]].
  
==Quelle==
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==Quellen==
 
* Salzburger Nachrichten
 
* Salzburger Nachrichten
 
* [[Benutzer:Mecl67|Claus Meyer]]
 
* [[Benutzer:Mecl67|Claus Meyer]]
  
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[[Kategorie:Infrastruktur]]
 
[[Kategorie:Verkehr]]
 
[[Kategorie:Verkehr]]
 
[[Kategorie:Fußgänger]]
 
[[Kategorie:Fußgänger]]

Version vom 6. Dezember 2020, 17:20 Uhr

Eine Fußgängerzone (FuZo) ist ein ausgewiesener Bereich von Verkehrswegen, der idealerweise nur Fußgängern vorbehalten ist. In aller Regel gelten in Salzburgs Fußgängerzonen Ausnahmeregelungen, meist zeitlich limitiert, unter denen Zulieferer, Taxis oder der öffentliche Nahverkehr diese Straßenabschnitte mitnutzen können.

Fußgängerzonen in Salzburg

Stadt Salzburg

Bereits 1973 wurde ein Teil der Salzburger Altstadt zur Fußgängerzone. Ab der Fassade der Alten Residenz begann die neue Fuzo (der Residenzplatz durfte noch befahren werden): Alter Markt, Domplatz, Universitätsplatz, Getreidegasse, Sigmund-Haffner-Gasse, Wiener-Philharmoniker-Gasse und Judengasse waren ab 1. Juni für den Verkehr gesperrt.[1]

1975 wurde dann die Salzburger Altstadt Fuzo erweitert, 1983 wurde diese dann auf große Bereiche des historischen Stadtgebiets ausgeweitet: Die FuZo in der Stadt Salzburg erstreckt sich über weite Teile der linken und rechten Altstadt. Wichtige Straßen und Plätze der Fußgängerzone sind auf der linken Salzachseite die Getreidegasse, die Judengasse, der Alte Markt, die Sigmund-Haffner-Gasse, die Plätze rund um den Dom und seit Juni 2007 auch offiziell die Kaigasse. Rechts der Salzach sind es vor allem die Linzer Gasse mit dem Platzl und die Steingasse. Während manche Gassen wie die Getreidegasse wirklich als FuZo erkannt werden können, werden Bereiche wie die Sigmund-Haffner-Gasse oder auch der Residenzplatz ganztägig von Autofahrern genutzt ohne dass die Politik bis 2010 wirklich eine Handhabe dagegen hatte. Eine wirksame Zufahrtskontrolle gab es nicht, und der Polizei fehlten die Ressourcen, um die Sünder laufend zu bestrafen. Am 21. Juni 2010 wurden insgesamt 36 Poller an 14 Einfahrten in Betrieb genommen, um nicht berechtigten Autofahrern die Zufahrt nun effizient zu verwehren.

Hallein

In Hallein sind Teile der Altstadt links der Salzach seit 1991 ausgewiesene Fußgängerzone oder verkehrsberuhigte Zone. Wichtige Bereiche der Fußgängerzone sind der Obere und Untere Markt, die Sigmund-Thun-Straße, der Mathias Bayrhamer-Platz sowie der Griestorplatz.

Weitere Orte mit Fußgängerzonen

Ausgewiesene Fußgängerzonen finden sich unter anderem auch in Bad Hofgastein, Bischofshofen, Lofer, Saalfelden und Zell am See.

Quellen

Einzelnachweis

  1. www.sn.at, Archiv der Salzburger Nachrichten, Ausgabe vom 27. März 1973, Seite 5