Fürsterzbistum Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nachfolger von Heinrich von Pirnbrunn, [[Ortolf von Weißeneck]], wird vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Fürst und Landesherr war. Diese Besitzungen wurden ab Ortolf von Weißeneck ebenfalls ''Fürsterzbistümer'' genannt. Der Salzburger Erzbischof blieb nach der Loslösung von Altbayern bis nach 1800 weiterhin das geistliche Oberhaupt Altbayerns, aber auch große Teile des heutigen Österreich unterstanden geistlich dem Salzburger Erzbischof. | Der Nachfolger von Heinrich von Pirnbrunn, [[Ortolf von Weißeneck]], wird vielfach als erster ''Fürsterzbischof'' gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Fürst und Landesherr war. Diese Besitzungen wurden ab Ortolf von Weißeneck ebenfalls ''Fürsterzbistümer'' genannt. Der Salzburger Erzbischof blieb nach der Loslösung von Altbayern bis nach 1800 weiterhin das geistliche Oberhaupt Altbayerns, aber auch große Teile des heutigen Österreich unterstanden geistlich dem Salzburger Erzbischof. | ||
| − | Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiet und die geistlich dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern gut unterschieden werden müssen. Die Begriffe Fürsterzbistum und Erzstift werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. | + | Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiet und die geistlich dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern gut unterschieden werden müssen. Die Begriffe Fürsterzbistum und Erzstift werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. Univ.-Doz. DDr. [[Franz Ortner]] verwendet in seiner Reihe "[[Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte]]" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum"<ref> Band 3 "Reformation und Katholische Reformation" - auf der vorderen Innenseite zitiert er notwendigerweise den historischen Begriff : "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . In seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er großteils aber den üblichen Begriff "Fürsterzbistum"</ref>. |
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Version vom 20. Februar 2019, 09:47 Uhr
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| Übersicht | |
| Alternativname: | Erzstift Salzburg |
| Herrschaftsform: | Wahlfürstentum |
| Herrscher: | Fürsterzbischof |
| im Reichstag: | 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat |
| Reichskreis: | Bayerischer Reichskreis |
| beim Kreistag: | 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat |
| Residenz: | Stadt Salzburg |
| Konfession: | römisch-katholisch |
| aufgegangen in: | Herzogtum Salzburg |
Das Fürsterzbistum Salzburg waren ausländische Herrschaften des Fürsterzbischofs.
Einleitung
Für den Zeitraum der Salzburger Erzbischöfe, also von Arn, der 798 zum Erzbischof ernannt wurde, bis zu Erzbischof Heinrich von Pirnbrunn, der 1343 starb, nannte man den Kirchenbesitz und die Liegenschaften eines Erzbischofs Erzstift.[1] In diesen Territorien war der Erzbischof aber nicht Landesherr, sondern nur Grundherr und besaß nur vereinzelte Rechte (z. B. das Marktrecht).
Der Nachfolger von Heinrich von Pirnbrunn, Ortolf von Weißeneck, wird vielfach als erster Fürsterzbischof gesehen, also Erzbischof, der auch in Gebieten weltlicher Fürst und Landesherr war. Diese Besitzungen wurden ab Ortolf von Weißeneck ebenfalls Fürsterzbistümer genannt. Der Salzburger Erzbischof blieb nach der Loslösung von Altbayern bis nach 1800 weiterhin das geistliche Oberhaupt Altbayerns, aber auch große Teile des heutigen Österreich unterstanden geistlich dem Salzburger Erzbischof.
Aus diesen Begriffsunterschieden ergibt sich, dass weltliche Herrschaftsgebiet und die geistlich dem Salzburger Erzbischof unterstehende Erzdiözese mit seinen Eigenbistümern gut unterschieden werden müssen. Die Begriffe Fürsterzbistum und Erzstift werden in vielen Publikationen gleichbedeutend verwendet. Univ.-Doz. DDr. Franz Ortner verwendet in seiner Reihe "Das Erzbistum Salzburg in seiner Geschichte" den Begriff "Erzstift" vereinzelt auch für das "Fürsterzbistum"[2].
Geschichte
Es bestand seit dem späten 14. Jahrhundert. Seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.
Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum. Dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.
Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat[3] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim ein solcher Fürsterzbischof.
Seine größte Ausdehnung unter Pilgrim II.
Das Fürsterzbistum Salzburg erlebte seine größte flächenmäßig Ausbreitung unter Fürsterzbischof Pilgrim II. von Puchheim (1365–1396). Damals umfasste der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs folgende Gebiete:
- das Gebiet des heutigen Bundeslandes;
- in Bayern:
- Gebiete um Mittergars und Mühldorf am Inn
- der Rupertiwinkel (westlich von Tittmoning über Tettelham, Halmberg, Raschenberg, Stauffeneck bis Plain bei Reichenhall)
- die Propstei Berchtesgaden (das Berchtesgadener Land) von 1393 bis 1405/1407;
- in Nordtirol:
- das Zillertal von 889 bis 1810
- das Brixental mit Itter, Hopfgarten, Westendorf, Brixen und Kirchberg von 1385 bis 1810
- die Kitzbüheler Alpen an der Grenze zum Pinzgau;
- in Osttirol:
- das Gebiet vom Felber Tauern, Matrei, das Defreggental mit Hopfgarten im Defereggental und das Gebiet um den Stallersattel von 1203/1207 bis 1810;
- in Kärnten:
- das Gebiet um Stall im oberen Mölltal bis Schloss Lengberg (Osttirol, nahe von Dölsach)
- das Lurnfeld nordwestlich von Spittal an der Drau, Gmünd, Maltatal und die Nockberge von 1142 bis 1555
- das Gebiet südöstlich von Maria Saal, Taggenbrunn
- das Gebiet östlich von Friesach und Althofen einschließlich beider Orte, Lichtenberg, Stein, St. Andrä, Löschtental und Lavamünd;
- in der Steiermark:
- Haus und Gröbming im Ennstal
- Neumarkt
- das Gebiet nordwestlich von Deutschlandsberg, das Gebiet zwischen Leibnitz und Arnfels, Straßgang südlich von Graz;
- in Slowenien:
- das Gebiet nördlich und östlich von Pettau, heute Ptuj;
- Zwettendorf, an der Sava: das Gebiet um Lichtenwald, Reichenstein, Rann und Reichenburg;
- in Niederösterreich:
- Teile der Wachau: Arnsdorf, Wölbling und Traismauer;
Quellen
- Auswärtige Herrschaften
- siehe Diskussion zum Artikel
- Andreas Hirsch, Verein für Heimatkunde Bad Reichenhall und Umgebung e.V. per E-Mail an Admin. Peter
- Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Fürsterzbistum Salzburg"
Fußnote
- ↑ Quelle Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Fürsterzbistum Salzburg"
- ↑ Band 3 "Reformation und Katholische Reformation" - auf der vorderen Innenseite zitiert er notwendigerweise den historischen Begriff : "Territorium und auswärtige Besitzungen des Erzstiftes Salzburg im 15. Jahrhundert" . In seiner Publikation Salzburgs Bischöfe in der Geschichte des Landes (2005) verwendet er großteils aber den üblichen Begriff "Fürsterzbistum"
- ↑ bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de
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