Reichsstraße

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Reichsstraßen gab es im Land Salzburg

Kaisertum Österreich

"Reichsstraße" war in der österreichischen Monarchie bis 1918 (bzw. bis 1921) die Bezeichnung für eine vom Staat unterhaltene Fernstraße. Eine andere Bezeichnung war "Ärarialstraße" (auch "ärarische Straße"), nach dem Wort "Ärar" für den Staatsschatz bzw. die Staatsvermögensverwaltung (die Bezeichnung "Reichs-" für österreichische Institutionen wurde erst ab 1848 üblich [und ab 1867 wieder in Frage gestellt]).[1] Vorläufer (als Fernstraßen von öffentlichem Interesse) waren u. a. die Poststraßen, die von Postwagen benützt wurden.

Für die Reichsstraßen gab es verschiedene besondere Regelungen, so über den Verkehr[2] oder über die Schneeräumung[3].

Im Land Salzburg variierte die gesamte Streckenlänge der Reichsstraßen zwischen 1850 und 1918 von 356 bis 364 km (1850: 356,4 km, 1859: 365,6 km, 1870: 364,0 km, 1880: 363,983 km, 1890: 364,053 km, 1900 und 1901: 359,308 km, 1907: 363,803 km).[4]

Beim gegenwärtigen Stand der Recherche (November 2018) können die damaligen Reichsstraßenstrecken nur beschränkt angegeben werden. Durch Reichsstraßen wurde jedenfalls die Stadt Salzburg mit Linz (und Wien), Kärnten (über den Katschberg) und München (über Freilassing) verbunden, es gab aber auch Verbindungen nach Berchtesgaden und ins Gasteinertal.

Die Reichsstraßen wurden mit dem Bundesstraßengesetz von 1921 größtenteils, aber nicht vollständig als Bundesstraßen übernommen. Z. B. betrug die Gesamtstreckenlänge des Reichsstraßennetzes im Jahr 1907 in Salzburg 363,803 km, die Länge der im Jahr 1921 festgelegten Bundesstraßen jedoch nur 351 km. Die nicht übernommenen Strecken überließ der Bund somit den Ländern.[5] Die verschiedenen Reichsstraßen blieben für etliche Jahre dem Namen nach aber weiter bestehen.

Deutsches Reich

Nach dem Anschluss (1938) Österreichs an das Deutsche Reich wurde das deutsche Reichsstraßensystem auf Österreich ausgedehnt und ersetzte das System der Bundesstraßen.

Für das Land Salzburg ergaben sich dabei folgende Reichsstraßen (angeführt von Nord nach Süd und von Ost nach West zuerst die annähernd in Ost-West- oder West-Ost-Richtung, dann die annähernd in Nord-Süd-Richtung verlaufenden; Kreuzungspunkte sind durch Kursivschreibung hervorgehoben):[6]

Quelle

Einzelnachweise

  1. Eintrag in der deutschsprachigen Wikipedia zum Thema "Reichsstraße"
  2. Vgl. die Kundmachung der k. k. Landesregierung Salzburg. Verlautbarung der bestehenden Gesetze und Vorschriften einer Straßen-Polizei-Ordnung, gültig für die Reichsstraßen im Herzogtume Salzburg mit Ausnahme der das Gebiet der Stadt Salzburg durchziehenden Reichsstraßenstrecken, LGBl. Nr. 8/1917.
  3. Z. B. Gesetz, womit Bestimmungen über die Schneeabräumung auf Reichsstraßen erlassen werden, RGBl. Nr. 33/1877
  4. Wikipedia-Artikel "Reichsstraße (Österreich)", "Statistische Übersicht".
  5. Bundesgesetz, betreffend die Bundesstraßen, BGBl. Nr. 387/1921; zugehörige Vorlage der Bundesregierung: Bundesgesetz, betreffend die Bundesstraßen, 253 BlgNR I. GP, S. 20 f.
  6. Carsten Wasow: Die Bundes- und ehemaligen Reichsstraßen in Deutschland (abgerufen am 20. November 2018).