Christoph Ebran von Wildenberg

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Christoph Ebran von Wildenberg († 16. Jänner 1491 in Mühldorf am Inn[1]) war ein Salzburger Dompropst im 15. Jahrhundert. Der Versuch, anstelle des erzbischöflichen Administrators Johann Beckenschlager Ebran von Wildenberg zum neuen Erzbischof zu ernennen, scheiterte.

Leben

Der geborenen Salzburger Christoph Ebran wuchs wahrscheinlich am Landshuter Hof auf und wurde unter Fürsterzbischof Burkhard II. von Weißpriach zum Salzburger Domherrn geweiht. Als solcher wird er im Juni 1465 erstmals urkundlich erwähnt. Bei der Wahl Bernhard von Rohrs zum neuen Erzbischof (1466) war Ebran bereits Priester und Domkapitular.

Die Wahl zum Dompropst

Nach dem Tod des Dompropstes Kaspar von Stubenberg, dessen feindliche Haltung dem Erzbischof gegenüber unter anderem zur Amtsmüdigkeit Bernhard von Rohrs geführt hatte, wählten die Domherren in Abwesenheit des Erzbischofs Christoph Ebran am 10. November 1478 zum neuen Dompropst. Die Domherren hatten sich bewusst einen Bayern ausgesucht, um sich damit der Unterstützung des Bayernherzogs im Kampf gegen den Habsburger Friedrich III. zu versichern.

Nach der Rückkehr Bernhard von Rohrs - der Erzbischof hatte während seiner Abwesenheit mit dem Habsburger-Kaiser seinen Rücktritt abgesprochen - bemühte sich Ebran um Rohrs Verbleib im Amt. Es gelang ihm, die Salzburger Bürgerschaft zu mobilisieren und den Erzbischof davon zu überzeugen, dass sein Abdanken nicht im Sinne Salzburgs sein könne.

Friedrich III. antwortete mit einer Handelssperre und versuchte seinerseits, die Salzburger Bürgerschaft und den Abt von St. Peter zu überreden, ihm in seinem Ansinnen beizustehen.

Ungeachtet dessen ging Ebran seiner Arbeit als Dompropst nach. 1479 wurde er Mitglied der Bruderschaft von St. Leonhard ob Tamsweg, im Mittelalter eines der bedeutendsten Wallfahrtsorte des heutigen Österreich. Am 20. September des selben Jahres konnte er den Ungarnkönig Matthias Corvinus dafür gewinnen, einen Schutzvertrag zu unterzeichnen. Die Ungarn wollten Salzburg gegen alle Angreifer verteidigen, bekamen dafür erzbischöfliche Burgen in der Steiermark und in Kärnten. Im folgenden Ungarnkrieg Kaiser Friedrichs verlor Ebran am 2. Februar 1480 eine Schlacht im Lungau, woraufhin er Burg Mauterndorf, den größten Besitz des Domkapitels im Lungau, den Ungarn überließ.

Die Bürgerschaft lehnt sich auf

Bedingt durch die anhaltende Handelssperre und den Krieg wandte sich die Salzburger Bürgerschaft immer mehr gegen den Erzbischof und seinen Dompropst. Seiner misslichen Lage bewusst, verzichtete Christoph von Ebran auf seinen Besitz auf dem Festungsberg und wurde dafür zum Pfleger der Burg Halmberg bei Waging. Rohr hingegen versuchte nun, die Verantwortung für alles Geschehene dem Dompropst zuzuschieben, was - wenn man den Chroniken dieser Zeit Glauben schenken mag - auch durchaus gelang.

Am 29. November 1481 dankte Bernhard von Rohr endgültig ab. Christoph von Ebran und die Mehrheit des Domkapitels verließen daraufhin die Stadt in Richtung Mühldorf am Inn, wo sie sich in Sicherheit wähnten. Dort beeideten alle anwesenden Domherren, keine Zugeständnisse zur Wahl Johann Beckenschlagers zu machen, solange kein Ausgleich zwischen den Habsburgern und dem Ungarnkönig Corvinus gefunden sei.

Am 7. Juni 1485 stellte Papst Innozenz VIII. Christoph von Ebran, seine Mitstreiter und Diener unter den Schutz des heiligen Stuhls und untersagte Johann Beckenschlager jede Jurisdiktion gegenüber dem Dompropst. In Salzburg schloss Ebran 1487 mit dem Abt des Stiftes St. Peter - Rupert V. Keutzl - einen Vergleich, der die seit 40 Jahren umstrittene freie Wahl des Begräbnisplatzes in Salzburg sicherte.

Erfolglose Wahl zum Erzbischof

Als Bernhard von Rohr am 21. März 1487 starb und der Aufstieg Johanns vom Administrator zum Erzbischof vorgezeichnet war, traf sich die Mehrheit der Domkapitulare heimlich in Mühldorf am Inn und wählte weit abseits der Stadt Salzburg in der dortigen bayrischen Enklave am 8. Juni 1487 Christoph von Ebran zum Erzbischof. Die beiden ältesten Domherren, Domdekan Andreas Mautner von Katzenberg und Stadtpfarrer Friedrich von Schaunberg, später selbst Erzbischof, versagten ihm aber die Gefolgschaft und wählten den bisherigen Administrator Johann Beckenschlager zum neuen Erzbischof. Ebran konnte ohne Unterstützung von Papst und Kaiser nach diesen Ereignissen nicht nach Salzburg zurückkehren, er war alleine gelassen gegen diesen Schritt machtlos. Zwar gab er seine Wahl öffentlich bekannt und forderte die Salzburger auf, sich beim Papst für ihn einzusetzen. Eine Unterstützung blieb ihm aber versagt, am 1. November 1487 wurden Ebran und seine Wähler sogar exkommuniziert.

Am 12. Dezember 1488 verkündete der Papst auch noch die formelle Absetzung Ebrans als Dompropst. Allerdings fehlten die Salzburger Domherren geschlossen bei der Wahl seines Nachfolgers. Auch nach dem Tod Johann Beckenschlagers am 15. Dezember 1489 konnte der aus der Kirche ausgeschlossene Christoph von Ebran keine Unterstützung für eine "Rückkehr" auf den Sitz des Erzbischofs gewinnen. Die Wahl Friedrich von Schaunbergs wurde allerdings zur Farce: nur ein Domherr war wahlberechtigt, da Ebran und seine Gefolgsleute noch immer gebannt waren. Am 19. Oktober 1490 wurde Leonhard von Keutschach zum neuen Dompropst ernannt, sein offizieller Amtsantritt erfolgte allerdings erst nach dem Tode Christoph von Ebrans am 16. Jänner 1491. Trotz seiner Bannung wurde Ebran im Salzburger Dom beerdigt, eine späte Würdigung des äußerst umstrittenen Domprobstes. Andere Zeitgenossen bezeichnen Ebran dagegen schlicht als "Narren".

Quellen

  • Salzburgwiki
  • Wikipedia-Artikel zu Bernhard Rohr
  • Peter Franz Kramml: Christoph Ebran von Wildenberg. In: Salzfass. Heimatkundliche Zeitschrift des Historischen Vereins Rupertiwinkel e.V. 21. Jahrgang Heft 2/1987
  • Alois Schmid und Katharina Weigand: Schauplätze der Geschichte in Bayern, Verlag C.H. Beck, München, 2003 (S. 125)

Einzelnachweis