Fürsterzbistum Salzburg

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Karte
Datei:Fürsterzbistum Salzburg Karte 01.jpg
Übersicht
Alternativname: Fürsterzbistum Salzburg
Herrschaftsform: Wahlfürstentum
Herrscher: Fürsterzbischof
im Reichstag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichskreis: Bayerischer Reichskreis
beim Kreistag: 1. Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Residenz: Stadt Salzburg
Konfession: römisch-katholisch
aufgegangen in: Herzogtum Salzburg
Hinweisschild Grenze Erzstift Salzburg-Chiemgau

Das Fürsterzbistum Salzburg, auch Erzstift Salzburg bezeichnet, war das weltliche Territorium des Fürsterzbischofs.

Geschichte

Es bestand seit dem späten 14. Jahrhundert. Seine Wurzeln liegen in der Landesordnung (erste urkundliche Erwähnung 1342). Es überdauerte die Jahrhunderte bis zur Säkularisation von 1803.

Das Fürsterzbistum umfasste teils das eigentliche landesfürstliche Territorium. Dieses war jedoch kleiner als das ältere Gebiet der Erzdiözese Salzburg, das geistlichen Seelsorgegebiet des Salzburger Erzbischofs. Es war 739 entstanden und ab 798 Erzbistum. Dazu kamen Ausländische Herrschaften mit unterschiedlichen Hoheitsrechten, sie unterstanden in verschiedenen Rechtsfragen anderen Fürsten. In diesen Ausländischen Herrschaften des Fürsterzbistums Salzburg war der Salzburger Fürsterzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr. Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.

Darüber hinaus gibt es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof von Salzburg als Metropoliten zugeordnet ist. Früher war die Kirchenprovinz wesentlich größer und umfasste alle Bayerischen Bistümer. Heute gehören zur Kirchenprovinz Salzburg neben der Erzdiözese Salzburg die Diözesen Graz-Seckau, Gurk-Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch.

Das Fürsterzbistum Salzburg bestand als Ständestaat[1] im Bayerischen Reichskreis des Heiligen Römischen Reiches. Salzburg hatte sich schrittweise vom Mutterland Bayern gelöst. Daher ist nicht klar, wer als erster Fürsterzbischof anzusprechen ist. Teilweise wird schon Ortolf von Weißeneck (1343 bis 1365) als Fürsterzbischof gesehen, unstrittig ist aber Pilgrim II. von Puchheim ein solcher Fürsterzbischof.

Seine größte Ausdehnung unter Pilgrim II.

Das Fürsterzbistum Salzburg erlebte seine größte flächenmäßig Ausbreitung unter Fürsterzbischof Pilgrim II. von Puchheim (13651396). Damals umfasste der weltliche Herrschaftsbereich des Erzbischofs folgende Gebiete:

Quellen

Fußnote

  1. bezeichnet einen Staat, der durch privilegierte Stände Fürsterzbischöfe weitgehend dominiert und regiert wird, Quelle wikipedia.de
Verwaltungsbegriffe aus dem Kirchenrecht

Kirchliche Begriffe: Archidiakonat | Erzbistum | Erzdiözese | Eigenbistum | Kirchenprovinz | Suffraganbistum
Politischer Begriff siehe Erzbischof als Landesherr oder Grundherr