Magistrat Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen
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==== Bezirksverwaltungsbehörde ==== | ==== Bezirksverwaltungsbehörde ==== | ||
Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für das Gebiet der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d.h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. | Als [[Bezirkshauptmannschaft|Bezirksverwaltungsbehörde]] ist der Magistrat Salzburg für das Gebiet der Stadt Salzburg die sachlich und örtlich zuständige Behörde (erste Instanz) in der allgemeinen staatlichen Verwaltung; d. h. er ist in mittelbarer Bundesverwaltung oder in unmittelbarer Landesverwaltung hoheitlich die Bundes- und Landesgesetze vollziehend tätig. | ||
: Straßenverkehr, Gewerberecht, Wasserrecht, [[Naturschutz]], [[Umweltschutz]], [[Jugendschutz]], Soziales, [[Schule]]n, ... | : Straßenverkehr, Gewerberecht, Wasserrecht, [[Naturschutz]], [[Umweltschutz]], [[Jugendschutz]], Soziales, [[Schule]]n, ... | ||
==== Gemeindebehörde ==== | ==== Gemeindebehörde ==== | ||