Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg

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Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg ist das offizielle Kundmachungsorgan der Salzburger Stadtverwaltung.

Funktion

Alle von Organen der Stadt erlassenen, allgemein verbindlichen Vorschriften sowie sonstige Beschlüsse des Gemeinderates, die Belange der Allgemeinheit unmittelbar berühren, sind gehörig kundzumachen. Hiefür ist, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg bestimmt. Bei Angelegenheiten, deren Art eine Kundmachung im Amtsblatt nicht zulässt, tritt an deren Stelle die Kundmachung durch Auflegung zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden des Magistrates; dann ist aber die Tatsache dieser Auflegung im Amtsblatt kundzumachen.[1]

Erscheinungsweise

Das Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg erscheint zweimal im Monat und wird vom – im Schloss Mirabell situierten – Informationszentrum der Stadtgemeinde Salzburg redigiert.

Quellen

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